9. Verhandlungstag: Mittwoch, 23.07.2014
Zeuge Alexander Sch., 35 Jahre, Angestellter, Augenverletzung
Zeuge Axel Sch., 43 Jahre, Hausmeister, Gesichtsverletzung
Protokoll folgt noch
Tweets von visions_s
Verhandlungsunterbrechnung bis 13:30 Uhr im Wasserwerferprozess. Glasklare Aussagen des Geschädigten, auch er betonte Reizgas
Die Kabinengespräche im Wasserwerfer sind fast nicht zu ertragen, man muss doch immer wieder die Luft anhalten
und immer wieder "Pass auf die Laternen auf" und halt "auf die Plane drauf", "jetzt auf 12 bar erhöhen, weiter rechts rein"
"halt nach links rein, damit die auseinander spritzen, da kam der Steinwurf auf den Wasserwerfer her. Nach rechts reinhalten"
Geschädigter Zeuge wollte sich überzeugen, dass das, was im Internet kursierte stimmt. Es stimmte, er kam verletzt ins Katharinenhospital
er bekam zunächst den "Sprühregen" ab wie andere auch, Husten und Übelkeit. Plötzlich war er mitten in einer Gruppe von 40.
Dann wurde geschoben und gedrückt und dann war er mit unter eine Plane, die innerhalb von 2/3 Minuten weg war. Weg geschossen.
er wurde "abgeschossen", als er aus der Hocke hoch kam und sich aus der Gefahrensituation raus bringen wollte. Heftiger Schlag
Auch er fiel dann um, wurde von Mitdemonstranten versorgt und weggebracht. Am Folgetag am Auge operiert.
Heute war die Vergleichsgrundlage "Star Wars" nicht mehr der Mars.Zeuge verglich Polizei mit Darth Vader
Zeuge war erstaunt, dass er völlig ungehindert an den Ort des Geschehens herankam. Niemand hielt ihn auf, keine Polizeisperre
Zeuge schildert, dass ihm sein Schild und ein Regenschirm von der Polizei entrissen wurde. Das Video dazu war heftig.
auch er wurde vom Wasserwerfer getroffen als er bereit raus war aus der Schusslinie. Wieder Videos aus der Wasserwerfer-Kabine
die Kommentare aus der Kabine sind nahezu unerträglich, Laternen sind schützenswert. Wusste ich so jetzt auch noch nicht
Zeuge im Gesicht verletzt. Mundhöhle musste operiert werden, eine Mandel gerissen. Zum Glück Augen in Ordnung geblieben
Wer die Videos gesehen hat muss sich die Frage stellen, wie die Demonstranten hätten gehen sollen, wohin. Sie waren eingekesselt
Polizeiketten und die drängten die Leute auf dem Weg zusammen. Da gab es vor dem Wasserwerfer kaum ein Entrinnen.
Kopfhöhe, das ist unzulässig per Gesetz, keiner der Verantwortlichen will das gesehen haben?!
kein Wunder, einer der Angeklagten liebt Moorhuhnjagd laut eigenem Post auf Fratzenbuch. Störer = Moorhuhn?
und immer wieder Wasserstrahl in Kopfhöhe, das ist unzulässig per Gesetz, keiner der Verantwortlichen will das gesehen haben?!
Im Polizeijargon wird von den Demonstranten übrigens von Störern gesprochen. Nicht Demonstrant oder gar Mensch, nein Störer
Videos der Polizei sind durch das Gesagte in den Kabinen der Wasserwerfer mehr als erschreckend - soviel Hohn und Spot
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KONTEXT Artikel: Das Zahnfleisch vom Knochen geschossen
der achte und neunte Verhandlungstag
Ausgabe 174 vom 30.07.2014 - Update 12.08.2014