Anmerkungen, § und Abk.
Anmerkungen
Für einen kurzen grafischen Überblick der Ereignisse am 30.09.2010 ist das 3:20 min Video Stuttgarter Wasserwerfer - Analyse Gesamtsituation von Josh von Staudach zu empfehlen
Die Tweets in den Protokollen sind leicht verändert, um die Lesbarkeit zu verbessern, z.B. wenn 'der', 'von', 'und' oder andere Wörter aus Zeichenmangel gekürzt wurden. Die Hashtags #s21 und #s3009 wurden entfernt.
Die Berichte wurden ursprünglich auf Parkschützer.de veröffentlicht:
Wasserwerfer-Prozess auf Parkschützer.de - Sammlung Tweets, Protokolle, Medienberichte
Bei den Tweets und Berichten wurden Rechtschreibfehler korrigiert und der Lesbarkeit halber eine einheitliche Schreibweise der Namen der Angeklagten F. und M.-B. übernommen.
Es sind noch Protokolle von verschiedenen ProzessbeobachterInnen vorhanden, die nach und nach eingepflegt werden. Die Protokolle sind teils sehr detailliert, es sind jedoch keine Wortprotokolle, d.h. nicht immer konnte alles mitgeschrieben werden. Vor allem bei Verlesen von Vorhalten und Kammerbeschlüssen war das Mitschreiben oft nicht möglich wegen der schnellen Sprechweise. Dies gilt auch für den ein oder anderen Zeugen. Ebenso, wenn Unklarheiten/Misverständnisse geklärt wurden, hier taucht meist nur das Ergebnis auf.
Persönliche Kommentare sind meist in [ ] gesetzt.
Ich bin keine Juristin. Sollten mir daher Fehler bei der Bereitstellung der Protokolle unterlaufen bzw. rechtliche Begriffe nicht korrekt sein, sind diese nicht beabsichtigt. Falls ich Kenntnis von eingeschlichenen Fehlern erhalte, korrigiere ich diese nachträglich.
Ablauf einer Zeugenvernehmung
- Personalienfeststellung
- Rechtsbelehrung § 55, Falschaussage eidlich und uneidlich
- Aussage
- Fragerecht Reihenfolge: Vorsitzführende Richterin, gefolgt von BeisitzerInnen, gefolgt von Staatsanwaltschaft, gefolgt von Verteidigung, gefolgt von NebenklägerInnen
- Bei der Befragung werden u.a. sogenannte Vorhalte gemacht, das kann durch Zitate aus Akten (z.B. verschriftete Funksprüche, Vernehmungsprotokolle, Schriftsätze etc.) erfolgen aber auch durch Bilder und Videoaufnahmen
- Vor der Entlassung des Zeugen wird noch auf die Vereidigung verzichtet
Bei diesem Verfahren wurden schon viele Stunden an Polizeivideos 'Inaugenschein' genommen. Meist aus der Wasserwerferkabine mit Gesprächen in der Kabine, oder auch von einer der vielen Polizeikameras.
Wasserwerferstaffel
Der Staffelführer einer Wasserwerferstaffel ist verantwortlich für alle Wasserwerfer seiner Staffel.
Es gibt einen Stellvertreter des Staffelführers
Die Besatzung eines Wasserwerfers besteht aus fünf Personen
-1 Fahrer (vorne links)
-1 Beobachter (vorne in der Mitte)
-1 Kommandant (vorne rechts) - verantwortlich für diesen Wasserwerfer
-2 Strahlrohrführer (hinten links und rechts)
Sonstiges
-EPSweb Protokoll: im Führungsstab zur Dokumentation einen Einsatzes
zur Anschauung das bayrische Benutzerhandbuch EPSweb-Protokoll von 2008
-BeDo Fahrzeug: Videobildübetragung damals live an Polizeipräsidium, Landespolizeidirektion und Regierungspräsidium Stuttgart
-PDV 100: nur für Dienstgebrauch, Führung und Einsatz der Polizei
PDV 122
nur für Dienstgebrauch, 'Einsatz von Wasserwerfern und Wasseramaturen'
- Wasserregen (über Menschen hinweg)
- Wassersperre (schräg vor den Menschen auf Boden gerichtet)
- Wasserstoß (intensivste Form des Wassereinsatzes - nur zulässig, wenn es darum geht Straftaten oder das Vordringen von Störern zu verhindern, oder wenn Gewalttäter zum Zurückweichen gezwungen werden müssen. Und selbst dann ist laut Vorschrift darauf zu achten, dass niemand am Kopf getroffen wird)
Paragraphen
§55 StPO - Auskunftsverweigerungsrecht, für Fragen, die sie selbst oder nahe Angehörige der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde.
rechtskräftig verurteilt
- Oliver H., damals Staffelführer der Wasserwerferstaffel (siehe Zeuge Verhandlungstag 14)
Strafbefehl 7 Monate auf Bewährung, fünffache fahrlässige Körperverletzung im Amt
- Freddy B., damals Kommandant Wasserwerfer 2 (siehe Zeuge Verhandlungstag 16)
Strafbefehl 120 Tagessätze, fahrlässige Körperverletzung im Amt
- Reiner F., damals Kommandant Wasserwerfer 4 (siehe Zeuge Verhandlungstag 18)
Strafbefehl 7 Monate auf Bewährung, dreifache fahrlässige Körperverletzung im Amt
Eingestellt wurden die Ermittlungsverfahren bei 10 Polizisten [siehe Zeugen Verhandlungstag 16] der Wasserwerferstaffel Biberach nach
Paragraph | Inhalt |
---|---|
§ 153a StPO | Einstellung gegen Auflage |
§ 153 StPO | Einstellung wegen Geringfügigkeit |
§ 170 Abs. 2 StPO | Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht |
Eingestellt nach §153a StPO wurde das Verfahren gegen
Helmut P., damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 1
Eingestellt nach § 153 StPO wurden die Verfahren gegen
Manfred L., damals Kommandant Wasserwerfer 4 und
Stefan K., damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 4 und
Heiko S., damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 4
Eingestellt nach § 170 Abs.2 StPO wurden die Verfahren gegen
Hubert S., damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 1 und
Michael B., damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 2
Bei den drei Beobachtern wurde kein Ermittlungsverfahren eröffnet.
Wasserwerfer 4 war nie aktiv im Einsatz mit Wasserabgabe, daher kam es bei dieser Besatzung ebenfalls zu keinen Ermittlungsverfahren.
Der Vollständigkeit halber: bei den Fahrern kam es zu keinen Ermittlungsverfahren.
Funkkanäle
Halde 100 oder nur 100 | Polizeiführer |
Halde 101 oder nur 101 | Führungsstab |
202 | Einsatzabschnitt 2, später von E. verwendet für EA3 |
303 | Einsatzabschnitt 3 / Sonderlagen |
707 | BeDo Einheit |
Abkürzungen
BeDo Fahrzeug | Beweis- und Dokumentations Fahrzeug |
BFE | Beweis-, und Festnahme Einheiten |
BGH | Bundesgerichtshof |
EA3 | Einsatzabschitt 3 |
EA4 | Aufklärung |
EA6 | Einsatzabschnitt/Ermittlungsabschitt 6 |
EPSweb | Einsatz Protokollierungs System (web-basiert) |
FLZ | Führungs und Lagezentrum |
GESA | Gefangenensammelstelle |
GWM | Grundwassermanagement |
IM | Innenministerium |
LG | Landgericht |
MANV-Lage | Massenanfall von Verletzten |
NK | Nebenklage |
PDV | Polizeiliche Dienstvorschrift |
PP | Polizeipräsidium |
RA | Rechtsanwalt |
StA | Staatsanwaltschaft |
StaMi | Staatsministerium |
StPO | Strafprozessordnung |
STV | Stellvertreter |
SV | Sachverständige |
UZW | Unmittelbarer Zwang |
VSnfD | Verschlusssache nur für Dienstgebrauch |
Polizei-Dienstränge
PM | Polizeimeister |
PMin | Polizeimeisterin |
POM | Polizeiobermeister |
POMin | Polizeiobermeisterin |
PHM | Polizeihauptmeister |
PHMin | Polizeihauptmeisterin |
PK | Polizeikommissar |
PKin | Polizeikommissarin |
POK | Polizeioberkommissar |
POKin | Polizeioberkommissarin |
PHK | Polizeihauptkommissar |
PHKin | Polizeihauptkommssarin |
EPHK | Erster Polizeihauptkommissar |
EPHKin | Erste Polizeihauptkommssarin |
KK | Kriminalkommissar |
KKin | Kriminalkommissarin |
KOK | Kriminaloberkommissar |
KOKin | Kriminaloberkommissarin |
KHK | Kriminalhauptkommissar |
KHKin | Kriminalhauptkommssarin |
EKHK | Erster Kriminalhauptkommissar |
EKHKin | Erste Kriminalhauptkommssarin |
KR | Kriminalrat |
KRin | Kriminalrätin |
KOR | Kriminaloberrat |
KORin | Kriminaloberrätin |
KD | Kriminaldirektor |
KDin | Kriminaldirektor |