15. Verhandlungstag: Mittwoch, 03.09.2014

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Zeuge Martin H., 47 Jahre alt, POK, Polizeirevier Ulm
damals Stellvertreter des Staffelführers der Wasserwerferstaffel
nachmittags: Inaugenscheinnahme/Vororttermin Feldherrenhügel

Protokoll von FrauFoo

Tweets von @visions_s

Tweets von fraufoo

Es war ein kurzer Vormittag am 15. Prozesstag.

Zeuge H. - Stellvertreter des letzte Woche vernommene Staffelführers H. - hat sein Recht auf Aussageverweigerung wahrgenommen.

Auskunftsverweigerung nach §55 - ein Zeuge muss sich mit seiner Aussage nicht selbst belasten.

Richterin weist auf Mosaiktheorie hin: jede Frage, die mosaikmäßig zu Ermittlungen führen, muss nicht beantwortet werde

"mir zumindest fällt keine Frage ein, die sich nicht in irgendeiner Weise auf Geschehnisse am 30.9. mit ihrer Person bestreiten"

Zeuge H. "wenn die Möglichkeit besteht davon Gebrauch zu machen und keine Aussage zu machen... [mach ich das]"

Wasserwerferprozess wird heute um 15.00 Uhr mit Inaugenscheinahme / Begehung des M. Schlossgartens / Feldherrenhügel fortgesetzt

Heute Morgen beim Wasserwerferprozess wurden noch ein paar kurze Videosequenzen in Augenschein genommen

Auf den Videos waren einige der verletzten Zeugen zu sehen, jedoch in Situationen, weit bevor sie verletzt wurden.

z.B. als sie in an einer Sitzblockade teilnahmen, als sie in der Menschenmenge zu sehen sind. Mir persönlich war Sinn nicht klar

Vor der Sommerpause gab es noch eine Anregung der Verteidigung ein paar Videosequenzen anzuschauen, Richterin nahm Anregung an

Aus Zeitgründen fand die Inaugenscheinnahme der Videos der Verteidiger heute dann doch nicht statt

Nebenklage hakte nach, wie die Begründung des Annehmens der Anregung sei. Für Nebenklage nicht offensichtlich

Richterin verweist auf genannte Begründung der Verteidigung vor Sommerpause. In eigenen Worten "Trefferszenen aus anderer Perspektive

Verteidigung: in Videos 'Möglichkeit in offene Räume zu gehen' zu sehen sei, weil Zeugin sagte: sie konnte Platz nicht verlassen

Nebenklägeranwalt hakt wegen Begründung nach, da er bei zwei der drei von Verteidigung genannten Videos Bedeutung nicht sehe.

Nebenklage sagt, dass der Bezug zu den Geschehnissen fehlt. Ein Video anzuschauen mit leerem Raum von Park...

Richterin antwortet, dass eine Anregung vor einem Beweisantrag kommt und sie nicht begründen muss, warum sie diesem stattgibt.

[ich empfand ein seltsames Unbehagen. Erst die Videos der Zeugen weit vor ihrer Verletzungen durch Wasserwerfer in Sitzblockade]

[dann die angenommenen Anregung der Verteidigung Videos anzuschauen, um dazulegen, die Leute hätten einfach gehen können]

[mind you, niemand sprach aus: schau mal wie die blockiert, hätte ja weggehen können, selbst schuld. doch lag es in der Luft]

Inaugenscheinnahme heute im Park ist eine schweigende Veranstaltung. Erklärung und Fragen an Zeugen dann am nächsten Sitzungstag

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KONTEXT Artikel: Im Augenschein des Feldherrnhügels
der fünfzehnte Verhandlungstag
Ausgabe 180 vom 10.09.2014