15. Verhandlungstag: Mittwoch, 03.09.2014

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Zeuge Martin H., 47 Jahre alt, POK, Polizeirevier Ulm
damals Stellvertreter des Staffelführers der Wasserwerferstaffel
nachmittags: Inaugenscheinnahme/Vororttermin Feldherrenhügel

Tweets von @fraufoo

Tweets von @visions_s

Protokoll von FrauFoo

Zeuge Martin H., 47 Jahre alt, POK, Polizeirevier Ulm
damals Stellvertreter des Staffelführers der Wasserwerferstaffel

Vorsitzende Richterin belehrt Zeugen, dass er Recht auf Aussageverweigerung nach § 55 hat. Ein Zeuge muss sich mit seiner Aussage nicht selbst belasten. Sie weist auf Mosaiktheorie hin: jede Frage, die mosaikmäßig zu Ermittlungen führen, muss nicht beantwortet werden. "Mir zumindest fällt keine Frage ein, die sich nicht in irgendeiner Weise auf Geschehnisse am 30.9. mit ihrer Person bestreiten."

Zeuge daraufhin: "wenn die Möglichkeit besteht davon Gebrauch zu machen, möchte ich keine Aussage machen.“

Zeuge wird entlassen

Inaugenscheinnahme Videos

Vorsitzende Richterin hat 5 Videosequenzen, auf denen weitere Wege der Geschädigten im Schlossgarten zu sehen sind. Diese Videosequenzen sind nicht letztendlich, es können sukzessiv mehr dazu kommen.

  1. Video: 12.48 Uhr - Nebenklägerin Karin U. – in Sitzblockade
  2. Video: 13.24 -13.25Uhr - Räumung Sitzblockade – Nebenklägerin Karin U. wird weggeführt
  3. Video: 14.17-14.19 Uhr - Nebenkläger Axel Sch. – in Menschenmenge
  4. Video: 15.04 Uhr - Nebenkläger Axel Sch.
  5. Video: 15.05 -15.06 Uhr - Nebenkläger Axel Sch.

Vor der Sommerpause gab es noch eine Anregung der Verteidigung ein paar Videosequenzen anzuschauen, Vorsitzende Richterin nimmt Anregung an
Es handelt sich um 3 Videos – insgesamt ~ 1 Stunde

  1. Video: 13.30 - 14 Uhr: 24 Minuten aus Sicht BeDo (Beweis- und Dokumentation) Fahrzeug hinter dem Wasserwerfer. Möglichkeit in offene Räume zu gehen, da Zeugin Gabriele L. aussagte: „den Platz verlassen konnte ich nicht“
  2. Video: 16.15 - 16.30 Uhr aus Sicht BeDo Fahrzeug: Gesamtsituation
  3. Video: ca. 15 Minuten, 10 Minuten davon schon in Augenschein genommen

Nebenkläger Rechtsanwalt Friedel hakt nach, wie die Begründung des Annehmens der Anregung sei. Für die Nebenklage ist dies nicht offensichtlich. Richterin verweist auf genannte Begründung der Verteidigung von Sommerpause. In eigenen Worten "Trefferszenen aus anderer Perspektive“

Verteidigung erklärt, dass in Videos 'Möglichkeit in offene Räume zu gehen' zu sehen sei, weil Zeugin sagte 'sie konnte Platz nicht verlassen'

[aus Videos, Bildern Rekonstruktion der Standorte der vier Wasserwerfer über den Tag hinweg. Sehr schnell vorgelesen und Beteiligte haben sich vorne Karten vom Schlossgarten angeschaut]

Nebenklägeranwalt Friedel tritt Beweisanregung entgegen. Begründung: Bedeutung wird nicht gesehen bei zwei der drei von Verteidigung genannten Videos. Nur beim 2. Video sieht er Nachkommen der Aufklärungspflicht. Beim ersten fehlt der Bezug zu den Geschehnissen. Ein Video anzuschauen mit leerem Raum von Park? und vom dritten Video hat man den größten Teil schon gesehen.

Nebenklägeranwältin Röder schliesst sich Nebenklägeranwalt Friedel an.

Vorsitzende Richterin antwortet, dass eine Anregung vor einem Beweisantrag kommt und sie nicht begründen muss, warum sie diesem stattgibt.

Information zu Inaugenscheinnahme des Mittleren Schlossgartens

Wasserwerfer-Prozess wird heute um 15.00 Uhr mit Inaugenscheinahme / Begehung des Mittleren Schlossgartens / Feldherrenhügel fortgesetzt. Inaugenscheinnahme heute im Park ist eine schweigende Veranstaltung. Erklärung und Fragen an Zeugen dann am nächsten Sitzungstag

Aus Zeitgründen (Zeit um Begehung vorzubereiten ist nötig) fand die Inaugenscheinnahme der Videos der Verteidiger heute dann doch nicht statt

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KONTEXT Artikel: Im Augenschein des Feldherrnhügels
der fünfzehnte Verhandlungstag
Ausgabe 180 vom 10.09.2014