20. Verhandlungstag: Mittwoch, 15.10.2014

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Zeuge Siegfried Stumpf, 63 Jahre, Polizeipräsident a.D.

Protokoll von Sybille Kleinicke

Tweets von fraufoo

vor der Verhandlung

vorm heutigen Verhandlungstag durch den Biergarten im Schlossgarten laufen. Kastanien liegen herum. Erinnerungen werden wach.

Unterwegs zum Landgericht. Alles abgeben außer Perso und Schreibzeug, durch Metalldetektor, abtasten lassen. Wasserwerfer-Prozess

erstes Fernsehteam ist eingetroffen. Vom SWR. Wasserwerfer-Prozess.

nach der Verhandlung

Sitzung unterbrochen bis nächsten Mittwoch.

Zwanzigster Verhandlungstag beim Wasserwerfer-Prozess startete wirklich mit Blitzlichtgewitter. Viel Presse im Gerichtssaal.

[Selbst ich wurde bei der Einlasskontrolle gefragt ob ich Presse bin, im Saal dann, ob ich Juristin bin kicher ]

Zu Beginn der Verhandlung Beweisantrag von der Nebenklage, Christoph H. von den Demosanitätern als Zeuge zu laden.

[Interview mit Demosanitäter Christoph Hoffmann Umfassender Bericht der Versorgung der Verletzten vom 30.09. 15 Minuten Videomaterial]

Zeuge kann bekunden: es gab weitere Behandlungsplätze im Schlossgarten Hunderte Verletzte wurden dort Inaugenschein genommen/behandelt

schon gegen 10.30 Uhr war Konfrontationslage erkennbar mit der Möglichkeit einer Eskalation, MAN-V Lage gegeben

[MANV-Lage bedeutet Massenanfall von Verletzten siehe auch MANV-Handbuch der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg]

Entsprechend hätten Rettungsmittel bereitgestellt werden müssen

Es gab blutige Verletzungen (Nasenverletzungen), Augenverletzungen. Verletze kamen nicht kontinuierlich, sondern in Schüben

Behandlungsplatz des DRK war für Verletzte nicht erkennbar und nicht erreichbar.

Es gab Kinder und Jugendliche unter den Verletzten

[die aufgezählten Punkte sind Aussagen, die mit Aussage vom Demosanitäter als Beweise in die Gerichtsverhandlung kommen sollen ]

Begründung für den Beweisantrag: der ehrenamtliche Demosanitäter war anwesend und hat Versorgung der Verletzten koordiniert

StA macht Stellungsnahme zum Beweisantrag später, nachdem er Beweisantrag schriftlich hat.

Verteidigung macht derzeit keine Stellungsnahme dazu, alle Nebenkläger haben sich dem Beweisantrag von Rechtsanwältin Eberle angeschlossen

Zeugenvernehmung Siegfried Stumpf

Siegfried Stumpf, Polizeipräsident a. D. als Zeuge mit Rechtsanwältin. Reine Formalien, nach wenigen Minuten wieder draussen

Stumpf beruft sich wie angekündigt auf §55. Wegen laufenden Ermittlungen, laut Richterin vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht

Er müsste nicht einmal sagen, ob er mit dem Polizeieinsatz am 30.9.2010 etwas zu tun habe, laut Richterin

nach Zeugenvernehmung Siegfried Stumpf

Nach Zeuge Stumpf hat Richterin Inaugenscheinahme von sechs Videosequenzen - ursprünglich geplant mit Stumpf, jetzt ohne Stumpf

sowie die Verlesung von den Aussagen von Stumpf im ersten und zweiten Untersuchungsausschuss und Zeugenvernehmung durch StA

Jeder einzelne Verteidiger der Angeklagten, die Angeklagten selber, sowie Staatsanwalt stimmten einzeln zu.

Dann gab es Unterbrechung (wegen Kammerbeschluss zu diesen Aussagen von Stumpf), danach Inaugenscheinahme sechs Videos

Drei Videos waren vom Feldherrenhügel mit Blick auf Geschehen im Biergarten. Angeklagte F., M.-B. und Stumpf waren von hinten zu sehen

[kleine Ergänzung von anderer Prozessbeobachterin:
die Angeklagten bestätigen in den Videos Siegfried Stumpf sowie Bernhard Häussler am Feldherrenhügel zu sehen. Es geht um Sequenzen ca. 14:14-14:18]

Ein Video aus der Wasserwerferkabine 14.14 bis 14.18 Uhr Wasserwerfer voll im Einsatz, riesige Menschenmenge davor

Das Video mit dem "Tiefer!, Tiefer! Tiefer! Noch tiefer. Michael, do, genau. A muggeseggele tiefer. "

"Immer wieder Durchsagen an Störer machen, sie sollen die Strasse freimachen" daraufhin einer: "des isch dene egal"

Noch zwei Videos selber Zeitraum (14.14 bis 14.17 Uhr) aus Getümmel vor Wasserwerfer aus Polizeireihe hinter schiebender Polizei

Freier Blick auf Wasserstrahl, der die Plane trifft, mitten in Menge rein. Kein Platz, total eng, Polizei schiebt.

auf Anregung der Verteidiger wird eine weitere kurze Videosequenz angeschaut. Wieder mitten aus dem Gewühle, Stumpf daneben.

Verteidigung weist darauf hin, dass Uhrzeiten der Kameras teilweise nicht zutreffen, möglicherweise Widersprüche. Sommerzeit/Winterzeit

dann Verlesung Kammerbeschluss () über die Niederschriften der Vernahme des Zeugen im Untersuchungsausschuss 1 und 2

Richterin ordnet Selbstlesung der genannten Niederschriften des Zeugen Stumpf für alle Prozessbeteiligten bis zum 29.10.2014 an

[von fluegel.tv gibt es eine Videoaufnahme der Zeugenvernehmung
Untersuchungsausschuss 1 Aussage Siegfried Stumpf Polizeipräsident vom 22.12.2010]

[hier noch die von der Richterin erwähnten Datumsangabe zu den Niederschriften der Zeugenvernehmung von Stumpf:
Untersuchungsausschuss 1: 29.11.2010
Untersuchungsausschuss 1: 22.12.2010
Untersuchungsausschuss 2: 18.07.2014]

Begründung: "Vernehmung des Zeugen [Siegfried Stumpf] kann durch Verlesung der Niederschriften ersetzt werden"

Für die Vernehmungsprotokolle von Stumpf durch die Staatsanwaltschaft hat Staatsanwalt Biehl als Vernehmungsperson zugestimmt.

[wenn ich das richtig verstanden habe, wird Staatsanwalt Biehl die Vernehmungsprotokolle von Stumpf durch StA dann vorlesen]

Richterin versucht Zeuge Norbert Walz (damals stellvertretender Polizeipräsident) vom 3.11. auf nächste Woche 22.10 zu verlegen

am Ende des kurzen Verhandlungstages dann noch Interviews mit Anwälten, Verletzten der Nebenklage vor dem Gericht. Viel Presse

Das wars auch schon vom 20. Verhandlungstag vom Wasserwerfer-Prozess am Landgericht Stuttgart

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