22. Verhandlungstag: Montag, 03.11.2014
Zeuge Andreas Stolz, Polizeidirektor, damals Leiter des Führungsstabs
Protokoll von FrauFoo
Zeuge Andreas Stolz
Protokoll ab ~11.20 Uhr, mitten in Befragung durch Richterin Haußmann
[Zeuge ist in Uniform]
Zeuge erklärt Umgang mit EPS-Web Protokoll im Führungsstab. Jeder hat EPS-Web Protokoll an seinem Rechner und kann Einträge machen. Teilweise werden Einträge über Zuruf gemacht, z.B. wenn Leiter Führungsstab seinem Führungsgehilfen oder dem Stabsbereich Info zuruft und diese das dann eintragen.
Am 30.9. hatte Zeuge keinen Führungsassistenten. Frau P., Vertreterin vom Leiter Führungsstab, saß am vorgesehenen Platz vom Führungsassistent. Sie hat den Zeugen am 30.9. nur während dem Mittagessen vertreten.
Derjenige, der eine Info zuerst bekommt, verschriftet diese im EPS-Web Protokoll. Reine Kenntnisnahme, Info wird dort dokumentiert. Wenn es ein Auftrag ist, übernimmt Stabsbereich 3 und ist hinter her, dass dieser ausgeführt wird.
EPS-Web Protokoll wird nach einem Einsatz nicht mehr kontrolliert. Man kann auch im Nachhinein nichts mehr ändern, man kann nur Ergänzungen vornehmen, weitere Einträge hinzufügen. Selbst die Korrektur von Rechtschreibfehlern wird protokolliert. EPS-Web Protokoll ist gerichtsfest. Nach einem Einsatz findet keine Überprüfung mehr statt. Nur Archivierung.
Auf die Frage, warum die Rücknahme des geschlossenen Schlagstockeinsatzes im EPS-Web Protokoll nicht protokolliert ist, antwortet Zeuge, „Ja, weil es vergessen worden ist“. Es gab ein Telefonat mit Walz und F. und Walz und Stumpf. Zeuge wusste von der Rücknahme des Schlagstockeinsatzes. Walz hätte es protokollieren müssen.
Walz hat ihm berichtet, dass die Reaktion von F. [auf die Rücknahme geschlossenen Schlagstockeinsatz] verständnisvoll war. F. hätte gesagt „das hätte ich sowieso nicht gemacht“. Zeuge gibt an mit Stumpf nie über die Rücknahme des geschlossenen Schlagstockeinsatzes geredet zu haben. Es gab keine Besprechung dazu, nur mal zwischen Tür und Angel Monate später.
Zeuge sagt aus am Vormittag sei ihm klar gewesen, dass Pressekonferenz um 12 Uhr stattfindet. Er hätte zum Zeitpunkt 11.40 Uhr einen Sprechzettel für Stumpf vorbereitet.
Auf die Frage, ob die Einsatzabschnittsleiter informiert wurden antwortet Zeuge, „Das weiß ich jetzt nicht ob die das wussten“ Es wurde auch nicht besprochen wer Einsatzleitung/Rolle Polizeiführer übernimmt während Pressekonferenz.
Walz hat mit Stumpf telefoniert und Zeuge war klar, dass Stumpf jetzt in Pressekonferenz geht. „Über Details haben wir uns da nicht unterhalten“ sagt Zeuge aus.
Gefragt wie für Ihnen die Führungsverhältnisse waren als Stumpf in Pressekonferenz ging, sagte Zeuge aus, dass neben ihm der stellvertretende Polizeipräsident saß. Wenn der Polizeiführer nicht erreichbar ist, so lange der stellvertretende Polizeipräsident erreichbar ist, ist er der Polizeiführer und übernimmt die Leitung vom Gesamteinsatz.
Auf die Frage wie das Übergehen der Polizeiführung zu dem neuem Polizeiführer war, ob es Anweisungen/Handhabungen/Empfehlungen über Dokumentation im EPS-Web Protokoll gibt, antwortet Zeuge, dass es dort keine Anweisungen dafür gibt.
In diesem Zeitrahmen, wenn ein Polizeiführer den Einsatz an einen neuen Polizeiführer übergibt, hat dieser klar zu erkennen zu geben „ich übergebe jetzt die Polizeiführung“
Wenn ein Polizeiführer in Funkschatten ist, z.B. Wagenburgtunnel, dann übernimmt in solchen Fällen immer der Stellvertreter automatisch, denn der Einsatz darf nie führungslos sein. Eigentlich ist der Stellvertreter des Polizeiführers der Leiter der Führungsstabs. Wenn Polizeiführer auf Funk gerufen wird und ich melde mich als Halde 100, dann bedeutet das, ich bin Polizeiführer, ich habe die Führungsverantwortung. Walz hat sich durch das Faktische [wie Polizeiführer] verhalten. Für Zeuge war klar, dass Walz Polizeiführer ist.
Richterin fasst zusammen: mal habe sich Walz und mal Sch. [Führungsassistent von Stumpf] auf Halde 100 gemeldet. Die Übergabe der Polizeiführung wurde im EPS-Web Protokoll nicht dokumentiert. Stumpf ist davon ausgegangen, dass es weiterhin Polizeiführer ist und Sch. weiterhin das Funkgerät bedient. Eigentlich ist der Leiter des Führungsstab der Stellvertreter.
Für Zeuge war das alles nicht problematisch. Stumpf war in Pressekonferenz und nicht erreichbar. Wenn Sch. ab und zu Funkkanal bediente, er hat keine Führungsentscheidung getroffen, sonst hätte sich Walz eingemischt. Einsatzabschnitt 3 hatte SEK angefordert, um Gitterwagen zu räumen. Walz hat daraufhin eindeutige Anordnung gegeben. Die Führungsentscheidung lag eindeutig bei Walz, er hat das durch den Funk deutlich gemacht. Zeuge sagt aus, dass es sein kann, dass Sch. noch den Funk bediente, das sei ihm jetzt nicht so bewusst gewesen. Von 12.30 Uhr bis 13 Uhr war Zeuge Mittagessen. Von einer Mitteilung von Walz wegen Übernahme Polizeiführer hat Zeuge nichts mitbekommen.
Auf die Frage, ob sich die Lage nach dem Essen verändert hat und es Neuigkeiten gab, lacht der Zeuge. Ihm wurde erzählt, dass Wasserwerfer im Einsatz wäre und Verbindungsbeamte vom Rettungsdienst angefordert worden ist. Auf Nachfrage wer ihm das erzählte, antwortet er Frau P., S. (Leiter Lagezentrum) und Walz. Er habe dann die Einträge der letzten halben Stunde im EPS-Web Protokoll nachgelesen.
Zeuge ist nicht davon ausgegangen, dass Wasserwerfer mit Wasserstössen arbeitet, sondern „Wasserwerfer wird jetzt mal die Personen benetzen und nass machen“ Für Zeuge bestand der Eindruck, Wasserwerfer wird mit Wasserregen eingesetzt, auch wenn das Wort Wasserregen nicht gefallen war. Von der Beschränkung des Wasserwerfers auf Wasserregen hat Zeuge nichts mitbekommen.
Vom Telefonat zwischen Walz und F. hat Walz nichts erzählt. Irgendwann hat Zeuge mitbekommen, dass Wasserwerfer auf Wasserregen beschränkt war, aber das war viel viel später, irgendwann Wochen/Monate später hat er von dem Telefonat und der Freigabe nur von Wasserregen mitbekommen. Zeuge kann es nicht einschränken, ob das vor dem 1. Untersuchungsausschuss im Oktober/November 2011 war oder nicht.
Auf die Frage, ob es eine Handlungsempfehlung für die beschränkte Freigabe ins EPS-Web Protokoll gegeben habe, antwortet Zeuge „man hätte es schon [protokollieren sollen], weil es etwas Besonderes ist, wenn man es beschränkt“ „Ich kenne keine Beschränkung auf verschiedene Wasserarten – es wäre etwas Bemerkenswertes gewesen.“ Zeuge bestätigt, dass Beschränkung nicht im EPS-Web Protokoll vermerkt wurden.
Der Funkspruch um 11.53 Uhr wurde vom Zeuge so verstanden, dass für ihn klar war, obwohl das nicht so formuliert war, „jetzt wird der Wasserwerfer eingesetzt“. D.h. Auffahren, Motoren anmachen, Rohre ausfahren, Lautsprecherdurchsagen, Wasserregen, Wassersperre, Wasserstösse. Eskalationsstufen. Zeuge wäre nicht überrascht gewesen, wenn kein weiterer Anruf gekommen wäre, da die eigentliche Freigabe erteilt war. Aus Sicht Einsatzabschnittsleiter würde er es allerdings als notwendig betrachten, sich mit einer Rückfrage noch einmal zu vergewissern.
Richterin fasst zusammen, erst gab es die Freigabe Wasserwerfer per Funkspruch und dann die teilweise Rücknahme/Beschränkung auf Wasserregen durch Telefonat mit Walz. Zeuge bejaht.
Den 11.53 Uhr in Bezug auf Schlagstockfreigabe hat Zeuge so verstanden, dass jetzt eine Hundertschaft mit Einsatz von Schlagstock sich den Weg bahnt. In Hundertschaftstärke geschlossener Schlagstockeinsatz.
Zeuge hat kurz vor 12 Uhr per Telefonat mit dem FLZ [Führungs-, und Lagezentrum] mitbekommen, dass über die 110 wegen einer Kreislaufschwäche im Bereich Schlossgarten, Café Nil Rettungswagen angefordert wurde.
Als Zeuge vom Mittagessen zurück ist, kommt kurz nach 13 Uhr Verbindungsbeamte B. im Führungsstab. Ca. 20-30 Verletzte, alles Augenreizungen aufgrund von Pfefferspray. Im Folgenden kommen immer wieder Meldung per Funk. Verletzer S21 Gegner, verletzter Kollege. Eine Zusammenfassende Zahl von Verletzten haben sie nie bekommen.
Gegen 16 Uhr wollte Verbindungsbeamte die Rettungskomponente erhöhen. „find ich gut“ sagte der Zeuge damals. Behandlungsplatz 25 erhöhen mit 2. Behandlungsplatz 25. Dann einen MANV 2 Abrollbehälter für Behandlung von weiteren 50 in Bereitschaft gelegt. Gegen 16.30 Uhr / 16.50 Uhr. Der Abrollbehälter kam nicht mehr zum Einsatz.
Summe Verletzte mit 80 Verletzten angegeben. Es war laut Zeuge nur die Rede von Tränengas/Pfefferspray Verletzungen. Einzelne Verletzte durch Schlagstockeinsatz. Sieben Verletzte wurden mit Krankenwagen in Krankenhäuser gebracht. Von allen anderen gingen wir davon aus, dass es sich um leicht Verletzte handelte. Von den durch Wasserwerfer Verletzte hat Zeuge erst 'spät spät nachts' erfahren
Auf die Frage wann das Bild von Dietrich Wagner im Führungsstab war, sagt Zeuge aus „irgendwann gegen späten Nachmittag aus Internet ausgedruckt. Als wir dieses Bild sahen dachten wir "also so eine Verletzung, das ist eine Fotomontage“ Keiner konnte sich vorstellen, dass Wasserwerfer solche Verletzungen verursachen soll. Das Bild wurde spät nachmittags - als Wasserwerfereinsatz schon beendet war - an Pinnwand befestigt und „unberücksichtigt gelassen, weil das kann nicht durch einen Polizeieinsatz entstanden sein, das muss eine Fotomontage sein“
Vorhalt Richterin, dass Walz ausgesagt hat, dass Verletzung im Zusammenhang mit Wasserwerfer hervorgerufen wurde. Zeuge kann das nicht bestätigen. Später, am Abend hätten sie dann das Bild mit Wasserwerfer zusammengebracht.
Hamburg wurde kontaktiert, für Hamburg war es völlig unklar, dass solche Verletzungen durch Wasserwerfer verursacht werden können. „Die setzen oft Wasserwerfer ein und haben nie Verletzte und wir setzen einmal Wasserwerfer ein und haben Verletzte“
Stumpf kam kurz in Führungsstab zurück für 10/15 min im Zeitraum zwischen halb zwei und zwei. Er hat dann N., Leiter Versammlungsbehörde, mitgenommen. Gegen 16 Uhr kam Stumpf wieder in Führungsstab und blieb lange.
Im Zeitraum von 13.30 Uhr und 14 Uhr, als Stumpf im Führungsstab war, hat er nicht viel mit Zeuge gesprochen. Er war sehr erregt. Es hat ihn geärgert, man hat es gespürt. Er hat mehr in sich hinein gegrummelt, größtenteils kein Dialog, nichts Gehaltvolles.
Stumpf hat laut Zeuge sehr viel telefoniert. Ob Stumpf mit F. telefoniert hat, kann er nicht sagen, das weiß er nicht mehr.
Stumpf wäre dann vor Ort gegangen. Er hat es laut Zeuge nicht deutlich betont, aber Polizeiführer ist entweder vor Ort oder im Führungsstab. Nach 16 Uhr Gespräch mit Stumpf über Einsatzablauf, was bisher passiert ist, dass Absperrung fast fertig war. Stumpf hat nicht geschildert, was er vor Ort gesehen hat. Seine Verfassung war nicht viel besser. Stumpf war über den gesamten Einsatzverlauf nicht zufrieden. „Walz ist immer noch da, der muss mich doch heute Nacht im Einsatz ablösen“ Zeuge hat an seiner Stimmung gemerkt, dass er sehr unzufrieden ist.
Mittagspause von 12 bis 13 Uhr
Befragung durch Berichterstatterin Müller-Nieß
Zeuge gibt an Vorschläge gemacht zu haben zur Einteilung Einsatzabschnitte, dann mit Polizeiführer abgestimmt.
Die Funkverbindungen sind in der Übersicht der Einsatzabschnitte. Stabsbereich 2 Technik weißt Funkkanäle festgelegten Einsatzabschnitten zu. Ein Hauptkanal pro Einsatzabschnitt mit Unterabschnitten. Kanäle wo Hundertschaft untereinander funken.
Es gibt analoge und digitale Kanäle, das ist gemischt. Der Führungskanal war digital, es gab eine analoge Rückfallebene, die nicht verwendet wurde. Einsatzabschnitt 3 war analoger Kanal.
Laut BAO (?) analog dreistelliger Kanal, digital zweistelliger Kanal. Einsatzabschnitt 3 /Sonderlagen war digital 52 und analog 427
von einer Remonstration, weil Funkzuweisung nicht funktioniert haben soll, hat Zeuge nichts mitbekommen. In der Nachbereitung des Einsatzes wurde bekannt, dass es erhebliche Funkprobleme gab. In der Vorbereitung war nicht klar, dass es es starke Probleme geben könnte.
Der Funkkanal der Wasserwerferstaffel war Zeuge nicht bekannt, bzw. auf welche Funkkanäle diese Zugriffe hatten. Er hätte es erfahren können, war für ihn jedoch belanglos.
Auf einem PC gab es eine Hintergrundübertragung in den Führungsstab. Zeuge sagt aus, dass es Livebilderübertragung die ganzen Wochen bekannt war und er Stumpf nicht darauf hingewiesen habe.
Wann genau Stumpf aus Pressekonferenz zurück kam, ist Zeuge nicht mehr geläufig, nach 13 Uhr, als er vom Mittagessen zurück war, „an Gespräch mit Stumpf kann ich mich überhaupt nicht mehr erinnern.“ An Gespräch zwischen Walz und Stumpf aus Erinnerung auch nicht.
Zeuge hat Stumpf nicht informiert, dass Wasserwerfer im Einsatz ist. Das ist Aufgabe Führungsgehilfe. Hauptaufgabe ist informieren neben Entlastung Funk/Telefon. Man kann davon ausgehen, dass Führungsgehilfe Polizeiführer informiert.
Vorhalt Stumpf vom 28.9.2014 aus 2. Untersuchungsausschuss „Rücksprache mit Führungsstab“, Zeuge antwortet, „kann ich mich nicht mehr erinnern“
Auf Frage nach Kontakt zu F. und M.-B. antwortet Zeuge, dass er gelegentlich mit H. dem Führungsassistent von F. telefoniert hat. Nichts Gravierendes. „Es gab sicherlich den ein oder anderen Anruf, aber nichts Bedeutendes, sonst wären sie mir erinnerlich“ Funk war Quelle für Lagebeurteilung.
Zeuge hat F. und M.-B. nicht über Verletzte informiert. Einzelne Meldungen über Verletzte kamen aus den Abschnitten, insbesondere von verletzten Kollegen. Dass es beim Einsatz von Pfefferspray Verletzte gibt liegt in der Natur der Sache des Anwendungsmittels. Keine Rücksprache mit F. dazu.
Befragung durch Staatsanwaltschaft
das Führungsverhältnis Einsatzabschnitt 3 während Einsatz war für Zeuge eindeutig. F. war eindeutig Einsatzabschnittsleiter, er war eingeteilt aufgrund von Personenkenntnissen/Erfahrung mit S21 Einsätzen. F. und M.-B. müssen sich abgestimmt haben, in Anfangsphase beide tätig. F. hatte Führung Abschnitt, M.-B. assistierte ihm.
Im Polizeipräsidium wurde Einsatz nicht nachbereitet. Er wurde landesweit nachbereitet. Viele Punkte, die zum Scheitern des geplanten Einsatzes führten wurden aufgearbeitet und es gab Empfehlungen mit bindendem Charakter, z.B. dass grundsätzlich Erste Hilfe/Rettungskonzept notwendig ist bei Wasserwerfer Einsatz.
Befragung durch Rechtsanwalt Hohmann (Verteidigung)
BeDo [Beweis und Dokumentation] Übertragung war sehr eingeschränkt, da Kräfte nicht nach vorne kamen.
EPS-Web Protokoll Eintrag 127 um 12.30 Uhr cams21 besetzte Gitterfahrzeug zu sehen. G. hat Aufnahmen in Führungsstab eingespielt. Deckt sich nicht mit aktuellen BeDo Bildern, wurde wieder auf aktuelles Bild von fluegeltv umgeschaltet
Zeuge sagt aus, dass es keine BeDo Bilder gab, es sich um eine Unschärfe beim Niederschreiben handeln muss. „an die Bilder kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern“ BeDo kam gar nicht bis an blockiertes Fahrzeug, wegen Störern.
G. saß im Führungsstab, Stabsbereich 1, genaue Funktion nicht erinnerlich.
Befragung durch Rechtsanwalt Sauer (Verteidigung)
Frage zu Anzahl eingeplanter Hundertschaft, da es zwei verschiedene Versionen gab. [Beteiligte gehen zum Richtertisch, schauen sich Versionen an]
Der 15 Uhr und 10 Uhr Termin. Zeuge hatte nur eine Version vorliegen, in der um 14.55 Uhr Kräfte am Bahnhof eintreffen. 2 Hundertschaften fehlen/sind nicht aufgelistet.
10 Uhr Termin sind 2 Hundertschaften auch nicht aufgelistet
Zwischen 18 und 20 Uhr am Vortag zugewiesen. Vormittags zwischen 8 und 10 Uhr wurde erst mitgeteilt, dass Kräfte erst um 11.30 Uhr in Stuttgart sein werden.
Zum Einstieg waren 5 Hundertschaften geplant. Für Bundespolizei waren 2 Hundertschaften nicht im Gespräch für Einstiegsphase. M.-B. Details zur Zuordnung Kräfte am Abend gemacht. „Abends hatten wir Kräfte, Zusage Bundespolizei 10 Uhr zeitgerecht“
Befragung durch Rechtsanwältin Röder
Frage zu Einsatzplanung 'akribisch vorbereitet', beantwortet Zeuge, „es wurde immer wieder gesagt Einsatz wurde übers Knie gebrochen. Das war nicht so.“ Es gab immer wieder verschiedene Überlegungen mit wie viel Kräften/Alternativen. Dann wurde eine Alternative favorisiert, für eine entschieden. Für eine einfache Taktik. Dieser Einsatz wurde sehr tief vorbereitet. Hohe Geheimhaltung, selbst Einsatzabschnittsleiter waren nicht eingebunden. Bei anderen Lagen wurden Einsatzabschnittsleiter mehr eingebunden.
Dem Zeugen war die angemeldete Schülerdemo am 10 Uhr bekannt. Abends gab es keine Anmeldung, nur im Internet, 'man sollte sich abends treffen'. Die Schülerdemo war bis 15 Uhr angemeldet mit einer sehr langen, langen Kundgebung. Zeuge sagt aus, dass das „von uns so bewertet wurde, dass diese Abschlusskundgebung nicht so lange gehen würde. Wir sind dann davon ausgegangen, dass die um 14 Uhr vorbei ist.“ von 10 bis 15 Uhr, oder 16 Uhr. Einwurf RA Röder: eventuell sogar bis 17 Uhr, müssen wir jetzt nicht genauer klären“
zum Thema Rettungskräfte gefragt sagt Zeuge aus, normalerweise weist man Rettungsdienste weit vorher im Umfeld darauf hin, wenn man mit Gewalttätigkeiten rechnet. Am 30.9. wurde das nicht gemacht aus zwei Gründen. Erstens Geheimhaltung und zweitens, wie wahrscheinlich sind Gewalttätigkeiten? Die Einschätzung dazu war, 'im Laufe des Tages relativ unwahrscheinlich'. Es ging darum es im kleinen Kreis zu halten, daher wurden DRK im Vorfeld nicht verständigt.
Auf die Frage, ob sie dann bei Freigabe UZW verständigt wurden, antwortet Zeuge, dass kurz vor 12 Uhr ein Rettungswagen im Park war und dass es mehr Verletzte in diesem Zeitfenster gab, als er Mittagessen war.
Den Verbindungsbeamten B. kannte er persönlich. B. war schon bei mehreren Einsätzen Verbindungsbeamter gewesen. Es gab sehr viel Info/Gesprächsbedarf nach Mittagessen, er hat B. begrüßt und ein paar Worte gesagt. Sp. war unmittelbare Verbindungsperson zu B. B. kam schon ab und zu auf Zeuge zu und er hat mit ihm gesprochen. [offizieller] Ansprechpartner war Sp. aus Stabsbereich 11.
Es gab die Erhöhung der Rettungskomponente um 16 Uhr, danach hatte Zeuge relativ wenig mit B. zu tun. Aufgabe vom Verbindungsbeamten ist viel zu hören, an Rettungskräfte weiterzugeben, bzw. was aus seinem Bereich kommt steuert er bei.
Bei der Erhöhung im Vorfeld ging es um MANV 2 in Bereitschaft. 25-Behandlungsplatz mit weiterem 25-er Behandlungsplatz. Insoweit wurde besprochen, dass es Verletzte gab und man Rettungskomponente im Vorfeld erhöhen wollte. Zeuge reagierte auf Vorschlag mit „Jawoll, find ich gut“ und der Verbindungsbeamte hätte bei ihm offene Türen eingerannt.
Auf Nachfrage „wenn erhöht wird, ist doch sicherlich Bedarf da?“ antwortet Zeuge , „ja, mit Sicherheit“. Dass es beim Einsatz mit Pfefferspray über viele Stunden Verletzte gab, deren Augen ausgespült werden muss, war für Zeuge klar.
Verletzungen durch Wasserwerfer waren für Zeuge nie im Gespräch, waren kein Thema. Wasserwerfer war erst ab 21.9. Thema. Auf die Frage, ob im Zeitraum von 21.9. bis 30.9. es Gedanken über Verletzte durch Wasserwerfer gab, antwortet Zeuge, dass der Wasserwerferkommandeur im Vorfeld, einige Tage vor Einsatz in Stuttgart war. Beimischung Reizgas, die befehlsmäßige Anbindung, wo stellt man Wasserwerfer auf, damit er Wirkung erzielt um Mitternacht waren Thema.
Es war nie die Rede von Räumung beim Einsatz, Verletzte waren da nie Thema. Für Zeuge war Einsatz von Reizgas „völlig undenkbar“, es wird standardmäßig mitgeführt, jedoch keine Freigabe dafür.
Vorhalt von EPS-Web Protokoll, Eintrag 22 von 13.19 Uhr, ein Verletzter mit Cut am rechten Auge
[Beteiligte unterhalten sich, aus welchem EPS-Web Protokoll dieser Eintrag stammt, es gibt wohl verschiedene EPS-Web Protokolle, Lagezentrum hat ihr eigenes EPS-Web Protokoll, andere haben ihr eigenes. Eintrag kommt nicht aus EPS-Web Protokoll des Lagezentrums]
Zeuge kennt diese Meldung nicht, da anderes EPS-Web Protokoll.
Vorhalt 12.54 Uhr 20-25 Verletzte Augenverletzungen, Anforderung Verbindungsbeamte vom DRK
An diese Meldung erinnert sich Zeuge, als er nach Mittagessen EPS-Web Protokoll druchscrollt.
Demosanitäter gibt es laut Zeuge bei vielen Demos. Im Laufe des Einsatzes ist es ihm auch irgendwie bekannt geworden, dass die da sind.
Dass der BeDo Trupp nicht nach vorn kam war für Zeuge ein Nachteil, jedoch nicht besorgniserregend. Man hätte ihn schon gerne dort gehabt für zusätzliche optische Komponente/Information, damit Gesamtlage eines Einsatzabschnitts besser transportiert werden kann. Jedoch kein elementarer Nachteil, optische Komponente meist nur aus einer Position/Situation. Lagebeschreibung kam per Funk wie z.B. Wasserwerfer 'massiv'
Politiker oder Stadtdekan Brock haben mit Zeugen nicht angerufen. K., der Leiter der Feuerwehr wollte mit Stumpf sprechen. Zeuge hat ihm einen kurzen Abriss gegeben, was los ist. Sein genaues Anliegen hat er nicht mitbekommen, wahrscheinlich wollte er von Stumpf die Lage, die Zeuge ihm gegeben hat.
Zeuge hat für Stumpf eine Lagemeldung für Pressekonferenz vorbereitet mit Stand 11.40 Uhr. Es war normal für Zeuge, dass Häussler mit Stumpf mitgefahren ist. In Stuttgart ist es Praxis, dass Staatsanwalt und jemand von Versammlungsbehörde mit Polizeiführer vor Ort/unterwegs ist. Dass in diesem Drei-Gestirn polizeiliche Maßnahmen besprochen werden hat Zeuge nicht überrascht, im Gegenteil.
Stumpf ist das zweite mal kurz vor 14 Uhr raus zusammen mit Häussler und N. Als Stumpf zurück kam, war Häussler auch dabei.
Zeuge hat ein Fax an Objektschutz im Landtag geschickt, die die Pressekonferenz betreut haben. An den Wortlaut kann sich Zeuge nicht mehr erinnern, Fax beschrieb die Situation bis 11.30 Uhr, wie sie sich für ihn per Funk dargestellt hat. Es war 1 DIN A4 Seite.
Die Pressekonferenz wurde nicht live in den Führungsstab übertragen.
Befragung durch Rechtsanwältin Eberle
Auf die Frage, ob Zeuge der Inhalt der Pressekonferenz, Sinn und Zweck danach mitgeteilt wurde, verneint dies der Zeuge. „Nein, im Vorfeld war Baubeginn verkünden wollen“ Zeuge fängt Satz an, zieht zurück, da er da etwas verwechsle. Pressekonferenz wurde nur kurz angeschnitten, Stumpf hätte nicht berichtet. Pressekonferenz ist unter den anderen Ereignissen völlig in den Hintergrund geraten.
Zeuge sagt aus, es habe keinen Verbindungsbeamten der Feuerwehr im Führungsstab gegeben. Es gibt die integrierte Leitstelle SIMOS Rettungsdienste/Feuerwehr, (Ansprechpartner? Leiter?) Sch.
Verbindungsbeamte B. war Verbindungsbeamte für gesamte Rettungskomponente. Feuerwehr sei nicht vor Ort [im Führungsstab], arbeite sehr eng mit DRK zusammen, Komponente Rettungsdienst reicht nicht aus. Feuerwehr hat Abrollbehälter, Zusammenarbeit ist notwendig.
Zeuge bestätigt, dass Feuerwehr die MANV 2 Lage ausgerufen und in Bereitschaft gestellt hat. Vom Einbeziehen freiwilliger Feuerwehr weiß Zeuge jedoch nichts. Behandlungsplatz bei Feuerwache 3. K. hat Zeuge keine Lage gesagt. Zeitlich ordnet der Zeuge das später als 16 Uhr ein, nach MANV 2 Bereitschaft
Auf Frage nach EA 4 Aufklärungstrupps erklärt Zeuge, sind für Zusatzinfos per Funk da. „Wo welche Personen sich aufhalten.“ Barrikadenbau. Bengalos wurden geworfen. Nachgefragt, wie viele Trupps im Einsatz waren, sagt Zeuge aus, ein Trupp bestehe aus zwei Leuten, vielleicht 3 oder 4 Trupps, die an verschiedenen Orten im Einsatz sind, um die Lage von EA3 abzurunden. Sie sind überall, weisen sich an Polizeisperren als Polizeibeamte aus und können auch im abgesicherten Bereich sein. Trupps werden von Einsatzabschnittsleiter gesteuert, je nach Lage, wo es nötig wird.
Innenministerium bekommt regelmäßig Infos per Telefon und einen schriftlichen Lagebericht gefertigt, der ans Innenministerium übermittelt wird. Aus Innenministerium angerufen wurden der Zeuge nie. Im Lagenzentrum war S. da, um Innenministerium auf dem Laufenden zu halten.
[es gibt etwas Verwirrung wegen Begriffen, da es verschiedene Lagenzentren gibt, Zeuge erklärt, Richterin fasst es zum Verständnis noch einmal zusammen, Zeuge bestätigt]
Zeuge erklärt es gibt ein Lagenzentrum im Polizeipräsidium, das FLZ mit 5-Schichten Dienst, 24 Stunden besetzt. Das gleiche gibt es im Innenministerium. Lagenzentrum ist auf dem Laufenden was in Stuttgart geschieht (z.B. Unfälle, Brände, Raub, Mord, Geiselnahme etc.), was überregional passiert ist im Hintergrund.
Dann gibt es das Extra Lagenzentrum für den Einsatz am 30.9. S. als Teil des Führungsstab übermittelt/informiert über diese Funktion nur über diesen Einsatz den Leiter Lagezentrum im Innenministerium. Er meldet eilige Dinge vorab per Telefon und schickt regelmäßig schriftliche Berichte.
ntv etc. sind nicht im Führungsstab ausgewertet worden. Keine überregionale Medien.
Frage in in Bezug auf Funkspruch um 11.53 Uhr
„Sie sollen sich raushalten da oben“ In kurzer Zeit Telefonat zwischen Sch. und Stolz und Walz und Stumpf, und Walz und F.
Zeuge hat 'aus diesen Absprachen heraushalten' zum Thema Rücknahme Schlagstockeinsatz verstanden. „es war alles besprochen zwischen Einsatzabschnitt 3 und Stumpf“ so habe er es verstanden, das ist seine Interpretation.
Frage zum Thema CD, die der Angeklagte M.-B. zu Mappus nach Berlin brachte und Einbindung Führungsstab. Die Bitte, dass jemand, der unmittelbar im Einsatz dabei war mit entsprechendem Bildmaterial nach Berlin fliegt kam aus dem Innenministerium. Stumpf hat dann entschieden „das soll M.-B. machen“
M.-B. wurde aus laufendem Einsatz gelöst. Ist am 3. Oktober abends nach Berlin geflogen. Das Bildmaterial wurde von EA BeDo zusammengestellt „ich gehe davon aus, diese EA hat CD zusammen gestellt“ Gefragt nach welchen Kriterien antwortet Zeuge, „sie soll die Lage so darstellen, in der sich Polizei befand. Situation am 30.9.“
Laut Zeuge hat der Rücklauf des Dokumaterials sich über viele Tage hinaus gezogen. Es gab noch einen Film vom Innenministerium, dass das Störerverhalten sehr deutlich gezeigt hat. Bis alle Videosequenzen von allen Einzelnen da waren, das hat viele viele Tage gedauert.
Auf die Frage, wer für eine rechtliche Einschätzung im Führungsstab verantwortlich war, antwortet Zeuge, Stabwerk 32, Recht, Frau Sch. hat einige rechtliche Einschätzungen gegeben. Im Bereich der Planungen, Sch. war nicht unmittelbar beim Einsatz dabei, sie wäre jedoch erreichbar gewesen. Es gab niemand vor Ort im Führungsstab für rechtliche Bewertung, jedoch erreichbar.
Thema Schreiben EBA – wie Zeuge an Schreiben kam und damit umgegangen wurde.
Zeuge sagt aus, dass mitten in der Nacht die Info in Führungsstab kam, dass unten im abgesperrten Bereich – da gab es ja eine statische Situation, die Absperrung war aufgestellt und gesichert, es standen Hunderte von s21 Gegnern da – ein Schreiben wegen Fällverbot ankam per Kurier. Per Bote wurde es in den Führungsstab hochgebracht innerhalb von Minuten und Zeuge hat es sofort an Stumpf übergeben. Zeitgleich sind im Internet Kopien des Schreibens aufgetaucht. Zeuge hat das Schreiben nur kurz überflogen, das EBA hat ein mehrtägiges Fällverbot verhängt.
Zeuge sagt aus, Stumpf hätte das Schreiben durchgelesen, ist aufgestanden, hat im Nebenraum telefoniert. Als er zurück kam sagte er „das können wir unberücksichtigt lassen“ Schreiben hatte keinen weiteren Einfluss auf Einsatz. Stumpf hat nicht gesagt, mit wem er telefoniert hat, Zeuge geht davon aus es war Bauer [Amtschef] vom Umweltministerium.
Zeuge weiß nicht woher Bote kam, er bekam nur die Info, dass es das Schreiben gab und dass es hochgebracht wurde. Es war kurz vor Mitternacht, noch vor dem Fällen der Bäume.
Richterin Haußmann unterbricht und fragt nach Begründung für diese Fragen. Sie sieht keinen Zusammenhang mehr zum Gegenstand der Hauptverhandlung mehr. Beruft sich auf § 222 (?) StPO [Strafprozessordnung] Rechtsanwältin Eberle hat eh keine weiteren Fragen zu dem Thema.
Frage nach erhöhtem Notrufaufkommen bejaht der Zeuge, aus Bereich FZL bekam er Info, dass vermehrt auf der 110 aus dem Mittleren Schlossgarten angerufen wurde. Inhalte hat er nicht mitgeteilt bekommen.
Befragung durch Rechtsanwalt Mann
die überregionale Presse fließt nicht ins Lagezentrum, auf die Frage, ob der dpa Ticker wahrgenommen wird, antwortet Zeuge, dass dpa Ticker nur im FZL wahrgenommen wird, nicht im Lagezentrum Führungsstab.
Auf die Frage, woher er von den zuvor erwähnten Verfestigungen/möglichen Befestigungen/Stolperseile, die angebracht wurde Kenntnis bekam, antwortet Zeuge, dass er selbst nicht raus gefahren ist. Es sich im September um Drahtseile in 2m Höhe zwischen Bäumen handelte, die in der Höhe verschiebbar waren. Für ihn war klar, dass damit Reiter abgeworfen werden sollten. Auf Nachfrage, ob er nur die Information erhielt, antwortet Zeuge „warum sollten wir daran zweifeln?“
Frage zum Thema, ob Rettungsdienste beim Aufstellen der Gitterketten am Nordflügel informiert worden waren, begründet Rechtsanwalt mit Frage in Bezug auf gegebener Geheimhaltung bei beiden Einsätzen. Richterin erlaubt die Frage in diesem Zusammenhang.
Zeuge sagt aus, dass nicht mal alle Einsatzkräfte Bescheid wussten beim Nordflügel. Auch die Einsatzkräfte wurden überrascht, nach dem Einsatz Gelöbnis in Stuttgart nach 30/45 min einen anderen Einsatz hinten dran gehängt zu bekommen. Das wurde von Kollegen kritisch gesehen. Zeuge ist sich fast sicher, dass auch damals Rettungsdienste nichts wussten.
Frage zum Thema, am 2. September stand Termin Baumfällarbeiten am 1. Oktober 0.00 Uhr fest. Zeuge der Termin wurde als konkreten Wunsch von E. von der Bahn geäußert. Bahn hat Termin als Fakt dargestellt. „wir wollen um Mitternacht am 1.10. beginnen“
Je mehr man sich mit dem Termin beschäftigt hat, desto besser wurde er bewertet. Man hat mit am wenigsten Widerstand gerechnet. „So früh rechnet niemand damit“ in der Nacht von 29. auf 30.9, oder im Laufe des 30.9.
Auf die Frage, ob der 15 Uhr, 10 Uhr oder völlig andere Termin von Stumpf festgelegt wurde, von oben oder von ganz oben antwortet Zeuge, „ich weiß es nicht. Mir gegenüber hat er keine solchen Äußerungen gemacht“ Stumpf sei mit festem Willen um 10 Uhr zu beginnen hin [ins Staatsministerium] „wie machen den Einsatz um 10 Uhr und die Kräfte kriegen wir“ 4 Hundertschaft zugewiesen vom Innenministerium.
Zeuge erklärt, dass es zwei Pinnwände im Lagezentrum gibt, eine hinter Stabsbereiche und eine hinter Leiter Führungsstab und Polizeiführer. Wahrscheinlich hing das Bild von Dietrich Wagner am Pinnwand hinter Leiter Führungsstab und Polizeiführer.
Zeuge hat das Bild erst spät nachmittags wahrgenommen. Er hat es fälschlicherweise als Fotomontage eingestuft. Man habe sich die Auswirkungen von Schlagstockeinsatz und von Pfefferspray durchdacht und an „ Wasserwerfer hat in dem Moment kein Mensch gedacht“
Vorhalt Aussage Häussler vom 8.10.2012, gegen 15 Uhr in Räumen Führungsstab eingetroffen, mit Frau P. zum Essen, beim Eintreten das hängende Foto gleich bemerkt.
Zeuge bestätigt Aussage von Häussler bis auf die Uhrzeit, weist auf 'scheinbar ein Verletzter' hin. 15 Uhr, dann gleich Essen und dann erst das Foto im Führungsstab gesehen.
Zeuge hat sich gefragt „kann das überhaupt sein?“ Gefragt, ob er auf den Gedanken kam, Vorsorgemaßnahmen zu treffen antwortet Zeuge, „Maßnahmen zu ergreifen war Sache der Rettungsdienste. Für uns gab es dann nichts zu machen“ Es war ein Bild aus dem Internet.
Verhandlung endete gegen 14.30Uhr
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