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Im Prozess geht es "nur" um die persönliche Schuld der beiden Angeklagten. Da sie den Einsatz weder insgesamt geplant haben noch oben in der Befehlskette standen, kann ihnen nicht vorgeworfen werden, was Vorgesetzte und möglicherweise Politiker zu verantworten haben, sofern sie nicht persönlich an rechtswidrigen Handlungen beteiligt waren oder diese hätten verhindern müssen. Zusätzlich hat die Staatsanwaltschaft den Prozessstoff mit ihrer Anklage auf die Spitze des Eisbergs beschränkt, nämlich nur auf Wasserstöße der Wasserwerfer, die Menschen am Kopf getroffen haben. Alle übrigen Einsätze von Wasserwerfern, Pfefferspray, Schlagstöcken, körperlicher Gewalt von Polizeibeamten und die unterbliebene Verständigung der Rettungsdienste sind nicht angeklagt. Damit obliegt den VertreterInnen der Nebenklage die schwierige Aufgabe, die Verantwortung der Angeklagten auch dafür in den Prozess einzubringen und nachzuweisen.

Zeugen gesucht
Rede von Dieter Reicherter auf der 298. Montagsdemo am 23.11.2015
"Meine Überlegung ist, ob es sinnvoll wäre, hierzu der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Anzeigenflut zu bescheren, um sie zu einer neuen rechtlichen Überprüfung zu zwingen. Das kann ich Euch aber nicht abnehmen. Denn dazu braucht man die schriftliche Schilderung jedes Opfers von gefährlicher Körperverletzung mit genauen Angaben und Nachweisen. Falls daran Interesse besteht und Verletzte das auf sich nehmen wollen, bin ich gerne zur Unterstützung bereit."

Nicht alles ist verjährt - Artikel in der Kontext vom 25.11.2015 zum Urteil des Verwaltungsgerichts

Schwarzer Donnerstag 2010: Zeugen gesucht - vom 01.09.2014

Schwarzer Donnerstag 2010: Zeugen gesucht - vom 05.10.2015
"Da es sich um den schwerwiegenden Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung handelt, verjähren solche Vorwürfe nicht wie die anderen nach fünf, sondern erst nach zehn Jahren. Deshalb ist es richtig und wichtig, auch jetzt noch Strafanzeigen zu erstatten"