21. Verhandlungstag: Mittwoch, 22.10.2014

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Zeuge Staatsanwalt Dr. Biehl, 38 Jahre, zur staatsanwaltlichen Vernehmung von Siegfried Stumpf, Polizeipräsident a.D. am 21.8.2012
Zeuge Norbert Walz, 58 Jahre, stellvertretender Polizeipräsident

Protokoll von Frau Foo

Zeugenaussage Dr. Biehl

Zeuge Staatsanwalt Dr. Biehl, 38 Jahre, zur staatsanwaltlichen Vernehmung von Siegfried Stumpf, Polizeipräsident a.D. am 21.8.2012

Aussagegenehmigung nach §37, Absatz 3 BeamtenStG
für Vernehmung zur staatsanwaltlichen Vernehmung von Siegfried Stumpf

Staatsanwalt Dr. Biehl hat sich anhand der schriftlichen Vernehmung auf Zeugenaussage vorbereitet.
H. war polizeilicher Sachbearbeiter und anwesend bei der Vernehmung.

Die Vernehmung fand von 13 Uhr bis 17.45 Uhr statt und wurde auf ein mobiles Diktiergerät aufgezeichnet und ein paar Tage später von Justizbeamtin B. verschriftet. Zeuge hat handschriftliche Änderungen und Anmerkungen am Protokoll vorgenommen und postalisch zurück geschickt.

Staatsanwalt Dr. Biehl hat Zeuge Belehrung nach §55 gemacht.
[Dann folgt die Aussage von Siegfried Stumpf, Polizeipräsident a.D. von Zeuge Staatsanwalt Dr Biehl wiedergegeben]

Stumpf war zunächst im Führungsstab, gegen 10.30 Uhr war Einsatzbeginn. Stumpf hat sich in die Nähe des Einsatzes begeben. Er ist mit dem Führungsfahrzeug raus gefahren mit Vertreter Staatsanwaltschaft und Ordnungsamt sowie seinem Assistenten. Sie sind in Bereich Schlossgarten gefahren, jedoch nicht hinein gefahren „sonst wäre er von Demonstranten erkannt, bzw. angegangen worden“

Stumpf hält sich bei Parkplatz oberhalb der Orgelpfeifen [Brunnen] auf, beobachtet lockere Polizeikette und Teile der Schülerdemo im Park, unortientiert, Richtung Landespavillion.

Stumpf hat gegen 10 Uhr die Dienststelle verlassen, um beim Einsatzbeginn da zu sein. Über Funk kamen keine Einsatz kritischen Durchsagen über 'wie Kräfte zum Einsatzort kommen, Kräfte treffen nicht rechtzeitig ein' hinaus.

11.53 Uhr Anfrage aus Abschnitt Auffahren Wasserwerfer und Freigabe UZW [unmittelbarer Zwang] Er sei bis dahin ausgegangen, Einsatz im Plan. Er hat von der Besetzung des Gitterwagens erst deutlich danach Kenntnis bekommen.

F. war geplant als Einsatzabschnittsleiter, M.-B. sollte ihn später ablösen, da der Einsatz über Nachtzeit hinaus geht. Beide hatten sich bereit erklärt morgens vor Ort zu sein. Persönliche Meinung von Stumpf war, die Zusammensetzung F. und M.-B. sei positiv gewesen. F. hatte Erfahrung mit S21 Einsätzen, M.-B. umfangreiche Erfahrung mit unfriedlichen Einsätzen/Situationen und mit geschlossenen Einheiten.

Führer/ Einsatzabschnittsleiter war F., M.-B. hatte höheren Rang als F., jedoch sei das nicht unüblich. „Wann man [Kriminal]Oberrat wird, hängt von Zufälligkeiten ab“

Kommunikation zwischen Stumpf und Einsatzabschnitt F./M.-B. verlief nur über Funkkontakt. Stumpf verweist auf Aufzeichnung des Funkverkehrs. Er wiederholt, es hat sonst keinen Kontakt - auch nicht über Handy - gegeben, es sei alles über Funk gelaufen.

Dass M.-B. schon so früh da war war keine herbei geführte Entscheidung, das hatte der Kollege selbstständig angeregt. Von der Aufteilung des Einsatzabschnitts hatte Stumpf keine Kenntnis. Die Kollegen haben das selbst arrangiert wer welchen Schwerpunkt hat. Sie hatten die Kompetenz und die Fähigkeiten dazu.

Auf Frage zur ursprünglichen Planung des Wasserwerfers und ob die Anfrage von F. um 11.53 Uhr überraschend war mit Anfrage UZW antwortet Stumpf, dass dies durchaus etwas überraschend war. Über Stunden war keine Lagemeldung, dass Einsatz kritischen Verlauf genommen hat, daher kam Anfrage zu Wasserwerfer, und Freigabe UZW überraschend. Unter Polizeiführer-Vorbehalt: Befehlslage war ihm nicht vollständig präsent.

Ursprüngliche Planung waren zwei Wasserwerfer innerhalb der Absperrlinie. Hintergrund war, wenn es nachts starken Druck auf Gitterlinie geben sollte und um Überschreiten der Gitterlinie zu verhindern. Zwei weitere Wasserwerfer als Reserve am Bahnhof.

Auf Frage, warum der Einsatz um 11.53 Uhr fortgesetzt wurde, antwortete Stumpf, dass er das Fahrzeug kurz vor der Pressekonferenz verlassen habe, auf dem Weg zum Landtag vom Assistenten die Anfrage an Halde 100 mitgeteilt bekam. Anfrage von Walz von Führungsstab nahezu gleichzeitig.

Fazit von Stumpf: Auffahren von Wasserwerfer zuzulassen, UZW nicht in Zug,- und Hundertschaftstärke, nur im Einzelfall zuzulassen. Den Inspektor Baumann hat er im Foyer vom Landtag darüber informiert.

Auf Frage zum Führungsverhältnis antwortet Stumpf, dass er führe, auch weil er als Führer erreichbar war über 2 Handys, über Funk, über persönliche Ansprache, Mitarbeiter aus Leitungsbereich waren anwesend und Pressesprecher. Er hätte sofort eine Entscheidung treffen und Pressekonferenz verlassen können.

Auf die Lage vor der Pressekonferenz angesprochen erklärt Stumpf die Einsatzsituation wir folgt: Vertreter vom Polizeiführer ist Leiter Führungsstab, Walz als Ablösung von Polizeiführer Stumpf. Der Aufenthalt von Walz im Stab, er sei faktisch in Rolle des Stellvertreter Polizeipräsident „hineingewachsen“. Vorgesehen war er als Ablösung von Stumpf.

UZW im Einzelfall, Wasserwerfer auffahren - von Walz an F. deutlich übermittelt.

Zum Einsatz weiterer Verlauf Wasserwerfer hat er weitere Anfragen erwartet. Davon ausgegangen [Nachfrage] wie noch 2, 3 oder mehrere Wasserwerfer einsetzen. Stumpf war von weiteren Anfragen ausgegangen. Diese Anfrage sei aber nicht gekommen. Über den Wasserwerfer Einsatz hat Stumpf erst über Nachfrage um 13.16 Uhr erfahren.

Funksprüche
12.49 Uhr Halde 303 an Halde 101
12.54 Uhr Halde 100 an Halde 303
gegen Ende des Funkverkehrs hat Stumpf sich auch eingeschaltet

12.49 Uhr – da kann Stumpf nichts zu sagen, Gespräch mit Führungsstab
[der Funkspruch um 12.54 Uhr] Halde 100 an Abschnitt 303 um Lageinformation abzufragen: erst Führungsassistent, er selbst hat nachgefragt.

Stumpf hat keine Erinnerung, dass einzelne Personen von Wasserwerfer verletzt wurden. Es gab leichten Wassereinfall seitens Wasserwerfer „könnte er nicht unter klassischem Wasserwerfereinsatz sublimieren“

13.16 Uhr Nachfrage ob Wasserwerfer schon im Einsatz.
12.56 Uhr Stumpf, E. zur Führungsunterstützung zu Einsatzabschnitt 3.
Auf Frage, was der Grund dafür war, und welche Kommunikation dem vorausgegangen ist, sagt Stumpf aus, dass seiner Erinnerung nach nur über Funk und es war „eine gefühlsmäßige Entscheidung, wie es sich dem Gespür nach darstellte“ E. und Kräfte aus seinem Bereich in Einsatzabschnitt 3 zu verlegen.

Auf Frage, ob Grund mit besserer Kommunikation von E. an Stumpf war, antwortet Stumpf, dass in Hinblick auf Führungs-, und Einsatzerfahrung E. die richtige Person war, Einsatzerfahrung zutreffend und zielgenau Kommunikation zur Führung aufrecht zu erhalten.

Stumpf kann nicht sagen wo Standpunkt von F. und M.-B. ist und wo er ihn erwarten würde. Er kann nicht sagen, wo sie sich aufhielten. Er hat von Einsatzabschnitt und Führungsstab mehr Kommunikation erwartet.

Zum Funkspruch um 13.16 Uhr wurde Stumpf gefragt, warum er nicht nachgefragt hat und auf welche Anordnung das basierte/passierte(?), sagte Stumpf aus, dass sich zu seiner Ausgangsposition/Erwartung nichts geändert hatte und Wasserwerfer noch nicht zum Einsatz gekommen sei. Er ging davon aus Einsatz ist taktisch, sinnvoll und geboten und in rechtlichem Rahmen.

Frage zu „Wirkung erzielen“, Stumpf sagt, dass Einsatzabschnitt 3 Leiter den Funk offen geführt haben, [Ziel] erreichen in taktisch geboten, verhältnismäßig, sinnvoll, in rechtlichem Rahmen konsequent vorgehen. Mit dem Aspekt Zeit war ein konsequentes Vorgehen geboten in Bezug auf polizeiliche Gitterlinie, auch zur Eigensicherung. Gefahr, dass Polizei überrannt wird.

Auf Frage, ob der „rustikale Einsatz“ auch auf Wasserwerfer bezogen war, war harter Einsatz auf polizeiliche Einbindung oder Auswirkung auf polizeiliches Gegenüber? Antwortet Stumpf, dass bisher bei s21 Einsätzen Abdrängen, Wegdrücken auch erfolgten, erfolgreich. [irgendwas mit] Einsatz Einsatzstocks.

Stumpf kann sich in keiner Weise daran erinnern, dass F. oder M.-B. ihn über Handy informiert haben. Er ist sich ziemlich sicher, keine Kommunikation über Mobiltelefon. Es sei alles über Funk gelaufen zu Einsatzabschnitt 3.

Ursprünglich stand im Protokoll „nach 14 Uhr“ [Aufenthalt im Schlossgarten], er wurde handschriftlich korrigiert auf 14.30 Uhr? Stumpf sagt aus, dass er zum Geschehen im Biergarten aus eigener Anschauung nichts sagen kann, er hat die Bilder erst im Nachhinein gesehen. Wasserregen, es war ein weniger harter Einsatz in diesem Moment. Man hätte sich mit Schirmen und Planen nicht ohne Wirkung davor geschützt.

Beregnung im hinteren Bereich stehende Personengruppe oder Plane vorne. Sie sind über früheren ZOB aufs Gelände hinein. Ende Biergarten, Öffnung Schlossgarten. Treffen mit M.-B. hat nicht statt gefunden aus seiner Erinnerung. Kurzes Gespräch mit F. über gegenwärtige Situation.
Wasserregen in Bereich Plane und Personen hinter der Plane um Personen in entsprechenden Freiraum zu drängen.

Auf die Frage ob es notwendig war sich mit Einsatzabschnittsleiter zu besprechen antwortet Stumpf, dass es üblich ist, um sich ein Bild zu machen der Polizeiführer den Einsatzabschnittsleiter befragt. Gegen 14 Uhr /14.07 Uhr habe er über Funk Lage/Schilderung bekommen vor seinem Eintreffen, er sei daher im Bild gewesen. Aussage „dass sich das lockert“, Richtung Orgelpfeifen räumen wollen. Diese Absicht vom Einsatzabschnitt sei ihm bekannt gewesen.

14.07 Uhr „Menge lockert auf“, E.: „spritzt, nicht strahlt“
Seiner Erinnerung nach ist weder Sprühen noch Spritzen Begriff der PDV 122 [Polizeiliche Dienstvorschrift für Wasserwerfer]. Wasserwerfereinsatz gestrahlt, in PDV 122 entsprechende Beurteilung als Wasserregen, Wassersperre, Wasserstoss

Gesamtsituation „nicht über längere Zeit“ Stumpf hat [bei Korrektur vom Protokoll] „über viele Minuten“ durchgestrichen. Die Dauer des Aufenthalts kann Stumpf schwer einschätzen. Aus seiner Erinnerung 10 Minuten, handschriftlich ergänzt „10-15 Minuten“ Er sei dann zurück ins Führungsfahrzeug, da dort andere Kommunikationsmittel für Einsatz.

bei der Vernehmung folgt eine 45-minütige Kaffeepause

Staatsanwalt Dr. Biehl hält Stumpf Aussage vom Untersuchungsausschuss vor, „am Biergarten vor Ort, da wo die Lage am dramatischsten war, mit Einsatzabschnittsleiter gesprochen, nur Stück für Stück vorankommen“ und weist auf Widerspruch hin.
Stumpf antwortet ihm sei bekannt gewesen 'als Biertische und Bierbänke flogen' das Dramatischste ist. Als er eingetroffen sei, wäre die dramatische Situation beendet gewesen und die Masse der Störer habe eher begonnen sich langsam zu verteilen.

Er hat es erst auf entsprechenden Videoaufnahmen gesehen. Protokoll vom Untersuchungsausschuss sei zutreffend, er habe sich mit Einsatzabschnittsleiter besprochen, wenn auch nur kurz. Auf Nachfrage, Einsatzabschnittsleiter war F.

15.06 Uhr durch F. fortgesetzt, Hiebwaffe und Pfefferspray Freigabe erbeten
15.30 Uhr nochmal massiv Wasserwerfer eingesetzt.

„Einsatz hat sich im taktisch zweckmäßigen und rechtlich zulässigem Rahmen bewegt“

Ob es Telefongespräche mit E. gegeben habe, wisse Stumpf nicht mehr. Verletzte hat er erst zur Kenntnis genommen, nachdem die Gitterlinie gestanden hat am Abend.

Über die audio/visuellen Möglichkeiten im Fahrzeug gefragt, erklärt Stumpf, dass es keine Bildübertragung gab, weder von Polizei noch aus Internet. Bildübertragung gab es später im Führungsstab. BeDo [Beweis- und Dokumentations] Kräfte wurden nicht in Park hinein gebracht, da Aufwand zur Sicherung zu groß. Erst später war BeDo im Einsatz.

Zur Liveübertragung von fluegel.tv gefragt, erklärt Stumpf, dass er erst Juni/Juli 2011 davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass Einsatzgeschehen im Internet übertragen wurde. Im Führungsstab und im Lagezentrum Innenministerium wurde es gesehen.

Er habe von der Internetübertragung erst Mitte 2011 erfahren und nichts davon gesehen. Entscheidende tragende Information, sonst wäre er in Führungsstab gegangen, um Internetübertragung zu sehen [statt in den Park]

Stumpf sagt aus weder von Einsatzabschnittsleiter noch von Führungsstab ausreichend informiert worden zu sein. Wäre er besser informiert gewesen, wäre er zu neuen taktischen Entscheidungen gekommen und dann hergeleitet.

Auf Frage nach Abbruch, ob dieser von vorne herein ausgeschlossen oder offen war, sagt Stumpf er hätte sich am Abend zuvor diese Option offen gelassen. Abbruch nicht, solange Wasserwerfer in rechtlichem Rahmen eingesetzt wird.

[Wasserwerfer] nur Festlegung Sicherung des geräumten Geländes. Alternatives Einsatzszenario um Gitterabsperrung zu ermöglichen war nicht geplant gewesen. Es hätte auch nicht seine Zustimmung gefunden im voraus. Solange kein Abbruch wie Polizei sich mit Mitteln körperlichen Gewalt durchsetzt.

Die Thematik Reizgas sei nie an ihn herangetragen worden.

Das erste Mal nach Wasserwerfereinsatz sei Stumpf mit F. und M.-B. am späten Abend/in der Nacht gegen 18/19 Uhr nochmal unten zusammengetroffen. Er hat mit aller Wahrscheinlichkeit nochmal mit F. gesprochen, allerdings kein Rückblick auf Wasserwerfereinsatz.

Auf Frage nach Nachbesprechungen mit F. und M.-B. in Bezug auf Wasserwerfer, antwortet Stumpf, es hätten keine rechtlich taktische Nachbereitung statt gefunden. Nach Ermittlungen nicht mehr über taktische Nachbereitung gesprochen. Man wäre nicht darauf eingegangen warum Wasserwerfereinsatz so verlief und warum es so und nicht anders verlaufen ist. Als strafrechtliches Verfahren/politische Aufarbeitung im Raum stand war Absprache verboten.

Gefragt, ob er ein Abweichen der Linie nicht erwartet habe, sagt Stumpf aus, dass die Entwicklung von niemand gewollt gewesen wäre, aus dem Geschehen heraus. Das Verhalten der S21 Gegner war gegen Polizei gerichtet, nicht gegen die Bahn. Polizei wurde behindert, es wurde versucht den Einsatz unmöglich zu machen. Um 17.45 Uhr Einsatz beendet.

Staatsanwalt Dr Biehl sagt aus, dass Stumpf drei Seiten ausgedruckter Korrekturen nachgereicht habe.

Befragung durch Richterin Haußmann

'eher Wasserregen' auf 'Wasserregen' korrigiert – 'eher' von Stumpf durchgestrichen

Staatsanwalt Dr. Biehl hat Stumpf am Ende der Vernehmung das Aufgenommene nicht noch einmal vorgespielt. Vor der Vernehmung, nach der Vernehmung, in der Pause wurden nicht über Dinge geredet. Alle Wesentlichen Dinge wurden protokolliert. Videosequenz von Stumpf in Schlossgarten waren Zeugen nicht bekannt und er hat Stumpf daher nicht darauf hingewiesen.

Es gab kein Zusammentreffen mit Stumpf, in dem es über Inhalt der Vernehmung ging. Der Zeuge Staatsanwalt Dr. Biehl ist sich nicht sicher, ob er überhaupt nochmal mit Stumpf zusammengetroffen ist, mit Sicherheit nicht in Zusammenhang mit Vernehmung.

Beteiligte schauen sich zusammen eine in der Vernehmung erstellte Skizze an mit großen und kleinen Kreuzen und Pfeilen von Stumpf markiert.

Befragung durch Berichterstatterin Müller-Nieß

wann das Protokoll versandt wurde, steht nicht in den Akten, auch nicht das Anschreiben.

Befragung durch Rechtsanwalt Hohmann (Verteidigung)

Zeuge hat bei der Vernehmung nur den einen Vorhalt aus dem Untersuchungsausschuss gemacht.

Verteidiger fragt nach, wann ein bestimmtes Video zur Akte gelegt wurde, Zeuge Dr. Biehl verweist daraufhin, dass seine Aussagegenehmigung nur zur Vernehmung von Stumpf gilt und er keinen Zusammenhang zur Vernehmung sieht. Frage wird daher nicht beantwortet. Richterin Haußmann wirft ein, dass Video nicht bekannt war.

Es gab kein informationsreiches Gespräch mit Stumpf [außerhalb der Vernehmung] Es gab nur die üblichen Floskeln davor und danach, ein Telefonat zum Termin ausmachen. Über Einzelheiten wurde nur in der Vernehmung gesprochen.

Dem Zeugen ist eine Akteneinsicht seitens Stumpf nicht bekannt.

Befragung durch Rechtsanwalt Sauer (Verteidigung)

Frage zur Bildübertragung/Funkübertragung – erst Nachmittags im Führungsstab für ihn [Stumpf] greifbar. Ab 11 Uhr war Übertragung von BeDo im Raum. Auf Widerspruch hingewiesen? Zeuge Dr. Biehl war dies nicht klar [dass BeDo ab 11 Uhr in Führungsstab übertragen hat], und er hat deswegen keine Frage dazu gestellt.

Die Funksprüche, die Stumpf bei der Vernehmung vorgehalten wurden, wurden verschriftet wiedergegeben, zwei wurden ihm vorgespielt.

Zur Vernehmungssituation als solches und warum Dr. Biehl keine Protokollführerin mitgenommen hat und Protokoll direkt mitgegeben habe, antwortet Zeuge, dass Vernehmungen in der Staatsanwaltschaft nicht so häufig sind. Die Vernehmungen von Walz und Stolz waren auch in dieser Form. Zeuge sieht dies am Authentischsten an. Staatsanwalt und Vernommener reden direkt ins Diktiergerät.

Verteidigung: Vernehmungsprotokolle von Walz und Stumpf sind beide umfangreich korrigiert worden, übereinstimmend korrigiert worden, lagen vier Wochen bei Zeugen und kamen gleichzeitig zurück.

Richterin wirft ein, die Frage wäre wertend und nur zum Eingang der Korrekturen könnte eine Aussage gemacht werden.

Verteidigung merkt an, dass erst im Jahr 2012 eine Vernehmung statt fand. Zeuge antwortete, dass diese beim Ermittlungsverfahren erfolgte, als man schaute welche Zeugen man noch fürs Verfahren brauchte.

Befragung durch Rechtsanwältin Eberle

Terminvereinbarung war laut Zeuge spontan und ohne längeren/größeren Vorlauf.

Befragung durch Rechtsanwältin Röder

Es gab eine Strafanzeige gegen Stumpf, nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens wurde davon abgesehen.

Es handelte sich bei der Vernehmung laut Zeuge eindeutig um eine Zeugenvernehmung und nicht um eine Beschuldigtenvernehmung.

[polizeilicher Sachbearbeiter] H. war bei der ganzen Vernehmung anwesend.

Die Nummern der zwei erwähnten Handys sind Zeuge nicht bekannt, er hat auch nicht nachgefragt.

Zum Thema Pressekonferenz wurden Mitarbeiter aus Leitungsbereich, die auch anwesend waren, erwähnt – Zeuge sagt aus es handelte sich dabei um Führungsassistent Sch.

Videos wurden bei der Vernehmung nicht angeschaut.

Im Protokoll ist nichts über das Erstellen der Skizze zu finden, keine Details „was die Kreuzchen bedeuten wäre ja interessant gewesen“ Zeuge kann sich an die Bedeutung der Kreuzchen nicht mehr erinnern.

Praktische Erwägung Abschrift nicht in Staatsanwaltschaft Stumpf vorzulegen, da extra Termin nötig gewesen wäre.

Korrektur von 14 Uhr auf 14.30 Uhr hat Zeuge zur Kenntnis genommen und nicht nachgefragt.

Befragung durch Rechtsanwalt Mann

Zeuge gibt an, ein informelles Gespräch mit z.B. Häussler habe im Rahmen der Vernehmung nicht statt gefunden.

Frage nach Glaubwürdigkeit und Glaubhaft des Zeugen [Stumpf] werden von der Richterin als Wertung gesehen und Zeuge [Biehl] beantwortet die umformulierte Frage, ob es Momente gab, bei der er sich an irgendeiner Stelle veranlasst sah nach zugreifen mit „Ja, z.B. Untersuchungsausschuss“

Kammerbeschluss zur Verlesung Ergänzungen zum Protokoll

Keine Stellungsnahme Nebenklage, Erklärung aller Staatsanwälte, aller Verteidiger, aller Angeklagten, dass sie mit der Verlesung der Ergänzungen der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung von Stumpf am 21.8.2012 einverstanden sind.

kurze Pause

[Zeuge Dr. Biehl wechselt von Zeugenstand zur Staatsanwaltschaft, zieht Robe über, ist wieder Staatsanwalt]

Kammerbeschluss zur Verlesung der Ergänzungen angeordnet, da Aufklärungspflicht dies gebietet. Richterin verliest Kammerbeschluss [zu schnell für Notizen, daher nur Brocken]

Anfrage überraschend
Unfriedlichkeiten, Werfen von Gegenständen
Innenministerium/ Bundespolizei abgesprochen

Fazit 2 Gespräche: nur situativ im Einzelfall gemäß Widerstand. Walz hat F. informiert
Zusammengefasst: Wasserwerfer Hilfsmittel körperlicher Gewalt, bei dem Störerverhalten die einzige Möglichkeit „Hindurchkämpfen durch ettliche Störer“
„war von niemand gewollte, war so auch nicht vorhersehbar“

Handakten Vorbereitung Untersuchungsausschuss angesehen, mit F. gesprochen
Uhrzeit mit persönlichen Aufzeichnungen abgeglichen und auf neuesten Stand gebracht.

[Siegfried Stumpf - 01.10.2010 Pressekonferenz 10min
Siegfried Stumpf - 29.11.2010 vor Untersuchungsausschuss]

Zeugenaussage Norbert Walz

[Anmerkung - beim oft Erwähnten Sch. handelt es sich um den Führungsassistenten von Polizeipräsident Stumpf
einige Abkürzungen sind hier erklärt Abkürzungen]

Norbert Walz, 58 Jahre, stellvertretender Polizeipräsident. Erscheint in Uniform.

Zeuge hat laut Richterin kein vollumfässliches Auskunftsverweigerungsrecht nach §55. Sie weist ihn darauf hin, sich nicht belasten zu müssen mit Widersprüchen zu Aussage vor Untersuchungsausschuss

Funktion im Alltag ständiger Vertreter Polizeipräsident
Einsatzlage – Rahmeneinsatzbefehl, Stumpf Leiter Gesamtverantwortung, Stellvertreter dort ausgewiesen

Zeuge sagt aus gute Woche vorher (ca 20.9) auf diesen Tag - 30.9. - fokussiert, die Vor- und Nachteile abgewogen auf den 30.9. verständigt. Einsatzplanung war am Rand involviert. Planung damals war Leiter Führungsstab Stolz.

Zeuge war am 30.9. als Vertreter von Stumpf vorgesehen. Erste Phase Stumpf. Zeuge sollte ihn dann nachts ablösen.

Termin wurde von 15 Uhr auf 10 Uhr vorverlegt. Zeuge hat für sich entschieden am Morgen im Führungsstab anwesend zu sein, um den Beginn mitzubekommen, wie es läuft. Damit, wenn Zeuge später übernimmt „in der Lage bin“. Zu dem Zeitpunkt hatte Zeuge keine Rolle.

Stumpf hat sich laut Zeuge gegen 13.30/14 Uhr zurück gezogen. Als F. anfragte (11.53 Uhr) war Zeuge in Rolle Stellvertreter Polizeipräsident. Von da an hat Zeuge sich eingeschaltet, Kontakt mit Stumpf aufgenommen.

Zeuge war kurz vor 12 Uhr bis kurz von 13 Uhr in der Rolle seines Vertreter, d.h. Rolle von Polizeiführer

Befragung durch Richterin Haußmann

laut Aussage Zeuge um den 20.9. [auf Einsatz] fokussiert und Termin wurde festgelegt (irgendwas mit Umwelt/verkehrsministerium ?), in Folge über Uhrzeiten unterhalten. Es gab laut Zeuge verschiedene Uhrzeiten, 6 Uhr und später wurden diskutiert. 15 Uhr stand dann fest.

Am 23.9. gab es Besprechung mit Baumann [Vizechef der Göppinger Bereitschaftspolizei] über 6 Uhr Termin. Es gab Zweifel, ob man über langen Zeitraum hinweg Gitterlinie halten kann. Es war eine Frage der Kräfte, daher der 15 Uhr Termin, in etwa 1,2 Tage später entschieden.

Einsatzpläne erstellten Führungsstab und Polizeiführer
Zeuge war bei Planungen nicht in der Tiefe dabei, nicht unmittelbar. Die Gesamttaktik war ihm klar. Es gab am 23.9. den Vorschlag Schiffscontainer hinzustellen, nicht in Schlossgarten selber, wenn Erde nass ist. Später bei Strasse am Schlossgarten.

Am 29.9. gab es eine Besprechung nachmittags als Stumpf im Staatsministerium war. Am Ende ist Stumpf in Besprechungsraum gekommen, Besprechung war dann relativ schnell beendet.

Anwesend waren Einsatzabschnittsleiter und Führungsgehilfe. Man hat schon mal angefangen. Rückkoppeln, Vorgehen darstellen, Stumpf kam gegen Ende der Besprechung.

15 Uhr Einsatztermin war zu dem Zeitpunkt noch offiziell. Vorschlag für 10 Uhr Termin was im kleinen Kreis zur Mittagszeit besprochen und von Stumpf in Besprechung im Staatsministerium mitgenommen.

Vorschlag von Dr. Hamann war Einsatz zu verschieben als Stumpf schon unterwegs war ins Staatsministerium. Es gab laut Zeuge noch keine Bestätigung, dass 10 Uhr Termin entschieden wurde. Stumpf favorisierte 10 Uhr Termin.

Zeuge hat Besprechung geleitet bis Stumpf kam. Führungsstab war anwesend, im Detail kann Zeuge es nicht mehr sagen wer dabei war.

Zeuge erklärt grundsätzliches Konzept: Es gibt einen definierten Raum, wo GWM hin kommt und Bäume gefällt werden. Es gibt eine definierte Linie, die musste frei sein. Auch wegen Unfallverhütung beim Fällen von Bäumen. Daher [Ort der] Gitterlinie. Fahrzeuge mussten rein, Technik auch. Polizeikette stellt sich auf diese Linie, Gitter werden nachgeführt und aufgestellt. Leute in dem Raum werden raus begleitet. Absperrung bis Mittagszeit erledigt

Stumpf hat entschieden Wasserwerfer mitzunehmen. Genauer Standort wusste Zeuge nicht. Das Ziel war Wasserwerfer „da haben“, da erwartet wurde, dass wenn es zu den Baumfällungen kommt ein großer Druck auf Gitterlinie entsteht. Wasserwerfer da, um auf Distanz einzusetzen, um Druck von Gitterlinie zu nehmen.

Zeuge war nicht eingebunden in Entscheidung wer welchen Abschnitt übernimmt. Zeuge weiß auch nicht wer M.-B. und F. über ihre Rolle informiert hat. Bei der Besprechung mit Baumann [am 23.9.2012] stand F. schon fest. Gefragt nach Unterstützung, noch nicht 100% wer. Zeuge weiß nicht wann Entscheidung nach außen kommuniziert wurde. „Das kann ich Ihnen nicht sagen“ Er geht davon aus, dass Stumpf M.-B. und F. informiert hat.

Zeuge war nicht dabei als Einsatzabschnittsleiter über grundsätzliches Konzept informiert wurden. Er weiß nicht wann das war.

Vorhalt Di, 28.9. vormittags im Polizeipräsidium. Stumpf, Walz, Stolz, Frau P. Stolz hat Konzept vorgestellt. Am 29.9. Besprechung Stumpf, Stolz, F., M.-B.

Zeuge: „Ich kann mich jetzt daran nicht erinnern an die Besprechung. Das weiß ich nicht mehr. Ich schliesse das nicht aus. Erinnern kann ich mich nur an die Besprechung vom 29.9. Stumpf gegangen, Walz, Stolz, F., M.-B.

Zeuge erklärt wie es zur Verschiebung des Termins kam. Der 15 Uhr Termin wurde öffentlich bekannt. Zeuge: „Wenn wir den Termin beibehalten, geht der Überraschungseffekt verloren. Was machen wir? Legen den Zeitpunkt früher für Überraschungseffekt.

Stumpf, Stolz, Sch. und Zeuge haben das um die Mittagszeit besprochen und den 10 Uhr Termin favorisiert.

Stumpf ist dann ins Staatsministerium, Zeuge hat im Mindmap mitgegeben, Aspekte etc. Zeuge hat dann Info erhalten, dass Dr. Hamann vorschlägt den Einsatz auf anderen Tag zu verschieben.

Besprechung Nachmittags, am späten Nachmittag. Zeuge sagt Stumpf wollte, dass wir schon ohne ihn anfangen und nicht warten.

Vorhalt: Angeklagte hatten ausgesagt im Polizeipräsidium konnte keiner sagen wo Stumpf ist. Mehrere Stunden gewartet bis gegen 17 Uhr.

Zeuge antwortet, dass 17 Uhr denkbar wäre. Er weiß nicht mehr wann Termin festgesetzt wurde und wer ausgemacht hat.

Zu dem Zeitpunkt der Besprechung war 15 Uhr noch offiziell. Aus Geheimhaltungsgründen, damit Vorverlegung auf 10 Uhr nicht durch sickert. 15 Uhr war bekannt, 10 Uhr Termin noch nicht entschieden. 10 Uhr stand im Raum, wenige Leute haben davon gewusst. 15 Uhr Variante hatte noch Bestand, weil 10 Uhr Termin noch nicht entschieden war.

Im kleinen Kreis gab es Besprechung, dass wir 10 Uhr Variante nehmen. Nicht alle Einsatzabschnittsleiter waren dabei. Zeuge sagt aus, dass 10 Uhr Termin in oder vor Besprechung nicht erwähnt wurde.

Im Anhang an Besprechung zurück gezogen. Die beiden Einsatzabschnittsleiter F. und H. (Verkehr), die das unbedingt wissen mussten. Grob vorgestellt wie vorher beschrieben, bestimmte Treffpunkte vereinbart, möglichst überraschend rein fahren und Gitterlinie stellen.

Auf Frage zur Variante alle Kräfte mit einem Sonderzug bringen und dann zeitgleich in Schlossgarten antwortet Zeuge, „ich schliesse nicht aus, dass das erörtert wurde. Ich war da nicht tiefer eingebunden“

Bei 10 Uhr Variante werden mehr Kräfte insgesamt gebraucht. Zeuge weiß nicht ob beim erstem Reingehen in den Park die Planung für Kräfte gleich waren oder ob es Unterschied gab. Es wurden mehr Kräfte angefordert, da mehr Stunden Gitterlinie gehalten werden muss.

29.9. Besprechung große Runde, dann kleine Runde mit Stumpf gegen 20 Uhr Stumpf, Stolz, F., M.-B. und Zeuge. Etwa bis 20.30 Uhr. Kräftelage durchgesprochen, abschließend besprochen wo Wasserwerfer, Treffpunkte etc.

Kräfteeinweisung F. „das machen wir. Wir fangen früh an. Treffen um 6 Uhr für Einweisung“

Vorhalt zum 15 Uhr Termin (Notiz über Vorhalt fehlt leider)
Zeuge: „ich kann es nicht ausschliessen. Kann mich bewusst nicht daran erinnern“

Zeuge war, obwohl er keine Rolle hatte, ab 8/8.30 Uhr im Lageraum. Zeuge beschreibt die räumlichen Verhältnisse im Führungsstab. Ein großer Raum, verschiedene Stabsbereiche, Polizeiführer- Tisch neben Leiter Führungsstab. Funk ist überall hörbar im Raum. Führungsgehilfen, Funksprecher. Jeder hat seinen Platz, fest vorbereitet.

Zeuge saß auf Platz Polizeiführer, als Stumpf draussen war, sonst stand er meistens dort. Jeder im Führungsstab hat sein Telefon, oder kann es abheben. Insgesamt sind 20-25 Leute dort. Telefonische Erreichbarkeit ist gegeben, da Telefonnummern und Handynummern raus gegeben werden. Zeuge war erst als Beobachter da.

Frage zum Zuführen von Kräften. War anfangs etwas verzögert, um 10 Uhr geplant, später begonnen?

Anfangs war Stumpf da, ist dann raus gefahren, Uhrzeit weiß Zeuge nicht mehr. Auf Frage, wo Häussler dort war und ob Zeuge ihn kennt, antwortet Zeuge: „ja, Häussler wird wohl mit ihm gefahren sein, kann ich nicht bezeugen. Wann er genau gekommen ist, weiß ich nicht. Er war im Führungsstab.“ Üblicherweise fährt er mit Polizeiführer raus.

Zeuge war vorwiegend über Funk und Telefon (Festnetz und Handy) in Kontakt . BeDo war im Einsatz. Von Grundwahrnehmung vom Einsatz haben Bilder keine große Rolle gespielt. Zeuge hat Bilder vom besetzten Gitterwagen im Führungsstab gesehen. BeDo war nicht entscheidend für Lagesituation, vereinzelte Bilderübertragungen.

Zeuge hat so viele Bilder gesehen. In Medien, bei Vorbereitung für Untersuchungsausschuss, er weiß nicht mehr welche Bilder er wo gesehen hat.

BeDo Truppe hatte Schwierigkeiten sich so zu positionieren, dass es Bilder übertragen konnte. Das war Rückschluss von Zeuge und Funkprotokoll. Zeuge hat keine Rückmeldung an Einsatzabschnittsleiter gemacht und nicht mit F. über BeDo geredet.

Funkspruch über BeDo „kommt nicht hin“ abgestimmt Vorort Dokumentation zu machen. Info gab es irgendwann mal laut Zeuge.

Zu einer Fernsehübertragung hat Zeuge keine Erinnerung. Zu fluegel.tv hatte Zeuge keine bewusste Wahrnehmung außer besetzter Gitterwagen.

F. hatte angefragt SEK einzusetzen zur Räumung Gitterwagen. Zeuge hat das abgelehnt.

Vorhalt Richterin:
11.55 Uhr Funkspruch 707->Halde 100
UZW - „dass wir ausreichend Dokumentationsmaterial haben“
Halde 100-> 707 303
„eingesetzte BeDo Truppe kann man nicht dorthin verlegen, keine Kräfte. Übernehmen mit eigenen Kräften?“ „ja“

Nach Zeuge verlief nach Einsatzbeginn alles nach Plan. Kleinere Blockadeaktionen, nichts Dramatisches. Es war klar, dass es Problemchen gibt, die man bewältigen kann.

Zeuge gibt an, dass Stolz neben ihm war [im Führungsstab] . Es gab die ein oder andere Konfrontation im Park. Mehrere Hundert Menschen im Park.
„Wir waren positiv gestimmt, dass alles wie geplant laufen wird“

Frage Richterin zur Länge der Gitterlinie. Zeuge schätzt 300m. Es waren 470m.
Zeuge hat nur über Funk von Blockaden mitbekommen.

Funkspruch 11.18 -11.20 Uhr
11.37 Uhr Gitteraufbau, Abwanderungstendenz bei Schüler festgestellt. „Lage war nicht so, dass man sich hätte Sorgen machen müssen“

Vorhalt Funkspruch 11.18 Uhr Halde 100 → 303 Lageeinschätzung
1. Bautross ist sicher eingefahren. Südflügel ist gesichert. Technikkonvoi ist zwischen Cafe Nil und Biergarten blockiert. 800 Personen vor Ort

Auf die Frage, ob Lage stabil war, bejaht Zeuge mit insofern stabil, keine weitere Aktionen, Eintreffen zusätzlicher Kräfte. Container können wir noch nicht bringen. Einzelne Personen aus Bereich Jugendoffensive im Biergarten mit Biertischen und Bierbänken.

Auf Frage zu Barrikadenbau und Eintreffen von Bundespolizei antwortet Zeuge, „Das war nichts Ungewöhnliches. Mit der ein oder anderen Blockade haben wir gerechnet. Es war nicht so, dass es nicht lösbar war“

Funkspruch 11.36 Uhr Halde 100 → 303
Sachstand Gitteraufbau?
Beginn, beschleunigen wenn Hundertschaft eingetroffen ist. Von Seite Biergarten Gitteraufbau

Zeuge hatte keine Info wo Bundespolizei ist, wie lange die noch brauchen. Gesamtsituation war nicht unlösbar. „Wir sind dabei, beschleunigen wenn sie eintreffen“

Auf Frage: ca 1000 Personen im Mittleren Schlossgarten. Im Bereich Biergarten ca 500 Personen. Nur mit BFE und UZW [unmittelbarer Zwang] weiter. Damit hatten sie gerechnet? Zeuge antwortet, „ja, mit BFE. Irgendwas scheint da jetzt schwieriger zu gehen als es sich vorher angehört hat“

Vorhalt Aussage Walz vor Untersuchungsausschuss 2 vom 6.6.2014 [
„sehr konsequent und schnell und zielstrebig und zügig die Gitterlinie stellen müssen“
Zeuge : „ja, das war das Ziel“

Auf Frage, erst Einsatzbeginn 10 Uhr dann, 10. 30 Uhr, nun 12 Uhr? „möglichst zügig, konsequent und schnell“? Als Laie hört sich das an... antwortet Zeuge, „wir haben damit schon gerechnet, dass wir nicht alleine im Park sein werden. [Gitterlinie stellen war] oberste Prio . Mit Blockaden mussten wir rechnen“

Auf Frage, „Überraschungsmoment, zack, zack, zack und dann halt nicht zack, zack, zack. Für Sie war nicht klar, dass es nicht greift?“ antwortet Zeuge, „doch, doch. Das war mir klar. Jetzt sind wir in Schwierigkeiten“

Im Lauf des Vormittags dachte Zeuge, das kriegen wir in den Griff. Wenn Bundespolizei da ist, können wir es beschleunigen. Es läuft. Zeuge hat Gesamtziel nicht in Frage gestellt.

Um 11.53 Uhr ganz konkret, klar, große Schwierigkeiten. Gefühl kurz vorher BFE/UZW massiv rangehen muss.

Vorhalt aus staatsanwaltlicher Vernehmung von Walz „überrascht von UZW [unmittelbarer Zwang]“

Zeuge sagt aus, dass für ihn der Einsatz von Schlagstock überraschend war. „Dass wir eine Situation haben, wo wir nur mit Schlagstock voran kamen, war für mich überraschend.“

11.53 Uhr Anfrage Pfefferspray, Auffahrt Wasserwerfer, Schlagstock
Für Zeuge hat Pfefferspray „keine Rolle gespielt“. Schlagstock „überraschend“ , auch überraschend hinsichtlich Wasserwerfer.

Zeuge war in Führungsstab ohne Rolle. Über Funk – alles lösbare Probleme.

Dann Anfrage 11.53 Uhr
Funkspruch „Wir benötigen Einsatz UZW mindestens in Zug-, auch in Hundertschaft-Stärke. Einsatz Schlagstock, Auffahren Wasserwerfer.

Antwort Führungsgehilfe von Stumpf – Sch.
Zeuge ist sich nicht sicher, ob Stumpf das auch gehört hat. Führungsassistent am Funk nicht unüblich. Zeuge ist wichtig „dass Stumpf das weiß“. Eigentlich hat Stumpf UZW (?) per se abgelehnt. „Das ist keine Lösung. Da gibt es schwere Verletzungen. Das können wir nicht machen.“ wäre normale Antwort [von Stumpf]

Zeuge will deswegen Rückfragen bei Stumpf – Telefonat über Wassereinsatz mit Stumpf, ob er den Funkspruch mitbekommen hat von Anfrage F. wegen unmittelbarer Zwang.

Zeuge will Schlagstock [Freigabe] in diesem Ausmaß zurücknehmen. Er ruft bei F. an, erreicht ihn. Stumpf vor Landtag. Zeuge hat gebeten von Einsatz unmittelbarer Zwang Freigabe Schlagstock zurückzunehmen in Abstimmung mit Stumpf. Im Einzelfall Situation nicht zurückgenommen, aber Anforderung [in Zug-, auch in Hundertschaft-Stärke] zurück genommen. F. hat das so umgesetzt, dass es er zurück nimmt. Zeuge wollte Stumpf anrufen, bevor seine Hand am Telefon war, ruft ihn Stumpf an.

Vorhalt Richterin zur Aussage von F.: (keine Notiz Vorhalt)
Zeuge (?) dazu: „wenn wir Schlagstock freigeben, wird das schwierige Geschichte“

Zeuge sagt aus er saß an Polizeiführer Apparat.
Richterin dazu: „eigentlich hat Stumpf sich selber angerufen. Wollte er Sie persönlich sprechen?“ Zeuge antwortet, dass Stumpf nicht wissen konnte, dass er da war. Zeuge vermutet, dass das andere Telefon [Leiter Führungsstab] besetzt war und deshalb Stumpf den Apparat daneben angerufen hat.

Auf Frage, wer das an Sch. weitergegeben hat, verneint Zeuge – er hätte nur F. kontaktiert mit Inhalt:
„Den Rest [Auffahren Wasserwerfer, Pfefferspray] lassen wir so stehen, den Schlagstock nehmen wir zurück.
An den genauen Wortlaut kann sich Zeuge nicht erinnern.

Zeuge hatte mit Sch. keinen Kontakt an dem Tag. Zeuge wusste, dass Stumpf auf Pressekonferenz geht. Stolz hat er es in diesem zeitlichen Zusammenhang gesagt. Stolz hat mit Sch. im zeitlichen Rahmen telefoniert.

Auf die Frage, ob Zeuge nachgefragt hätte, da Stumpf und er überrascht waren von Anfrage antwortet Zeuge mit Aussage F., „wir kommen anders nicht voran. Sehr viele Menschen sitzen vor Fahrzeug“ Zeuge hat mit F. nicht mehr über die Lage gesprochen. Ihm ging es nur um diese Information.

Wasserwerfer auffahren lassen, Rohre bewegen, Motor anlassen, keine Wasserabgabe umfasst? Zeuge bestätigt.

Auf Frage, „so ein Einsatz wird doch dokumentiert?“ im EPS-Web Protokoll, noch anders schriftlich? antwortet Zeuge, es gäbe Aufzeichnungen über Funk [die Eingang ins EPS-Web Protokoll finden]

Vorhalt aus staatsanwaltlicher Vernehmung „es wäre zumindest im EPS-Web abzubilden“
Laut Zeuge macht das das Lagezentrum selbstständig.

Vorhalt EPS-Web, Eintrag 111 um 11.53 Uhr von 303 → Halde 100 über Funk UZW. Anordnung erteilt

Frage: „Man könnte meinen Einsatz Wasserwerfer?“
Zeuge ist nicht erinnerlich, ob er er vor Freigabe des Auffahrens Wasserwerfer mit Stolz geredet hat.
Nachfrage, ob es von Sch. oder Stolz einen Kommentar gegeben hat in der Richtung, „Mensch, um 11.53 Uhr war Auffahren des Wasserwerfer freigegeben“? Zeuge verneint. Zeuge hat nicht über die Differenzierung gesprochen, auch danach nicht.

Zeuge räumt ein, die Rücknahme vom Schlagstock im EPS-Web versäumt haben zu protokollieren. „Ich hätte das vermerken müssen. Ich will da niemand unter Druck setzen.“ Es war unter seiner Verantwortung gewesen, er hätte es protokollieren müssen, bzw. Weitergabe an EPS-Web

Zeuge sagt aus, dass er Stumpf im Telefonat vor Pressekonferenz nicht explizit gesagt hat, dass er übernehme, während Stumpf in Pressekonferenz ist. Er hat gesagt, „wenn etwas Wichtiges gäbe, würde ich ihn auch stören“ (per Telefon, da Funk abgeschaltet)

Normal übernimmt Leiter Führungsstab [die Stellvertretung vom Polizeiführer] Da Stellvertreter vom Polizeiführer da war, im Rahmenbefehl geregelt, „dann liegt diese Rolle bei mir“ erklärt Zeuge. Eine offizielle Übergabe gab es nicht, „für mich war das klar [dass er diese Rolle jetzt inne hat]“

Auf Frage, „eigentlich wäre es doch wichtig zu dokumentieren wer Polizeiführer Rolle inne hat?“ antwortet Zeuge, „es ist nicht dokumentiert worden. Diese Zeit überbrücke ich.“ Es wurde nicht im EPS-Web festgehalten. „Mir, Stolz und Stumpf war es klar“ Angeklagte Einsatzabschnittsleiter hat Zeuge es nicht kommuniziert. „wenn ich da bin, wusste Einsatzabschnittsleiter, dass ich erreichbar bin“

Auf Frage, woher Einsatzabschnittsleiter wussten, dass Polizeiführer in Pressekonferenz kommt Zeuge kurz ins Stottern. Richterin fasst nochmal Thema Übergabe zusammen, Zeuge bleibt dabei, es wurde nicht kommuniziert, nicht dass er wüsste.

Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Zeuge weiß nicht ob Stumpf Funkspruch um 11.53 Uhr mitgehört hat. „Eher nicht. Wenn etwas ganz Wichtiges wäre, würde ich rückkoppeln. Er hatte auf jeden Fall Handy dabei“. Zeuge ist von einer Stunde Dauer der Pressekonferenz ausgegangen. Innenministerium hatte zur Pressekonferenz eingeladen, ihm war es bekannt gewesen.

Was während der Dauer Pressekonferenz gilt, hat Zeuge nicht mit Stumpf besprochen. „kann sein, dass Stumpf dachte er sei Polizeiführer, da erreichbar“ Zeuge sagt aus es hätte eine Grenze gegeben, wo er mit ihm hätte reden müssen.

Vorhalt: Laut Aussagen von Sch., Häussler, Stolz hätte Sch. den Funkverkehr übernehmen sollen.
Zeuge wusste davon nichts.

Auf Frage, wie sich das gestaltet, wenn Stellvertreter Polizeiführer für eine Rolle übernimmt, antwortet Zeuge Halde 101 war Führungsstab, Halde 100 war Polizeiführer. Sch. hatte sich auf der Halde 100 gemeldet. F. mit Thema Kontakt Gitterwagen und Schlagstock

Vorhalt aus staatsanwaltschaftlicher Vernehmung Sch. „Walz hätte die Kommunikation dominiert“ daraufhin Zeuge, „ja, doch, ich hab auch gefunkt. Mir Lage geben lassen. Gefunkt und telefoniert“

Vorhalt aus Stellungsnahme von Häussler: „bis zur Rückkehr von Stumpf, hat PHK Sch. Halde 100 nicht mehr bedient“

Zeuge gibt an bis/gegen Ende 13 Uhr Halde 100 bedient zu haben. Auf die Frage, ob er Sch. zu erkennen gegeben habe, dass er jetzt Halde 100 übernommen habe antwortet Zeuge, dass er nicht weiß, was Stumpf zu Sch. gesagt hat.

Thema Unterstützung für Räumung Gitterwagen. Zeuge sagt aus, dass es schwer war über Funk zu kommunizieren, deswegen dann telefoniert. Anfrage kam zu Halde 100 um 12.07 Uhr 303 an Halde 100
Sch. war unterwegs, Zeuge war im Führungsstab, es war nicht abgeklärt, normal sind Polizeiführer und Assistent zusammen. Als Stellvertreter ist Zeuge in die Rolle Polizeiführer geschlüpft.

Grundsätzlich nimmt Zeuge [Funk] an, in 2,3 Fällen war Sch. früher dran gewesen. Wegen schlechter Qualität Funkspruch Wechsel zum Telefon. Frage, ob Zeuge seine Funktion geklärt hat, erwidert Zeuge „für mich war es klar, wenn ich als Halde 100 antworte, ich die Anfrage entscheide.“ Zeuge war eh eingeteilt abends [in Rolle Polizeiführer] Zeuge hat „keine Veranlassung gesehen, ihm [Sch.] das mitzuteilen“

[Mehrere Funksprüche werden angehört in dem Zeitraum. Richterin fragt, wer spricht, Zeuge und teilweise F. antworten]

Funkspruch Beginn
11.57 Uhr Halde 100 Sch.
12.11 Uhr Halde 100 an 404 Sch. wegen Gitter
12.15 Uhr Halde 100 an 202 Sch.

laut Zeuge sonst nicht noch was in der Stunde

Thema Wasserwerfer – Funksprüche
11.53 Uhr Kontakt zu F..
12.49 Uhr Ergebnis telefonischer Besprechung kurz vorher. Etwa gegen ~ 12.40 Uhr Telefonat zwischen F. und Zeuge, von Handy auf Festnetz. Auf Nachfrage welches Telefon, antwortet Zeuge, er weiß es nicht mehr. Entweder Polizeiführer Telefon oder Leiter Führungsstab Telefon. Auf Nachfrage, ob es Zufall sei, wer an welchen Apparat geht, antwortet Zeuge, das welche Nummer gewählt wird davon abhängt, welcher Apparat frei ist.
Zeuge sagt aus F. hätte Führungsentscheidung gebraucht. Nur Leiter Führungsstab oder Polizeiführer – direkt bei den beiden Personen. Zeuge ist sich nicht ganz sicher, ob er nicht vorher über Funk versucht hat und nicht durchgekommen ist. Er ist sich nicht sicher, ob er das vielleicht verwechselt.

Anfrage von F. war laut Zeuge „ Problem durchzukommen, keine andere Möglichkeit. Vorschlag Wasserwerfer einzusetzen mit Wasserregen“. Ganz entscheidend für Zeuge war, in welcher Form und Weise Wasser eingesetzt wird. Bei Wasserstoss oder Wassersperre hätte er Stumpf gefragt. Bei Wasserregen hat er gehofft, dass Leute gehen.

Zeuge hat F. mit Freigabe geantwortet, auf Wasserregen beschränkt. „Mehr hätte ich in meiner Person nicht verantworten können“ Auf Nachfrage zum Wortlaut antwortet Zeuge, 'F. „ich schlage vor, dass wir Wasserregen machen“' „Ok, Wasserregen können wir machen. Vielleicht die Möglichkeit hier besser durchzukommen“

Vorhalt Aussage F. 11.53 Uhr Freigabe UZW, Funkspruch war Vorankündigung Einsatz Wasserwerfer. „Man starte mal mit Wasserregen.“ „ ja, ok“

Zeuge hat das anders verstanden. Ihn „hat das umgetrieben, war schon intensiv. Deswegen weiß ich das noch genau. Ich hab das als Frage verstanden“

Vorhalt aus Untersuchungsausschuss 1 Vernehmung Walz vom 2.12.2010 „wenige Ereignisse, wenig relevante Ereignisse“

Zeuge antwortet mit „kann sein, bis auf das wenig ereignisvolle Ereignisse“

Richterin fasst verschiedene Aussagen zusammen UA1: „kurz vor 13 Uhr, ob man Wasserregen mit Wasserwerfer starten könne“ spätere Aussage „auf Wasserregen beschränkt“ Richterin merkt an, dass es hier auf Wortgenauigkeit ankommt. Hier weich formuliert. Bei staatsanwaltschaftlicher Vernehmung „nur zum Wasserregen. Nur Wasserregen kann ich verantworten“

Zeuge fällt auch auf: sehr detailliert in Wortwahl. Sicher ist für Zeuge, dass F. Wasserregen vorgeschlagen hat. In dem Gespräch ging es nur um Wasserregen. „Wie ich das formuliert habe weiß ich nicht mehr“ Zeuge ist sich aber sicher über Inhalt: F. schlägt vor, er hat Vorschlag zugestimmt.

Richterin zitiert einige Stellen im Vernehmungsprotokoll, die im Nachhinein handschriftlich durchgestrichen wurde von Zeuge und fragt nach warum dies geschah. z.B. „das ist dann auch so kommuniziert worden“

Zeuge: „Benetzen der Leute“, „Sprühstrahl nach oben“ Bei Telefonat Zeuge mit F. gab es keine Raumschaltung, Frau P. stand daneben, eventuell hat sie etwas mitgehört.

Vorhalt Stolz – weder Stolz noch Sch. wurde von Stumpf etwas von Beschränkung gesagt.
Zeuge daraufhin, „also für mich war es klar. Und ich denke für F. war es auch klar“

Richterin fasst zusammen, dass Beschränkung auf Wasserregen nicht ersichtlich war. Sch. wusste nichts von Beschränkung. Begründung von Zeuge war, Stumpf nicht informiert zu haben, da Sch. informiert war?
Zeuge „im Gespräch war die Rede davon, dass 'die Störer benetzt' werden.

Zeuge bestätigt, dass keine Übergabe stattgefunden hat. Nachfrage zum polizeilichen Anforderungsprofil „waren Sie nicht gehalten gewesen es Stumpf mitzuteilen?“ Zeuge weist auf Funkspruch hin mit Wasserwerfer mit Wasserregen im Einsatz.

(unklar, ob hier oder andere Stelle:
Richterin gibt Beispiel von Wichtigkeit Übergabe an Stellvertreterin, wenn sie in Urlaub geht und Übergabe, wenn sie aus Urlaub zurück kommt. Fragt noch einmal nach wegen Dokumentation zur Übergabe.)

Richterin „wir drehen uns im Kreis, Herr Walz. Wie soll Stumpf wissen, dass Wasserwerfer Einsatz auf Wasserregen beschränkt war? “ Übergabe war erforderlich. Auf die Frage, ob es so eine Anforderung bei der Polizei gibt, bestätigt Zeuge, dass es diese gibt. „ich habe versäumt ihn anzurufen. Ich habe auch nicht nachgefragt. Das hätte ich tun müssen. Das habe ich versäumt“

Zeuge betont, dass durch Funkkontakt, der lief ihm [Stumpf] klar gewesen sein muss, dass Wasserwerfer im Einsatz ist. Dass es eine Beschränkung gab, wusste [Stumpf] nicht.

Vorhalt H. und Sachverständiger „Beschränkung der Wasserwerfer noch nie gehört“
Daraufhin antwortet Zeuge [bockig] „ich kenne keine Vorschrift, die das verbietet“
[Zustimmung Wasserregen?] „gegenüber dem Protestpotential“ und Wasserwerfer Besatzung hat sich daran zu halten.

Auf Frage, wann Zeuge über die Beschränkung informiert hat antwortet Zeuge, am 30.9. explizit so nicht erzählt.

Vorhalt Untersuchungsausschuss 1, „12 Uhr Wasserwerfer freigegeben“

gegen 12.40 Uhr beschränkt auf Wasserregen, man hätte darüber gesprochen, Stumpf hat sich auf Untersuchungsausschuss vorbereitet. (?)

Auf Frage, „hat man im Zusammenhang Untersuchungsausschuss nicht mal gesagt 'er war doch nur auf Wasserregen beschränkt'“ Zeuge verneint.

nicht ausdrücklich, Zeuge, „ich hab jetzt nicht gesagt: „wir müssen das jetzt dokumentieren“

Vorhalt 12.45 Uhr Funkspruch „leichter Wassereinfall seitens Wasserwerfer“
EPS-Web über Funk zur Dokumentation
Richterin: „Beschränkung kann man daraus nicht entnehmen“

Zeuge sagt aus, es wäre ein Versäumnis gewesen es nicht im EPS-Web zu dokumentieren.

[Beteiligte gehen nach vorne, schauen sich Auszug EPS-Web Protokoll genauer an, erklären Abkürzungen und Schreibweisen, Bedeutung vom Inhalt. Ohne Mikrofon, daher nur teilweise verständlich. Nur Teile, Frage, ob es nur ein Telefonat gab mit F.. Stabsbereich 1 Frau P., Frau G.. – für Einsatz zuständiger Stab L701 Dokumentation Lagezentrum]

EPS wird während Einsatz mit Beamer an Wand projiziert „wie so ein Ticker?“ „ja“

[technische Panne, alle Mikrofone aus – Unterbrechung bis behoben]

Folgefunkspruch
13.16 Uhr „sprüht, nicht spritzt“, so hat das auch F. umgesetzt laut Zeuge.
12.54 Uhr „einzelne Personen von Wasserwerfer benetzt werden“ Bericht von Aufbau Gitterlinie. Absperrung hat oberste Priorität. Wieviel Gitterlinie fehlt noch?
Halde 100 → 303 Sch. gemeldet, nach Lage gefragt, später Stumpf eingeschaltet
13.16 Uhr „ca 1500 Personen, die wir jetzt zur Seite räumen müssen, um mit Gitter in Bereich zu kommen.
Konsequenter Einsatz. Wasserwerfer spritzt schon. Er sprüht. Er spritzt nicht, er sprüht“

Für Zeuge war aus den Folgefunksprüchen die klare Umsetzung von F. in Bezug auf Beschränkung der Wasserwerfer klar. Später hat Zeuge über Funk mitbekommen, dass Wasserwerfer spritzt.

Zeuge sagt aus, dass nach Pressekonferenz Stumpf in Führungsstab kam und später raus ist.

Vorhalt Aussage Sch. „zwischen 13 und 14 Uhr“

Zeuge bestätigt, „das kann sein“

um 13.41 Uhr Stumpf auf Festnetz im Führungsstab. Zeuge hat mit Stumpf im Führungsstab gesprochen, Wasserwerfer war kein Thema. „wir haben nicht viel miteinander gesprochen“ Stumpf war laut Zeuge nervös, ist wieder raus gefahren. Zeuge hat sich überwiegend mit Stolz unterhalten. Zeuge war in der Nähe von Stumpf, weiß aber nicht ob Stumpf telefoniert hat. Auch nicht ob er mit F. telefoniert hat „da muss ich passen, das weiß ich nicht“

Auf die Frage wohin Stumpf fuhr, sagt Zeuge, „für mich war klar, dass er in Einsatz fährt. Seine Art zu führen war vorne dabei zu sein“ Als er weg fuhr, war Zeuge überzeugt, dass Stumpf sich in Schlossgarten begeben hat. Laut Zeuge kam Stumpf zurück in Führungsstab, weiß aber nicht mehr wann. Gesprochen hat Zeuge mit Stumpf nicht als er zurück kam, er hatte keine offizielle Rolle mehr. Stumpf hat ihm auch nichts erzählt.

Vorhalt Funkspruch 14.07 Uhr 202 an Halde 100
„Ja, wir gehen jetzt mit Wasserwerfer vor. Menge lockert sich auf im Wasserstrahl. Es wird nicht gesprüht, es wird gespritzt“

Zeuge hat sich mit niemanden über Funkspruch unterhalten. Auch nicht F. angerufen. Stumpf hätte sich dann in Funkspruch eingeklinkt, da war Zeuge klar, dass er im Einsatzraum ist. „meine Rolle für Übergangsphase war erledigt“.

Zeuge hat eine Erweiterung der Wasserfreigabe nicht mitbekommen.
Der Zeuge wurde irgendwann mal informiert von durch Pfefferspray verletzte Augenreizungen. Das war im Führungsstab bekannt. Über Verletzte durch Wasserwerfer war ihm nichts bekannt.

Vorhalt Aussage Häussler, am Pinboard im Führungsstab ab Zeitpunkt Nachmittag [Bild von Dietrich Wagner]
Zeuge stimmt zu, „hab ich gesehen“ Auf Reaktionen im Führungsstab gefragt antwortet Zeuge, „ich hab das nicht für möglich gehalten, dass es durch Wasserwerfer zu solchen Verletzungen kommt“ Das Bild war im Zusammenhang mit Wasserwerfer erwähnt.

Auf Frage, ob Zeuge das mit Rettungskräften/Krankenhaus abgeklärt hat, antwortet Zeuge, „Rettungsleitstelle ab 12 Uhr informiert, Beamte angefordert. Zeuge hat da nichts mitbekommen, Informationen sind über Verbindungsbeamten Rettungsdienst gelaufen.

Vorhalt Aussage DRK „selbst informiert“
Zeuge sagt aus, es gab einen Notruf über Rettungswagen, Anforderung. Um 12.30 Uhr gab es Anruf von Feuerwehr/Rettungsleitstelle. 4 Verletzte durch Tränengas. Um 12.54 Uhr Verbindungsmann angefordert, um 13.13 Uhr eingetroffen.

Zeuge weiß nicht, ob die Info [über Bild/Verletzung] in Einsatzabschnitt 3 gemeldet wurde. Er hat es nicht gemeldet. Man kann sagen er hatte „neutrale Rolle“ Ich hab nichts persönlich gemeldet. Wahrscheinlich hat man es schon bekannt gegeben.

Zeuge weiß nicht, ob es schon dunkel war oder ob Gitterlinie schon gestellt war. Auf die Frage, ob er sich über das Bild unterhalten hat sagt Zeuge aus, dass es ihn erst erstaunt hat, dass solche Verletzungen [durch Wasserwerfer] hervorgerufen werden können. Von weiteren Verletzungen durch Wasserwerfer hat er nichts mitbekommen.

Zeuge sagt, es ist üblich, dass Staatsanwalt mit Polizeiführer unterwegs ist. Normal sind auch beide im Führungsstab, er weiß es nicht mehr ob die beiden zusammen im Führungsstab waren. Auf Frage, ob Zeuge Kontakt zu Häussler hatte, antwortet er „nein. nein. nein.“

Befragung durch Berichterstatterin Müller-Nieß

Zeuge sagt zur Besprechung am 29.9. früher Nachmittag aus, dass Stumpf, Stolz und er dabei waren, unsicher bei Sch.. Zu dem Zeitpunkt war 15 Uhr Termin bekannt, Vorverlegung auf 10 Uhr wurde besprochen. Von ihm nicht weiter kommuniziert. Im Staatsministerium dann Abwägung, hängt von zusätzlichen Kräften ab.

Bei der Einsatzbesprechung sind üblicherweise Einsatzabschnittsleiter und Vertreter, Führungsstab und Führungsassistent dabei – grober Kern.

Nach der Einsatzbesprechung in kleiner Runde zur Seite genommen, im kleinen Kreis besprochen im Büro von Stumpf– mit Einsatzabschnittsleiter, die das unbedingt wissen müssen, d.h. Einsatzabschnittsleiter 3 und Einsatzabschnittsleiter Verkehr, Herr H. Stumpf hat Besprechung geleitet. Vorverlegung auf 10 Uhr und was sich für Abschnitte ändert, Meldezeit etc. war Thema.

Schülerdemo war insgesamt schon Thema. „Wir hatten Überzeugung, dass Schülerdemo uns nicht tangieren wird. Bis die Schülerdemo wieder da ist, die Gitter schon stehen“

M.-B. und F. hatten keinen Einfluss auf Vorverlegung Einsatztermins. Sie hatten keine Einflussmöglichkeiten mehr. Es war soweit entschieden.

Mitnahme von Wasserwerfer war Entscheidung von Stumpf.
Für Kräfteplanung war Führungsstab unter Stolz verantwortlich. Polizeikräfte aus anderen Bundesländer wurden eingeplant.

Treffpunkte, Beginnzeiten, Einsatzzeiten wurden besprochen, nachdem 10 Uhr Termin klar war. Auf Nachfrage, ob M.-B. und F. Einfluss auf Kräfte hatten, sagt Zeuge aus, „unklar, wie weit besprochen“ Informiert von Stolz.

Zeuge sagt zur Besprechung am 23.9. aus, dass anwesend waren: Stolz mit Kollegen und Baumann mit Kollegen. Unklar ob Sch. dabei war, Zeuge glaubt eher nicht. Eher ein Einsatzplaner.

Zeuge konnte den Führungskanal mithören, d.h. Wenn Einsatzabschnittsleiter und Polizeiführer miteinander kommunizierten

Den Funkkanal zwischen Leiter Führungsstab und Polizeiführer hört sonst niemand mit. Durch Handywelt immer mehr im Hintergrund. Zeuge denkt, er war geschaltet, hat ihn aber nicht genutzt. Zeuge schliesst nicht aus, dass ein Anderer Funkkanal benutzt hat, hat es bewußt nicht mitbekommen.

Vorhalt EPS Eintrag 127 12.30 Uhr Störerlage Gitterlinie
cams21.de – besetztes Gitterfahrzeug ist zu sehen.

Zeuge sagt, dass Video eingespielt wurde, deckte sich nicht mit dem aktuellen BeDo-Film. Auf aktuelle Bilder von fluegel.tv umgeschaltet.

Zeuge sagt aus, dass es Videoübertragungen gab. Er hat sie nicht so wahrgenommmen. Es ist nicht so viel gelaufen, das uns lagemäßig hilft. Er hat Videos als nicht aussagekräftig wahrgenommen.

Projektionswand sind zwei Wände. Auf einem meist EPS-Web, auf anderem werden meist Videos/Bilder eingespielt. Ist aber nicht fest, ist flexibel.

Zeuge hat Herrn Stumpf nicht unterrichtet über Bild mit besetztem Gitterwagen. Um die Uhrzeit was Stumpf in Pressekonferenz. Als Stumpf aus Pressekonferenz hat dieser laut Zeuge nicht nachgefragt auf welchen Ereignisse passierte (?)

Zugriff auf Web-EPS hat Stabsbereich, im Führungsstab anwesend. Außerhalb haben Personen nur lesend Zugriff, z.B. Lagezentrum im Innenministerium kann mitlesen. Zeuge weiß nicht ob Einsatzabschnittsleiter während Einsatz EPS-Web mitlesen können.

Zeuge hatte keinen Kontakt zu M.-B. als Stumpf in Pressekonferenz war. Auch sonst an dem Tag nicht.

Nachfrage von Richterin Haußmann

Zeuge war nicht bekannt, dass es Probleme mit dem Funk im Einsatzabschnitt 3 mit Funkverbindung Einsatzabschnittsleiter zu Hundertschaftsführern gab im Abschnittskanal. Er hat Probleme weder am Einsatztag noch im Nachhinein mitbekommen. Er hat nur von Funkproblemen zwischen Führungsstab und Einsatzabschnittsleiter mitbekommen.

Befragung durch Staatsanwalt Dr. Biehl

Thema 11.53 Uhr - „Hineinwachsen in Polizeiführer“
Zeuge hatte keinen eigenen Führungsgehilfen. Er war ohne Assistenz. Es gab Kollegen um ihn herum, wenn etwas wäre, hätte er ihnen sagen können „dokumentieren Sie das. Erfassen Sie das“

Zeuge erklärt es gibt einen eigenen Führungskanal zwischen Leiter Führungsstab und Polizeiführer – bilateraler Kontakt, der nicht aufgezeichnet wird. Dafür gibt es extra Geräte mit speziellem Kanal. Führungskanal funktioniert nur zwischen den beidem Geräten. Normalerweise liegt Gerät auf Schreibtisch vom Leiter Führungsstab. Zeuge kann sich nicht erinnern, ob Stolz das Gerät an dem Tag bediente.

Führung, bzw. Führungsverhältnisse stellten sich dem Zeugen so dar: M.-B. unterstützte F. bei Einsatzbeginn, um sich „auf Schiene zu bringen, Kräfte zu unterstützen, ähnlich wie Zeuge bei Polizeiführer.

Auf Nachfrage dass Polizei hierarchisch ist, antwortete Zeuge: „F. hatte Hut auf“

Nachfrage von Berichterstatterin Müller-Nieß

Zeuge hat beim Telefonat um 12.40 Uhr sich mit niemanden beratschlagt, sondern während Telefonat besprochen und beschlossen.

in staatsanwaltschaftlicher Vernehmung von Stolz wird Leiter Lagezentrum genannt. Zeuge erklärt, Leiter Lagenzentrum ist vom Stabsbereich Lagezentrum. Name nicht bekannt, möglicherweise Frau P.

Befragung durch Rechtsanwalt Dr. Hohmann (Verteidigung)

Thema EPS-Web, Frage zu Eintrag um 12.35 Uhr Sinus – integrierte Rettungsleitstelle, Lagemeldung UZW (unmittelbarer Zwang)

Zeuge sagt aus, dass 4 Verletzte und mehrere Beschwerdeführer gemeldet wurden, auch Meldung, dass gegen Kinder vorgegangen wurde

Zeuge war nicht bekannt, dass es am 30.9. Probleme mit dem analogen Funk gab.
Zeuge erklärt, dass Dokumentationswand ca 2m hoch und 3,5 m breit ist. 2 Sachen passen nebeneinander

Befragung durch Rechtsanwalt Sauer (Verteidigung)

Zeuge hat Führungsstab zwischen 19 und 20 Uhr verlassen.
Zeuge sah Bild von Dietrich Wagner länger hängen. Es tut ihm leid, er kann es zeitlich nicht einordnen ab wann er Bild wahrgenommen hat.

Bei der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung am 28.8.2012 hat Zeuge direkt ins Diktiergerät gesprochen. Protokoll wurde ihm mit Anschreiben zu gemailt. Er hatte es ein paar Tage ~ 2-3 Tage bei sich.

Nachfrage Verteidigung: Ausgeführt am 12.9.2012, einige Korrekturen vorgenommen, als Papier unterschrieben zurück geschickt. Vermerk Eingang 21.9.2012. 10 Tage?
Zeuge antwortet, er habe Protokoll bekommen, es bearbeitet und zurückgeschickt.

Zeuge hatte keine Akteneinsicht. Er hat Protokolle von Wasserwerfer gesichtet. Kann nicht mehr sagen zu welchem Zeitpunkt.

Zeuge ist bekannt, dass Stumpf und Stolz zur Zeugenvernahme bei Staatsanwaltschaft waren. Zeuge war zeitlicher Zusammenhang der Vernehmungen bekannt, jedoch genaue Termine kannte er nicht.

Vorhalt Verteidigung
21.8. 2012 Vernehmung Stumpf
27.8. 2012 Vernehmung Stolz

Gesprochen hat Zeuge mit den beiden Anderen nur über Termine, nicht über Details. Auf Nachfrage ob sie sich gegenseitig die Protokolle zugeschickt und angesehen haben erwidert Zeuge „ich hab kein anderes Protokoll gesehen“

Auf Frage ob zwischen Vernehmung am 28.8.2012 und Unterschreiben am 19.9.2012 laut Unterschrift, der Zeuge Kenntnis von Schreiben der Verteidigung hatte, erwidert Zeuge, „ich kann mich nicht erinnern“

Nachfrage von Rechtsanwalt Dr. Hohmann (Verteidigung)

Zeuge erklärt, dass Funksprüche dokumentiert werden, digital und auch verschriftet durch Polizei. Der Führungskanal auf jeden Fall

Befragung durch Rechtsanwalt Mann

Vorhalt von Aussage Angeklagte F. und M.-B. zur Besprechung am 29.9.: Angeklagte wollten zu ihm kommen, wollten Stumpf sprechen und mussten lange warten.

Zeuge sagt aus, dass es in der Zeit keine Gespräche über die Besprechung hinaus gab mit den Angeklagten. Zeuge wusste nicht, dass die beiden so lange gewartet haben. Auf Nachfrage, dass Angeklagten aussagten, sie hätten wenig Zeit für Planung gehabt und ob sie dies herangetragen oder geäußert haben, verneint Zeuge „an mich nicht“

Zeuge kann nicht ausschliessen, dass Angeklagten versuchten Einfluss zu nehmen, weil Konzept kurzfristig und Termin nun 5 Stunden vorverlegt wurde. Er kann sich an Details nicht erinnern.

In der Besprechung habe man Stumpf gefragt, wann er den Einsatzzeitpunkt für richtig hält. Das wurde dann so besprochen beim 16 Uhr Termin im Staatsministerium.

Verbindungsmann vom DRK im Führungsstab hat einen eigenen Platz. Er berichtet, bekommt von uns Infos bei Bedarf. Es geht um medizinische Lage, Behandlungsplatz etc.

Zeuge war dieses Ausmaß an Verletzten nicht bekannt. Er hat keine Verletzten durch Wasserwerfer mtibekommen. Zeuge weiß nicht mehr, ob er von verletzten Polizisten gehört hat.

Zeuge wusste, dass es PDV 122 gibt. Im Detail kannte er sie nicht.

Befragung durch Rechtsanwältin Eberle

auf Frage, ob im Vorfeld klar war wann wer in die Besprechung im Staatsministerium geht antwortet Zeuge, dass Dr. Hamann eine andere Auffassung zu [Einsatz-]Termin hatte. Zeuge sagt, Termin im Staatsministerium ist nicht immer so, ihm war der Termin an dem Tag bekannt. Laut Zeuge war bei Besprechung dabei: Dr. Hamann, Stumpf und Ministerpräsident Mappus.

Inhalt der Besprechung sei nur der Zeitpunkt/die Vorverlegung gewesen. Zeuge stellt sich das so vor, dass Stumpf von Mappus gefragt worden sei, „für was votieren Sie?“ „Dann machen wir das so“.
Als klar war, dass man Kräfte bekommt, war 10 Uhr Termin gesetzt. Dr. Hamann hat sich dem angeschlossen. Zeuge selber hat mit Dr. Hamann nicht über den 10 Uhr Termin gesprochen

Auf Frage wieso jetzt Pressekonferenz und ob er die Info von Stumpf bekam, verneint Zeuge. Zeuge hat angenommen, bei Pressekonferenz wird ein Bericht über Einsatzverlauf abgegeben. Wie Plan soweit gediehen ist das Gitterlinie steht. Wunsch und Zeitpunkt 12 Uhr von Pressekonferenz kam vom Innenministerium.

Die Kollegen vom Lagenzentrum, die bei den 20-25 Personen im Führungsstab dabei sind, entscheiden was auf Dokumentationswand im Führungsstab kommt. Lagezentrum ist die Einheit, bei der Informationen zusammen laufen, dokumentiert und bewertet werden. Dann Rückmeldung an Polizeiführer.

Auf die Frage, woher das Lagenzentrum die Infos bekommt, erklärt Zeuge Unterschied zum FLZ [Führungs und Lagezentrum] im Polizeipräsidium, das 24 Stunden besetzt ist, die Steuerung des Streifenfahrzeuge in Stuttgart macht und dem Lagenzentrum, das nur bei großen Einsätzen eingerichtet wird. Vom Führungsstab aufgerufen, dort sitzen Verbindungsbeamte u.a. von SEK, Amt für öffentliche Ordnung, Staatsanwaltschaft, Rettungsdienst.

Die Informationen sind gefilterte Informationen, u.a. Funksprüche. Auf Nachfrage, ob auch Informationen von EA4 Aufklärung dazu gehören, bejaht dies der Zeuge „die gab es auch. Auch über Funk“

Zeuge hatte keinen Kontakt zum Lagezentrum im Innenministerium. Er weiß nicht ob EPS-Web dort abrufbar war. Niemand sei von dort an ihn herangetreten oder hat Informationen abgefragt.

Auf Frage, ob es Konkurrenz mit Leitung Führungsstab gab antwortet Zeuge, dass er für den Gesamteinsatz über mehrere Tage hinweg Stellvertreter von Stumpf war. Im Regelfall, wenn Polizeiführer verhindert ist übernimmt Leiter Führungsstab. Hier war eine Sondersituation, weil Zeuge da war, obwohl er normalerweise nicht anwesend gewesen wäre. Daher war er Stellvertreter von Polizeiführer.

In der Alltagshierarchie steht Zeuge über Leiter Führungsstab.

Dass die Telefonate von Sch. – Stumpf und Walz-Stumpf fast zeitgleich waren, hat Zeuge nur am Rande mitbekommen.

Aussage „Führungsstab solle sich da heraushalten“ hat er nicht einordnen können. Er hat sich auf Einsatz konzentriert. Unmittelbar hat er es nicht mitbekommen. Zur Reaktion von Stolz gefragt, sagt Zeuge, das war nicht normal. Keine Erinnerung.

Vorhalt von Richterin über Zitat „Wir sollten und da raushalten. Es ist alles besprochen“

SEK war für Höhenrettung vorgesehen. Falls Baum besetzt wird, bevor Baum gefällt wird, muss Baum geräumt werden. Dafür waren Kollegen [von SEK] da, nicht um Gitterwagen von Personen zu räumen.

Auf Frage, was für Störer drauf waren, antwortet Zeuge: Personen im Park. Im Nachhinein gesehen, dass es Jugendliche waren. Grund, warum SEK Gitterwagen nicht räumte, waren nicht die Jugendlichen, sondern weil sie für diese Aufgabe nicht vorgesehen waren.

Zeuge sagt aus, dass derjenige, der den Eintrag ins EPS-Web macht, auch die Verantwortung für den Eintrag trägt. Auf Frage nach Endkontrolle und wer verantwortlich für Vollständigkeit ist, antwortet Zeuge normalerweise ist das kein Problem. Wenn es Probleme gibt, geht Leiter Führungsstab und Polizeiführer das schon mal durch.

Zeuge hatte vor 30.9. keine Erfahrung mit Einsatz Wasserwerfer.

Zeuge hat Fax/ irgendein Papier wonach Genehmigung nicht da wäre [teilweises Fällverbot durch EBA] selber nicht gelesen. Stolz und Stumpf haben sich darüber unterhalten. Sendebericht, Uhrzeit vom Fax ist Zeuge nicht bekannt.

Grundsätzlich war Zeuge klar, dass es Verletzte gab, vor allem Tränengasverletzungen. Es wurde Verbindungsmann (Herr B.) angefordert und Behandlungsplatz eingerichtet. Über Art der Verletzungen sagt Zeuge: überwiegend Tränengasverletzungen. Zeuge ist nichts bekannt von einem erhöhten Notrufaufkommen. Auf Nachfrage ob Feuerwehr hinzugezogen wurde, antwortet Zeuge mit „kann sein“

Befragung durch Rechtsanwältin Röder

Zeuge antwortet auf Frage, was die oft erwähnten 'viele Erwägungen angestellt' für den 30.9. bedeuten, dass klar war, dass die Bäume ein Hauptärgernis der S21 Gegner sind, insbesondere, wenn es ans Fällen geht war mit Protesten zu rechnen. Es könnte großen Druck auf Gitter geben, wenn die Bäume fallen. Zeuge rechnete damit, dass Protest sehr emotional sein wird.

Für Erwägungen des Zeitpunkts „möglich wenig gegnerisches Potential da wäre, wenn Gitter aufzustellen.“ Deswegen 15 Uhr, wenn viele noch arbeiten und nicht leicht weg können.

Zeuge meinte im UA2 mit 'durchdekliniert' wesentlich die Uhrzeit. Ab 1.10. durfte gefällt werden. Mit jedem Tag, der verstreicht konnte man damit rechnen, dass Polizei kommt. „Wenn wir das am 30.9. um 15 Uhr machen, rechnet damit keiner“ Das war ein günstiger Einsatzzeitpunkt. Jedes warten hätte nur zu Baumbesetzungen geführt. Es gab keine Baumbesetzungen zu dem Zeitpunkt in dem Bereich [vom geplanten GWM]. Die Situation verfestigte sich mit jedem Tag im Park, daher das Absperren zu sehr frühem Zeitpunkt.

Zeuge sagt aus, dass die Schülerdemo um 15 Uhr zu Ende wäre. Das war kein Problem mehr gewesen mit dem 15 Uhr Termin. Mit Spontanversammlung am 1.10. hatten sie gerechnet. Auf Einwurf der Rechtsanwältin, dass die Kundgebung bis 17 Uhr geplant war, antwortet Zeuge er hätte das als nicht großartig relevant eingeordnet. Es ging um Schnelligkeit, um zügiges Reingehen. Das Auslösen des Parkschützeralarms hatten sie schon einkalkuliert, jedoch nicht so früh.

Feuerwehr und Rettungskräfte wurden wegen Thema Geheimhaltung nicht vorher informiert. Zeuge hat nicht damit gerechnet, dass so viele da sind und es zu entsprechenden Auseinandersetzung kommt.

Zeuge weiß keine Details von der Besprechung am 29.9. im Staatsministerium. Er weiß nicht ob Mappus mehr Kräfte anforderte. Er bekam nur die Info „Wir können auf mehr Kräfte zugreifen“

Die von ihm erstellte Mindmap hat er dem UA2 zur Verfügung gestellt. Der Inhalt war die Position und Stichworte für Stumpf und Argumente für 10 Uhr Termin. Eine Gedächtnisstütze für Stumpf, die Zeuge in 10-15 min erstellt hat.

Die zwei Handynummern von Stumpf waren Zeuge bekannt. Sie waren auf dem Kommunikationsplan drauf. Er hat nicht auf einem der Handys angerufen.

Zeuge hat keine Übergabe gemacht als er Führungsstab verliess, denn zu diesem Zeitpunkt hatte er keine Funktion, kein Amt. Er war wieder Beobachter. Die Zeit, in dem er aktiv war, war beschränkt auf die eine Stunde.

Zwischen Mitternacht und 1 Uhr kam Zeuge wieder in Führungsstab. Stumpf war noch ~ 2 Stunden da, gegen 2.30 Uhr hat Zeuge übernommen. Ein Übergabegespräch gab es nicht, da der letzte Teil dessen was passiert war, bekannt war.

Das Bild von Dietrich Wagner hing an Pinboard. Zeuge kann sich an keinen Text zum Bild erinnern.

Zur Besprechung am 29.9. im kleinen Kreis. Zeuge war bekannt, dass 4 Wasserwerfer geplant waren, Details wusste er nicht. Auf Nachfrage, ob von Anfang an 4 Wasserwerfer geplant waren, kann Zeuge nicht mehr genau sagen. Zuerst 2, dann 4 Wasserwerfer?

Ob Besatzung für Wasserwerfer ausreichend ausgebildet war ist Zeuge nicht erinnerlich.

Auf Frage zu Wasserwerfer, sagt Zeuge, wenn Emotionen hochschlagen und Druck auf Gitter zunimmt war durch Wasserwerfereinsatz geplant Druck rauszunehmen.

Reizgas war nie Thema.
Zeuge hatte keinen Kontakt zum Lagezentrum im Innenministerium.

Nachfrage von Richterin Haußmann

Zeuge wusste von Position Dr. Hamann bei der Besprechung in Staatsministerium am 29.9. durch Stolz. Dr. Hamann hatte einen Vermerk gefertigt den Einsatz zu verschieben, also nicht am 30.9. zu machen.

Besprechung im Staatsministerium war kein Formaltermin. Auf Frage, ob es wegen Kräfte oder wegen größeren Widerständen war, antwortet Zeuge , dass er sich sehr sicher war, da Stumpf sehr überzeugt war. Es gab gewisse Vorbehalte, da Dr. Hamann anderen Plan hatte und welcher Vorstellung gefolgt wird.

Einen Plan B war kein Thema. Es gab keinen Plan B. Zeuge sagt, es gibt Einsätze, da hat man verschiedene Varianten wie sie vorgehen. „In dem Fall sind wir davon ausgegangen, dass es problemlos läuft. Plan B gab es nicht.

Verhandlungstag endet um halb sechs Uhr am späten Nachmittag

[über die Körpersprache an diesem Verhandlungstag liese sich auch einiges sagen. Diese war sehr spannend bei mehr als einem der Beteiligten. Allerdings ist dies nicht so einfach wiederzugeben und in den Bereich der Interpretation will ich nicht gehen. Ich kann nur sagen, es lohnt sich so einen Verhandlungstag mitzuerleben. Die Gestik, die Mimik, die Körpersprache, der Tonfall der Stimme gibt ein runderes Bild als nur ein Protokoll des gesprochenen Wortes. Kommt ihn den Gerichtsaal!]

[zum Nachlesen der Funksprüche empfiehlt sich KONTEXT Artikel Rustikaler Einsatz der 30.9., die Justiz, vertrauliche Dokumente und Polizeifunkprotokolle Ausgabe 11 vom 15.06.2011 - Update 22.07.2014

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KONTEXT Artikel: Nichts mitgekriegt vom Katastrophenalarm
der neunzehnte und einundzwanzigste Verhandlungstag
Ausgabe 187 vom 29.10.2014