23. Verhandlungstag: Mittwoch, 05.11.2014

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Zeuge Bernhard Häussler, 64 Jahre, Oberstaatsanwalt a.D.

Tweets von @fraufoo

Protokoll von Sybille Kleinicke und FrauFoo

[einige Anmerkungen zuvor:
die Aussage des Zeugen dauerte 2 Stunden, gefolgt von 4 Stunden Befragung. Der Zeuge sprach so schnell, dass die Richterin ihn innerhalb der ersten 20 Minuten dreimal darum bat langsamer zu sprechen, da sie so schnell nicht schreiben könne.

Es war schlicht weg nicht möglich alles mitzuschreiben. Das Protokoll beruht auf den Notizen von Sybille Kleinicke und ist ergänzt mit den Notizen von FrauFoo. Nichtsdestotrotz fehlt einiges.

Weiterhin musste die Richterin den Zeugen - vor allem während der Befragung - mehrmals darauf hinweisen, dass der Zeuge eigene Schlussfolgerungen, Rückschlüsse, Kommentierungen etc. weg zu lassen und nur Fakten aus seiner Erinnerung wiederzugeben hat.

Es war die bizarrste Zeugenvernehmung, die ich je erlebt habe.

Bemerkenswert war auch die Körperhaltung des Zeugen. Über seine Körperhaltung, vor allem über seine Fußbewegungen ließ sich ein ganzes Essay schreiben.]

Erklärung Rechtsanwältin Röder für ihre Mandantin

Frau Röder fasst die letzten Zeugenaussagen zusammen, es war ein wichtiger Einsatz, viele Ministerien waren eingebunden, es gab laut Stumpf Aussagen im Untersuchungsausschuss viele Besprechungen im Vorfeld des 30.09.2010.

Ein Treffen mit dem Ministerpräsidenten in Staatsministerium gab es bei anderen Einsätzen davor nie. Auch war der Einsatz von Wasserwerfer besonders.

Interessant ist die Aussage von Stumpf, dass er Werner Wölfle informiert hat als der Einsatz von Wasserwerfern durch sickerte, „der Wasserwerfer ist nicht dazu da, das Baufeld freizumachen“ Frau Röder stellt in den Raum, ob Stumpf ein schlechtes Gewissen hatte. Sie verweist auf rechtliche Ausführungen im Untersuchungsausschuss.

Dann wird noch der Begriff der Verhinderungsblockade genannt. Ihre Mandantin stand auf der Wiese, hat nur ihr Demonstrationsrecht wahrgenommen, nahm an keiner Blockade teil, hat keinen Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet, beging keine Straftaten und erlitt trotzdem schwere Verletzungen.

Hinweis: Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Einsatzes liegt beim Verwaltungsgericht Stuttgart. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Rechtsanwältin Eberle schließt sich der Erklärung an.

Zeuge Bernhard Häussler, 64 Jahre, Oberstaatsanwalt a.D.

Die Vorsitzende Richterin teilt dem Zeugen mit, dass er von § 55 (Aussageverweigerungsrecht) keinen Gebrauch machen kann und damit aussagen muss.

Der Zeuge Häussler erklärt, er habe sich auf die Zeugenaussage vorbereitet und eine Aktennotiz im Untersuchungsausschuss angefertigt – er wurde von Kripo als Zeuge vernommen. Er will zum Teil darauf zurückgreifen was Details, Uhrzeiten etc. angeht.

Seine Erkenntnisse beruhen auf das Anhören des aufgezeichneten Funkverkehrs des Führungskanal. Er hat soweit wie möglich mitgehört.

Funktion Häusslers am 30.09.2010

Er war damals Oberstaatsanwalt und seit 11 Jahren zuständig für die Abteilung für politisch motivierte Straftaten der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Die von ihm geleitete Abteilung ist/war zuständig für den 30.09.2010.

Er war hier oft bei Einsätzen u.a. in der GESA [Gefangenensammelstelle], um über Anträge auf Haft etc. zu entscheiden. Er war Sachbearbeiter auch für organisierte Kriminalität. Mit einem Wasserwerfereinsatz hatte er keinerlei Erfahrung.

Er hatte schon Erfahrung mit Demos im Zusammenhang mit Bahnprojekt S21. Er war auch bei Ermittlungen zum Fehlverhalten der Polizei am 30.9. mit zuständig. Ebenso zur Erstellung einer Richtlinie für Bußgeldverfahren.

[Zeuge redet sehr leise, auf eine Bitte aus dem Publikum lauter zu sprechen antwortet er, „kann ich nicht." Auf die Bitte dann das Mikrofon näher heranzuziehen – keine Reaktion]

Es war eine Besonderheit, dass Stumpf die Einsätze selbst leitete, seine Vorgänger haben dies nicht getan. Stumpf war Verwaltungsbeamter und kein Vollzugsbeamter. Er war kein Jurist und kein Ermittlungsbeamter der Staatsanwaltschaft, er konnte deshalb keine strafprozessuale Weisungen/Anordnungen treffen, ohne dass ein Staatsanwalt dabei war. Es war vielmehr zwingend notwendig, dass bei Einsätzen ein Vertreter der Staatsanwaltschaft dabei war.

Der Zeuge hatte kein persönliches Interesse daran, an dem Einsatz am 30.09.2010 dabei zu sein. Die Staatsanwaltschaft beteiligte sich unmittelbar am Einsatz, da dies angebracht war und es dienstlichen Vorschriften entsprach.

Beim Einsatz war Zeuge dabei, weil möglicherweise strafprozessuale Anordnungen zu treffen sind in seiner Funktion als Staatsanwalt. In dieser Funktion war Zeuge bei einer nicht geringe Anzahl von Polizeieinsätzen beteiligt und war daher immer in der Nähe des Polizeiführers. In den Jahren 1986-1990 war Zeuge bei einer Vielzahl von Polizeieinsätzen in dieser Funktion im Führungsstab, bei GESA, dann Vielzahl von Polizeieinsätzen im Führungsstab und bei Polizeiführer vor Ort bei kleinen Einsätzen der Kriminalpolizei, anders als bei großen Einsätzen der Schutzpolizei.

„Gewisse Erfahrung mit Polizeieinsätzen hatte ich als Außenstehender“ zuständig für Rechtliches.

[Richterin bitte Zeuge erneut langsamer zu sprechen, da es aus Zeugen nur so heraus sprudelt]

[Nach Unruhe im Publikum, weil Zeuge immer noch schwer verständlich ist von der Akustik her]

„Ich muss mich entschuldigen, ich habe meine Fantruppe dabei“

Richterin bittet Zeuge, das Mikrofon etwas näher heranzuziehen, was dieser dann auch macht. [Zeuge ist dadurch lauter und besser verständlich für Besucher. Besucherraum geschätzt zu über ¾ voll, ~ 80 Leute]

Der Zeuge hat zufällig am 28.09.2010 nachmittags in einem dienstlichen Telefonat mit der Kripo von dem bevorstehenden Einsatz erfahren. Der Beamte hat wohl etwas gesagt von Urlaubssperre am 30.09.2010.

Der Zeuge hat dann von sich aus Frau P. im Führungsstab angerufen, diese hat ihm dann bestätigt, dass am 30.09. ein Einsatz zur Absperrung eines Teils des Mittleren Schlossgartens geplant ist zur Vorbereitung Baufeldmaßnahmen. Rodungen konnten ja erst ab dem 01.10.2010 vorgenommen werden.

Frau P. hat ihm bei diesem Telefonat auch ungefragt mitgeteilt, dass geplant ist Wasserwerfern hinzuzuziehen. Auch wurde er von Frau P. auf die hohe Geheimhaltung hingewiesen. Zeuge hat nicht nachgefragt, da er davon ausgegangen ist, dass Staatsanwaltschaft informiert wird von Polizeiführer oder Leiter Führungsstab
.
[dritte Aufforderung der Richterin innerhalb 20 Minuten an Zeugen langsamer zu sprechen]

Am 29.09. war der Zeuge nicht in seinem Büro, gegen 14:50 Uhr hat seine Stellvertreterin Frau N. angerufen und ihm mitgeteilt, dass am 30.09. offiziell ein Einsatz geplant ist, mit Hinweis, dass dieser eventuell verschoben wird, da Info auf Parkschützer-Webseite erschien. Auch hier wurde über die Geheimhaltung gesprochen.

Gegen 20:40 Uhr rief dann Stumpf den Zeugen zu Hause an und hat ihm mitgeteilt, dass der Einsatz am 30.09. um 10:00 Uhr beginnt und wegen der Parkschützer-Meldung verschoben wurde.

Eine große Einsatzbesprechung im Vorfeld hat mit ihm, dem Zeugen, nicht stattgefunden. Normalerweise findet so eine große Einsatzbesprechung mit den benachbarten Dienststellen statt: Feuerwehr, Rotes Kreuz, je nach Lage auch SSB und Ämter, die damit zu tun haben könnten, sowie Einsatzabschnittsleiter der Polizei.

Warum diese diesmal nicht stattgefunden hat, weiß Zeuge nicht, er vermutet wegen Geheimhaltung. Zeuge hat dies auch nicht vermisst. Es gab ja bereits vor diesem Einsatz viele Einsätze im Zusammenhang mit S21. Die Polizeistruktur war ja klar, die Staatsanwaltschaft braucht für einen Polizeieinsatz keine Vorbereitungszeit, wenn Einsatz an Arbeitstagen stattfindet.

Da Stumpf immer wieder auf die Geheimhaltung abhob, hat der Zeuge den Einsatz in der Staatsanwaltschaft nicht allgemein bekannt gegeben, lediglich seiner Stellvertreterin Bescheid gegeben, wegen möglicherweise Ablösung. Sie ist dann jedoch krank geworden.

Der Zeuge war dann am 30.9. kurz vor 10:00 Uhr im Polizeipräsidium Stuttgart und ab da dann immer beim Polizeiführer im Führungsstab oder vor Ort im Fahrzeug. Er war bei dem Einsatz dabei bis zum 01.10. um 03:40 Uhr als der Einsatz gelaufen und die Baumfällungen im wesentlichen abgeschlossen waren. Er hat Stumpf immer begleitet mit Ausnahme der Pressekonferenz von 12:00-12:45 Uhr im Landtag.

Der Zeuge war seitens der Staatsanwaltschaft alleine, er hat erst später noch zwei Dezernenten verständigt und gebeten in den Abschnittsbereich 6 zu gehen, wegen eventuell vorzunehmender Gewahrsamnahmen mit denen zu rechnen war. Der Zeuge weiß von weiteren Staatsanwälten im Bereich des Mittleren Schlossgartens nichts. Wenn da welche gewesen wären, dann waren die nicht aus dienstlichen Gründen dort, sondern in ihrer Mittagspause. Von seiner Abteilung hatte niemand einen Auftrag sich in den Schlossgarten zu begeben.

Der Zeuge konnte den Funk mithören im Fahrzeug. Im Führungsstab war dies problematisch, weil der Kanal nicht auf Lautsprecher zu hören war. Das lag wohl an der Umstellung von analogem Funk auf digitalen Funk, es gab Rückkoppelungen im Lautsprecher, weshalb die dann abgeschaltet wurden. Im Führungsstab konnte der Zeuge den Funk deshalb nur gelegentlich mithören wenn akustisch möglich über Handgerät vom Polizeiführer oder Leiter Führungsstab.

Der Staatsanwalt hat eigentlich einen festen Platz im Führungsstab, neben Leiter Führungsstab und seinem Führungsassistenten, aber an diesem Tag hat er seinen Platz für den Führer des SEK (eingesetzt wegen Baumräumungen, Höhenrettungsteam) freigemacht. Die Entfernung war so groß, daher gewisse Kenntnislücken über Gespräche.

Der Zeuge konnte das Wesentliche mithören. Führungsstab saß hauptsächlich vor Klapperkisten (PCs), viel wurde elektronisch abgewickelt „viele hocken vor ihren Klapperkisten und es klappert und sie sprechen wenig“.

Zeuge hatte selbst keinen Zugriff auf Digitales, Mails, EPSweb. EPSweb wurde per Beamer an die Wand geworfen. Es wurde auch viel Kommunikation per Handy abgewickelt, was nicht Sinn und Zweck war wegen fehlender Dokumentation, naturgemäß. „Einiges an Kommunikation ist verloren gegangen, weil es über Handys abgewickelt wurde. Wesentliche Meldungen und Anweisungen sollen über Funk abgewickelt werden.“

Des Weiteren hatte der Polizeiführer einen Kanal zum Einsatzabschnittsleiter (verschlüsselt). Diesen konnte er im Fahrzeug mithören. Zeuge hat Stumpf wohl später darauf angesprochen, dass Funkkanal dokumentiert wird, währen Handy-Gespräche nicht, weshalb es zu Lücken in der Dokumentation kommen kann. Ein Teil konnte der Zeuge erfassen, man hört jedoch nie den anderen Sprecher. Danach hat Stumpf angeordnet, dass Wesentliches auf Funkkanal zu kommunizieren sei. Leider nicht am 30.9.

Der Zeuge verließ mit Herrn Stumpf, Herrn Sch. (Führungsassistent Stumpf) sowie einem Fahrer gegen 10:30 Uhr die Hahnemannstraße. Zeuge beschreibt jetzt detailliert den umgebauten Mercedes Vito.

Stumpf saß immer beim Fahrer vorne. Der Zeuge saß hinten neben Führungsassistenten, der einen Schreibtisch hat und [mit seinem Laptop] auf EPSweb und Mails zugreifen kann. Normalerweise sitzt auch ein Vertreter der Versammlungsbehörde mit im Fahrzeug. Dieser war nicht da. Der Zeuge hat diesen erst im Führungsstab wahrgenommen. Allerdings war das für Zeuge große Überraschung, als er die Bilder vom Feldherrenhügel gesehen hat und Herrn N. von der Stadt Stuttgart erkannt hat. Er hat ihn dort nicht wahrgenommen, „aus welchen Gründen auch immer“.

Normal ist die feste Besatzung: Polizeiführer, Leiter der Versammlungsbehörde, diensthabender Staatsanwalt [und natürlich Fahrer und Führungsassistent von Polizeiführer]

Es gehört zur guten Gepflogenheit, dass die Stadt mit der Staatsanwaltschaft im kleinen Kreis einen regen Austausch über versammlungsrechtliche Themen betreibt. Rechtliche Beurteilungen, in versammlungsrechtlichen Bezug, insbesondere im Bereich der Blockaden. Sinn des kleinen Kreises war der gleiche Infostand, keine Reibungsverluste, man konnte die Dinge gleich erörtern. Zum Stuttgarter Modell gehört auch diese Zusammenarbeit.
Das Stuttgarter Modell: Keiner weiß, was das ist.

Die Herren sind dann im Führungsfahrzeug in die Stadt gefahren. Zeuge wurde im Fahrzeug in den grafischen Befehl mündlich eingewiesen, er hat diesen erst nachmittags ausgehändigt bekommen. Er hatte noch im Führungsstab um einen Einsatzbefehl, Kommunikationsplan gebeten, hat ihn allerdings nicht bekommen, weil G. erklärt hat, er habe gerade keinen zur Hand, er ändere sich laufend, es liegt noch kein endgültiger, ausformulierter Einsatzbefehl vor.

[Zeuge unterbricht zum Trinken „es ist einfach die Luft so trocken oder ich selber“]

Eine Leitlinie wurde auch nicht erstellt, nur graphischer Befehl und Kommunikationsplan. Der Zeuge selbst hatte kein eigenes Funkgerät dabei. Er sah keine Veranlassung/Notwendigkeit ein solches Gerät mit zuführen.

Zeuge stellt klar, dass es diverse Beschwerden gegen Zeugen gab, weil er diversen Funkkontakt zu BFE-Einheiten gehabt haben soll. Das ist nicht richtig, das stimmt einfach nicht. Er hatte auch sonst keinen Kontakt mit BFE- Einheiten, das wäre auch regelwidrig und Verstoß gegen die Dienstvorschriften gewesen. Ansprechpartner für Staatsanwalt ist der Polizeiführer, manchmal wird ein Staatsanwalt auch einem Hundertschaftsleiter zugeordnet.

[Zeuge redet so schnell, dass es unmöglich ist alles mit zuschreiben]

Zeuge hat von Verzögerung ein paar Einsatzeinheiten mitbekommen, hat die Brisanz der Funkmeldung nicht erkannt. Für ihn war Beurteilung nicht möglich, da er die Auswirkungen nicht kannte. Die Meldung verursachte auch keine Unruhe im Fahrzeug. Für Zeuge war es unklar, ob die verspäteten Einheiten für eine Ablösung eingeplant waren oder für den Beginn nötig waren.

Stumpf hat dem Zeugen beim Herunterfahren erklärt, dass dieser den Überraschungseffekt nutzen wolle um das Baufeld mit einer Gitterlinie abzusperren. Wasserwerfer würden rein vorsorglich mitgeführt für die Nacht, falls Angriffe auf die Absperrung erfolgen würden, „um Distanzeinsatzmittel zur Verfügung zu haben, falls es Angriffe auf die Absperrung/auf die an der Absperrung befindliche Polizeibeamte geben würde“. Sämtliche Fahrzeuge sollten in den abgesperrten Bereich verbracht werden, LKW mit Gitter, Wagen für Baumfällarbeiten, Hubwagen. Für den Zeugen war dieser Plan ohne weiteres nachvollziehbar. Der Überraschungsplan hat den Zeugen nicht überrascht.

Überraschungsplan hatte schon bei der Nordflügelabsperrung am 30.07. Erfolg, als nach der Gelöbnisfeier mit den anwesenden Polizeikräften aus dem Stand heraus der Nordflügel abgesperrt wurde. „keiner ahnt, dass Kräfte anderem Einsatz zugeführt werden. Die kriegen einfach einen anderen Auftrag“ Geheimhaltung bestand auch am Nordflügel, Einsatzabschnittsleiter waren nicht informiert und das hat gut funktioniert.

Das Konzept Stumpf war plausibel für den 30.9., nur der Überraschungseffekt konnte nicht umgesetzt werden. Am 30.07. gab es keine Aggressionen von Seiten der Demonstranten, abgesehen von ein paar Beleidigungen. Es gab keine Probleme von Seiten der Demonstranten. Es war kein Problem Leute abzudrängen. Die Demonstranten leisteten Anordnungen der Polizei folge.

Vielzahl Strassenblockaden mit Tausenden von Personen. „Was dagegen unternehmen?“ Die Besetzung der Schillerstrasse/Kurt-Kiesinger-Platz ist eine gewisse Zeit vom Versammlungsrecht gedeckt. Die Zulässigkeitsfrage hat sich gestellt, je weiter weg vom Hauptbahnhof und je mehr Personen betroffen, die nicht mit dem Bauprojekt zu tun haben = Nötigung.

Masse ist träge, es braucht Rädelsführer, daher die Taktik die Rädelsführer in Gewahrsam zu nehmen. Leider sind die falschen Leute im Gefangenentransporter gelandet, da die Rädelsführer abgeschirmt wurden und ein Zugriff nicht möglich war.

Wenn zu viele Demonstranten/Tausende von Personen da sind, kann Polizei Konzept nicht umsetzen, einen Einsatzplan nicht durchsetzen, das war die Lehre aus den vorangegangenen Einsätzen bei Straßenblockaden und Großdemonstrationen.

Fazit des Zeugen: großes Mobilisierungspotential und Bereitschaft für Blockaden, da hat man irgendwann nicht mehr die Möglichkeit gegen große Menschenmenge vorzugehen, wenn man nicht besondere Einsatzmittel einsetzt. Daher hat Polizei größere Strassenblockaden ohne Gegenmaßnahme geschehen lassen.

Zum 30.9. sagt Zeuge: „Überraschungseffekt funktioniert nur, wenn man Überraschungsmoment ausnützen kann, sonst funktioniert es nicht.“

Beim Umfahren des Schlossgartens fiel dem Zeugen der Rückstau der Bau- und Polizeifahrzeuge in der Straße am Schlossgarten auf bei Einfahrt zum Café Nil, es gab aber keine Unruhe innerhalb des Fahrzeugs. Er dachte sich deshalb nicht und hat dem keine weitere Bedeutung beigemessen. Von möglichen Blockademaßnahmen war für sie nichts erkennbar.

Sie sind dann um den Mittleren Schlossgarten herum gefahren und haben sich den Bereich angeschaut, es ist sonst nichts Besonderes aufgefallen. Dass Personen im Park waren, war voraussehbar. Zeuge erklärt, dass Stumpf nicht direkt in den Einsatzort geht, weil er sonst von vielen angesprochen wird, u.a. von Demonstranten, was hinderlich ist.

Sie sind dann ohne weiteres Abbiegen zum Landtag gefahren zur Pressekonferenz.

Als der Parkschützeralarm ausgelöst war, war klar, dass Leute in den Schlossgarten kommen würden. Protestaktionen waren absehbar. Das war um 10:26 Uhr, um 9:51 Uhr fanden sich die ersten Hinweise auf den Polizeibewegungen im Internet.

Vor dem Landtag stehend haben die Insassen den Führungskanal mitgehört. Die Infos waren ausgesprochen dünn, nicht ergiebig. Info über Schülerdemo. Von der Schülerdemo wusste der Zeuge nichts, mit ihm gab es ja keine Vorbesprechung. Er hatte keine Kenntnisse davon.

Der Zeuge empfand den Funk nicht besonders ergiebig. Man bekam mit, dass es zu Blockaden kam, aber nicht, dass die Polizei nicht in der Lage war, die Lage zu kontrollieren – das Schlimmste was geschehen kann laut Zeuge, dann geht Einsatz schief. Es kann nicht sein, dass die Polizei die Lage nicht unter Kontrolle hat.

Der Zeuge und die Fahrzeuginsassen waren unzufrieden mit der Informationslage, die war unbefriedigend. Zeuge hat keinen Grund zur Annahme, dass die Absperrmaßnahmen nicht liefen wegen fehlender Polizeikräfte, dass die Hälfte der Einsatzkräfte gar nicht da waren, Bayern Nord und aus Süden/Böblingen vereinzelt verzögert. Er hat dies alles erst später erfahren, dass der Park mit Demonstranten voll lief bevor die Polizei in irgendwelcher Weise irgendwas machen konnte. „Wir waren ahnungslos.“

Es gab den Versuch den Funkkanal von Einsatzabschnitt 3 zuzuschalten, das ist nicht gelungen. Es wurde im Auto auf Probleme wegen Funkschatten zurück geführt.

Die Mitteilung des Abschnitts 3, dass Einsatz nicht läuft, kam deshalb überraschend. Zeuge hat alle Tonaufzeichnungen des Funkkanals in aller Ruhe abgehört – gesamten Führungskanal kurz vor 10 Uhr bis Abschluss Wasserwerfereinsatz, diese Aufzeichnungen haben Niederschlag in seiner Notiz gefunden, da er am 30.9. nicht alles mitgehört hatte.

[Richterin weist auf Erinnerung hin und dass es nicht Sinn und Zweck ist, wenn Zeuge wortwörtlich Funksprüche vor liest, die haben sie selber]

Erkenntnis kam für den Zeugen völlig überraschend, dass Polizei die Lage nicht mehr unter Kontrolle hat, es wurde deshalb angefordert, dass Unmittelbarer Zwang eingesetzt werden muss, dass wurde über Funk gefordert. Es gab zwei Funksprüche. Erstens UZW [Unmittelbarer Zwang] seitens BFE und zweitens Entscheidung zu UZW von Polizeiführer/Leiter Führungsstab, weil sie sonst die Absperrung nicht halten und Gitter nicht aufbauen konnten.

Dies war für Zeugen völlig überraschend, da die ganze Zeit über Funk gesagt wurde, alles würde planmäßig laufen.

Es war nicht nur von Personen im Park, sondern Zeuge ging von ganz erheblichem Widerstand seitens der Demonstranten aus wegen „Absperrungen nicht halten“, d.h. falls Absperrungen standen, diese entsprechenden Angriffen ausgesetzt waren.

Es kam dann eine weitere Bitte herein, dass Wasserwerfer aufgefahren werden dürfen. Der Führungsassistent Sch. hat Wasserwerfer auffahren lassen und den unmittelbaren Zwang freigegeben. Stumpf hat Schopf vor dem Verlassen des Fahrzeugs gebeten, den Funkverkehr für Halde 100 zu übernehmen. Rufname wurde dabei nicht geändert. Das war für Zeuge nicht überraschend, dass Führungskanal an Führungsassistent übergeben wurde. Auf ausdrückliche Bitte vom Polizeiführer auch an Leiter Führungsstab oder Stellvertreter Polizeiführer [die Funktion] Polizeiführer übernehmen. Stumpf war dann in Pressekonferenz.

Die Freigabe stellt nach Ansicht des Zeugen nicht die Anordnung über den Einsatz dar. Konkrete Weisungen zur Anwendung von UZW ist Sache der Polizeieinheiten vor Ort. Die Durchsage von Sch. lässt Raum für konkrete Entscheidungen der Polizeiführer vor Ort. Die Anwendung des Unmittelbaren Zwangs, in welcher Situation mit welchen Mitteln liegt in der Verantwortung der Polizeiführer vor Ort.

Zeuge erwähnt Führungsauftrag, „damals fand ich die Funkdurchsage so in Ordnung. Deswegen ist da auch nichts weiteres erfolgt.“
Walz hat sich dann eingeschaltet, für den Zeugen völlig überraschend und unvermittelt. Zeuge ging davon aus, dass Walz eigentlich erst nachts Stumpf ablösen sollte als planmäßiger Vertreter. Walz war da, hat sich eingeschaltet, das konnte er tun, da Polizeiführer in Pressekonferenz war. Mit Einschreiten von Walz hat die Zuständigkeit des Sch. erledigt, Walz war von da an Polizeiführer.

Walz hatte Bedenken gegen Schlagstockeinsatz geäußert, wollte sich mit Einsatzabschnittsleitern besprechen. Das Ergebnis der Erörterung hat Zeuge nicht erfahren, da über Handy.

Der Zeuge hat nie eine Anordnung zum Wasserwerfereinsatz konkret gehört (Weisung), weder dass Wasserwerfer eingesetzt werden soll, noch wie er eingesetzt werden soll, das lag wohl am Funkkanal. Handy-Telefonate hat Zeuge nicht gehört. Der Zeuge selbst hat mit seinem Vorgesetzten, dem Behördenleiter Dr. Götz per Handy telefoniert, dass Polizei Lage nicht mehr unter Kontrolle hat, mit erheblichen Auseinandersetzungen zu rechnen ist und Staatsanwaltschaft mit einer Fülle von Anzeigen rechnen muss.
Zeuge meint sich daran zu erinnern, dass er zu diesem Telefonat aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist. Sein Vorgesetzter und er haben diskutiert, ob der Zeuge sich aus dem Einsatz zurückziehen soll. Zeuge machte dann den Vorschlag zu bleiben, es gab keine Einwände von Dr. Götz. Zeuge blieb, weil Stumpf ja keine strafrechtlichen Anordnungen treffen kann. Zeuge schildert hier ausführlich sein Dilemma, weil er ja mit Insider-Wissen nachher Ermittlungen leiten müsse.

Zeuge war klar, dass es da ganz erheblich „klappert“ und Verletzungen und Strafanzeigen zu erwarten sind, Ermittlungsverfahren gegen Polizisten. Zeuge sah sich in einer misslichen Lage. Deshalb hat sich Zeuge als Konsequenz aus polizeitaktischen Besprechungen/Erörterung der Lage raus gehalten, bewusst raus gehalten, weil er nicht als Zeuge auftreten wollte. Zeuge weiß aus diesem Grund nicht, was die Angeklagten und Stumpf auf dem Feldherrenhügel besprochen haben.

Zeuge war es wichtig UZW mittels Videoaufzeichnungen objektiv zu dokumentieren, Funkkanal 707 – Dokumentation waren dazu nicht in der Lage aufgrund den Umständen. Es gab jedoch Beweissicherungsbeamte in den Hundertschaften, in Einsatzeinheiten, die mit Video dokumentiert haben.
Zeuge war interessiert wie er weitergeht, aber es war auch noch Funkstille im Fahrzeug, so dass man nichts mehr mitbekommen habe, was Zwang bewirke. Der Zeuge hat Stumpf nach dessen Rückkehr aus der Pressekonferenz informiert, dass Lage wohl eskaliert.

Aufgrund des geringen Meldeaufkommens wurde klar Absperrung funktioniert nicht. Erst wenn Absperrung steht, kann die Lage befriedet werden. Absperrung war das A und O. Erfolgsmeldungen blieben aus. Dem Zeugen war klar, dass „das Ding überhaupt nicht funktioniert.“

Stumpf hat dann eine Lagemeldung bei 303 angefordert, die Antwort war ausweichend/hinhaltend. 1/3 der Gitter sind erst aufgestellt, Stumpf hat es schlicht die Sprache verschlagen. Er dachte alles läuft planmäßig, dann erfährt er, dass erst 1/3 der Gitter stehen. Dann kam die Meldung, dass Demonstranten wohl innerhalb der Polizeiabsperrung waren, Stumpf war hiervon total überrascht und hat ungläubig nachgefragt. Aufgrund der Funksprüche wurde klar, dass ein totales Durcheinander herrscht.

E. machte Meldung am Fahrzeug vor dem Landtag, dass alles ruhig ist in seinem Abschnitt. Stumpf hatte dann die Idee E. im Schlossgarten als Unterstützung im Einsatzabschnitt 3 einzusetzen. Rückmeldung von Einsatzabschnitt 3 war, dass man das eigentlich nicht bräuchte, man sei ja zu zweit, aber wenn er kommt, dann könne er sich um Absperrung kümmern. Zeuge war davon überrascht, dass Einsatzabschnitt 3 von zwei Einsatzabschnittsleiter geleitet wird. Nach dem E. im Einsatz war wurde die Informationslage besser, Funk wurde weitgehend von E. bedient, E. funkte weiterhin unter Halde 202, Stand der Dinge und Maßnahmen wurden jetzt kommuniziert.

Von Halde 303 kam weiterhin wenig. Stumpf bemerkte „warum kommt denn da so wenig?“ Führungsstab weiß vielleicht auch wenig. Polizeiführer braucht Meldungen [um führen zu können]. Bringschuld der Melder wurde nicht erbracht.

Wasserwerfereinsatz: keinen konkreten Einsatz angeordnet, nur irgendwelche Erklärungen per Funk von E. . E. hat kommuniziert, dass Wasserwerfer bereits sprühen, sagte Stumpf „die sollen Wirkung erzielen“, es ging vorrangig um Absperrung.

Es gab eine Nachfrage ob Pfeffersprayeinsatz freigegeben ist. Seitens Demonstranten wird Reizstoffe gegen Polizei eingesetzt. Daraufhin hat Stumpf gesagt, „wenn die das einsetzen, dann dürfen wir das auch“.

Zeuge räumt ein, dass Aufenthalt auf dem Feldherrenhügel gegen 14:10 Uhr und nicht um 14:30 Uhr war. Erinnerung war 14.30 Uhr, aber das stimmt wohl nicht, aufgrund Videos wohl eher gegen 14.10 Uhr. Zeuge sagt aus, dass seine Erinnerungen dazu unpräzise sind, er damals keine Aufzeichnung führte. Er hat sich das ausgerechnet, weiß es nicht, weil er nicht auf die Uhr gesehen habe.

Normal führt Zeuge einen detaillierten Einsatzkalender, da er aber keine Anweisungen getroffen habe, hat er auch keinen Einsatzkalender geführt. Er hat die Zeit dann zurück gerechnet, gegen 15 Uhr im Führungsstab, Fahrtzeit ca. 15 min, Aufenthalt ca. 15 min, so kam er damals auf 14.30 Uhr. Es war keine Absicht etwas zu vernebeln oder zu verdunkeln. Seine Erinnerung war schlicht weg unpräzise.

Auf dem Feldherrenhügel hat der Zeuge die Angeklagten mit Führungsassistenten und E. gesehen. Stumpf hat dann mit F. gesprochen, Zeuge hat dieses Gespräch „absichtlich“ nicht mitbekommen, er hat sich ganz bewusst raus gehalten [betont Zeuge immer wieder]. Es war ja auch sehr laut, Geschrei, Getöse, Pumpe des Wasserwerfers etc., enormer Lärmpegel.

Zeuge hat angesichts der Gesamtsituation Überlegungen zu strafrechtlichen Maßnahmen überlegt (er sprach von Nötigung und Widerstand), die Polizei hatte jedoch keine Maßnahmen getroffen, um Personalienfeststellungen vor Ort durchzuführen, das war bei dieser Vielzahl an Personen nicht umsetzbar. Eine ordnungsgemäße Personalienfeststellung in mobilen Büros um Tatverdächtige schnell und ordentlich abzuarbeiten zu können war nicht möglich.

Er hatte kein Wissen über GESA. Es gab auch keine vernünftigen Transportkapazitäten, 50+10, insgesamt 60 Leute. In dieser chaotischen Lage war dem Zeugen klar, dass strafprozessual überhaupt nichts durch zuführen war wie Personalienfeststellung/Gewahrsam. Zeuge beschreibt Situation als totales Chaos, Lage war völlig ausgeufert.

Zeuge hat Wasserwerfer im Einsatz gesehen, jedoch nicht gesehen, was Wasserwerfer gemacht hat, es war nicht sein vorrangiges Ziel seiner Beobachtungen gewesen, das war nicht seine Aufgabe. Ob Wasserstösse stattfanden weiß er nicht, er hat nichts beobachtet.

Er hat einen herunter gezogenen Wasserstrahl nicht beobachtet.
Er hat Wasserabgaben gesehen über Menschenmenge hinweg. Dass das irgendwo wieder runter kommt, war ihm klar. Ob das irgendwann auf Menschen herunterkam, das weiß er nicht. Zeuge war ebenfalls klar, dass ein hoher Wasserdruck auf kurze Distanz direkt ins Gesicht zu schweren Verletzungen führen könne im Augenbereich. Aussage des Zeugen, „das muss jeder wissen“

Bei dem Bild von Herrn Wagner war ihm nicht klar, dass der Wasserwerfereinsatz schuld an den Verletzungen war. „Nicht vorstellbar durch Wasserwerfer.“ Das Bild hat er nach Eintreffen im Führungsstab gesehen. Planen hat der Zeuge wohl gesehen. Wasserstoß gegen Planen kann Zeuge nicht ausschließen gesehen zu haben, dies ist aber Unmittelbarer Zwang gegen Sachen, „wenn ich es gesehen hätte“ Zeuge hat dem keine weitere Beachtung gegeben.
Situation war eine Katastrophe, riesige Menschenmenge, der Park war voll, der Polizeieinsatz war völlig aus dem Ruder gelaufen, Polizei hatte völlig Kontrolle verloren.

Nach der Rückkehr ins Polizeipräsidium in den Führungsstab gegen 15 Uhr ging der Zeuge mit Kriminaloberrätin P. zum Essen. Auf dem Rückweg hat er kurz Einsatzabschnitt 6 aufgesucht, wo Kollegen sich aufhielten und dann zurück in den Führungsstab. Erst dann hat er das Bild von Herrn Wagner gesehen auf der linken Pinnwand.

„ich konnte mir zuerst darunter gar nichts vorstellen. Brutal sah das aus, als ob Augapfel heraushängt. Zeuge hat daraufhin sofort Leiter Führungsstab darauf angesprochen. Stolz erklärte dem Zeugen, dass das Bild im Internet veröffentlicht wurde. Der Führungsstab und insbesondere Stolz gingen von einer Fälschung und Fotomontage aus.

Zeuge hatte so eine Verletzung noch nie gesehen. Er konnte sich nicht vorstellen, wie die Verletzung zustande kam. Es gab allerdings auch Überlegungen, dass diese Verletzungen durch Schlagstockeinsatz hervorgerufen werden können, wenn man mit Schlagstock jemand auf Kopf schlägt, dass das Auge heraus quillt. Vom Wasserwerfer ging keiner aus. Zeuge hat erst am nächsten Tag erfahren, dass es sich um eine Verletzung durch Wasserwerfer handelt.

Es gab irgendwann einen Verbindungsmann des DRK im Führungsstab. Aus Mitteilungen dieses Verbindungsmannes im EPSweb war von ambulanten und stationären Verletzten die Rede, von Prellungen, es gab allerdings keine Hinweise auf Augenverletzungen.

Bei Einbruch der Dämmerung, gegen 18 Uhr, sei man dann mit dem Fahrzeug zum Innenministerium gefahren und holte dort einen Inspektor ab und nahm ihn mit in den Schlossgarten. Der Innenminister wollte den Polizeikräften seine Aufwartung machen. Als man im Schlossgarten war, war die Absperrung da, Lage war extrem aggressiv und hoch angespannt. Es war zu befürchten, es könne eskalieren, aber durch Absperrung war Situation befriedet.

Inspekteur ging nach Besichtigung der Lage zu Innenminister Rech. Zeuge wurde als 'Freisler' beschimpft. Dann Bauer vom Verkehrs- und Umweltministerium abgeholt, er wollte Baumfällungen beobachten. Zeuge blieb dann im Führungsstab.

Das EBA-Schreiben, EBA untersagte Baumfällungen, tauchte das erste Mal im Internet auf. Stolz kommunizierte, Schreiben ist abgeklärt worden, hat sich erledigt, Baumfällarbeiten steht nichts mehr im Wege, Fällungen können durchgeführt werden. Deshalb habe der Zeuge dem EBA-Schreiben keine weitere Bedeutung zugemessen. Brief vom EBA, den keiner zu der Zeit kannte.

Zeuge hat Wasserwerfer noch nie erlebt. Beim NATO Gipfel, in Kehl/Straßburg gesehen. Wasserwerfer auffahren hieß für Zeuge, dass Wasserwerfer Strahlrohre ausfährt und “ein bissle Wasser raus tröpfeln lässt in der Hoffnung, dass die Leute gehen.“

Zeuge war völlig überrascht, schockiert, dass die Leute mit Schirmen vor Wasserwerfer saßen, sich dem Wasserwerfer ausgesetzt haben in großer Anzahl. Zeuge bekundet, „ich als Demonstrant hätte das Weite gesucht.“Für den Zeugen ist es unvorstellbar, hat ihn schockiert, dass die Leute massenhaft vor dem Wasserwerfer saßen, sich in so großer Zahl der Gefahr aussetzten. Zeuge war auch über Maß schockiert, dass Einsatz außer Kontrolle geriet.
„Es hätte natürlich jeden von denen, die da saßen treffen können.“

kurze Pause

Befragung durch Richterin Haußmann

Am Vortrag wurde ihm Einsatztermin 10:00 Uhr mitgeteilt, am 30.09. wurde Termin auf 10:30 Uhr verschoben im Führungsstab, dies geht auch aus EPSweb Protokollen hervor. Durch Funksprüche hat der Zeuge mitbekommen, dass es Verzögerungen gab, Stumpf hat wohl mehrfach nachgefragt.

Nicht konkret erinnerlich ist dem Zeugen, weshalb es zu Verzögerungen kam. Zeuge sagte etwas von Baufahrzeugen. Im Führungsfahrzeug kann man EPSweb abrufen, es gibt einen Laptop. Zugriff auf BeDo Bildmaterial vorhanden, vorausgesetzt es wird gesendet. Es gab keine Bilddokumente für die Zeit von 10:00 bis 10:30 Uhr, auch später im Fahrzeug nicht. Es gab an diesem Tag keine visuelle Übertragung des Einsatzes. Zeuge hat es „ehrlich gesagt vermisst.“

Zeuge wusste nicht, dass Filmaufnahmen aus dem Internet per cams21 aus Parks gesendet werden. Stumpf hat ihm Monate später gesagt, dass es Videos aus dem Park gab und zwar Live-Videos, die in verschiedenen Ministerien auch gesehen wurden. Stumpf hat laut Zeuge mit Ton der Entrüstung gesagt, „ Führungsstab, Lagenzentrum, Innenministerium, Staatsministerium. Alle haben es empfangen und mir hat es keiner gesagt!“.

Zeuge erwähnt rechtliche Hürde bei Videoaufnahmen, dass diese polizeirechtlich eingeschränkt sind in Bezug aufs Versammlungsrecht. Erst dann, wenn gravierende Straftaten zu befürchten sind, erst dann darf übertragen werden. Bitte von Zeuge Videoaufzeichnungen zu Beweiszwecken zu erstellen.
Stumpf verließ das Fahrzeug kurz vor 12:00 Uhr, wohl zwischen 11:45 und 11:50 Uhr.

Richterin hakt nach, was in der Zeit von 10:30 Uhr (Abfahrt Hahnemannstraße) und 11:45 Uhr (Verlassen von Stumpf des Fahrzeugs) passiert sei, es waren ja immerhin 75 Minuten und laut Google bräuchte man für die Strecke nur 9 Minuten. Zeuge erklärte hierauf, dass Abfahrt 10:30 Uhr nicht gleichbedeutend mit Losfahren ist. Das Fahrzeug wurde aus Garage geholt, man musste diverses „Geraffel“ einladen und fuhr dann los.

Man sei ohne Sonderrechte gefahren [d.h. ohne Blaulicht], es gab Staus, viel Verkehr, man musste langsam fahren. Auf die Nachfrage, ob es besondere Gründe für Stau gab, antwortet Zeuge, „man kann zwar vorne raus gucken, aber das hab ich nicht gemacht.“ In der Straße am Schlossgarten ist man langsam gefahren und immer wieder gestanden, um sich ein Bild zu machen, auch Erstatteter Straße. Man hat bei Langsamfahrt versucht, irgendetwas zu sehen, dann ist man zum Landtag weiter gefahren, eventuell noch vor dem Landtag im Auto sitzen geblieben, man sei jedoch „nirgendwo abgebogen.“

[Beteiligte gehen nach vorne, schauen sich auf der von der Richterin mitgebrachten Straßenkarte den Rückweg im Detail an]

Stumpf hat Führungsstärke. Es war die langjährige Führungsweise von Stumpf, den Kräften im Einsatz Raum zu lassen. Er hat an die Untergebenen abgegeben und ihnen dann Freiraum gelassen, hat sich nicht unmittelbar in Einsatz begeben. Auch um sie nicht zu irritieren. Stumpf war nie direkt vor Ort in Einsätzen, weil er seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann, wenn er im Einsatzraum ist, weil er dann von Bürgern in Gespräche verwickelt wird. Das Führungsfahrzeug war ein gekennzeichnetes Fahrzeug mit einer Anzahl von Antennen, deutlich erkennbar „dass da irgendein Häuptling drin sitzt.“

Auf den Vorhalt der Richterin, dass Walz und Stolz sich sicher waren, dass Stumpf vor Ort in den Einsatz geht, hat Zeuge seine Aussage wiederholt, auch dass Stumpf nicht von Demonstranten und anderen Personen angesprochen werden wollte während eines Einsatzes. Er führt aus, dass sich Stumpf im Einsatzraum aufgehalten hat, aber nicht im Brennpunkt des Geschehens.

Die Fahrt um den Mittleren Schlossgarten herum wurde vom Zeugen damit erklärt, dass man sich von weitem einen Eindruck machen wollte. Auf Frage nach erhaltenen Einblicken antwortet der Zeuge, dass sie nur rein geschaut haben, ob es erkennbare Menschenzuläufe gibt. Sinn und Zwecke der Fahrt war nicht, zu beobachten, sondern Weg zur Pressekonferenz. Richterin fragt nach warum so früh [losgefahren]. Zeuge holt weit aus, erwähnt u.a. Erstürmung des GWM [Grundwassermanagement] am 20.6. und den dabei niedergerissenen Zaun.

Bezogen auf Funkspruch von 303 hatte Zeuge das Gefühl nicht gut informiert zu sein. Damals war das kein Thema, eher „retrograd“ gesehen. Zeuge erklärt, dass es in der Regel so ist, dass wenn man nichts hört, alles planmäßig läuft. Irgendwann kommen dann die Erfolgsmeldungen. Für Zeuge war es daher nicht außergewöhnlich.

Stumpf hat Zeuge das Einsatzkonzept kurz erklärt. Zeuge hatte damals keinen Pläne, wusste nicht wie lang Absperrlinie ist. Auf die Frage, wie lang der Zeitraum für Absperrung [geplant war] antwortet Zeuge, dass dies nicht erörtert wurde. Aus Erfahrung sind Polizeiketten schnell erstellt, wenn Polizeikette steht, ist Absperrung vollzogen, man muss dann nur noch Gitterabsperrung aufstellen.

Gefragt nach ungefähren Zeitraum, den das braucht schätzt Zeuge für Polizeikette 10 Minuten und für Gitterstellen 45 Minuten. Richterin zieht zum Vergleich Schätzung von Stolz heran: für Polizeikette 5 Minuten und für Gitterstellen 30 Minuten.

Richterin fasst zusammen: keine Erfolgsmeldungen „Polizeikette steht“ zwischen 10:30 und 11:45 Uhr, keine Mitteilung, dass Polizeikette steht, erst am späten Nachmittag. Es wurden eher Schwierigkeiten gemeldet, der Überraschungseffekt funktioniert nicht, „war das Anlass für Gespräche?“ Zeuge antwortet, dass es Funkmeldungen gab, dass es Probleme gibt, aber „wir haben es im Griff“. Verzögerungen waren plausibel, es ging nie ums Scheitern. Es gab keine Veranlassung von Seiten des Zeugen hierüber im Fahrzeug zu sprechen.

Vorhalt von Aussage Stolz, als der Parkschützer-Alarm um 10.26 Uhr raus war, war ihnen eigentlich klar, dass der Plan nicht aufgeht. Zeuge hat dies nicht mitbekommen, er wäre sonst alarmiert gewesen. Zeuge über sich: „ich war mehr oder weniger ahnungslos.“

Vorhalt: laut Stolz ist Stumpf daraufhin aufgestanden und sagte „wir fahren jetzt los. Ich geh jetzt raus.“ Für Stolz war klar, um sich mit Einsatzabschnittsleiter zu besprechen.

Der Zeuge hat von einer Reaktion von Stolz oder Walz nichts mitbekommen. Für Zeuge war das Losfahren wegen Einsatzbeginn, nicht wegen auftretenden Problemen. Über Parkschützer-Alarm wurde nicht gesprochen, „was hätte man auch dazu sagen können? Man hätte sich auf Hypothesen stützen müssen.“

Über den frühen Parkschützer-Alarm war Zeuge nicht überrascht, solch große Fahrzeugkolonnen fallen auf. Er hat auch nichts mitbekommen von Reaktionen der anderen Fahrzeuginsassen. „Der Widerstand gegen das Bahnprojekt war auf breiter Basis in der Bevölkerung“. Schätzungen, wenn Parkschützer-Alarm ausgelöst wird, wie viele Personen zuströmen gab es wohl, Zeuge hat jedoch keine Erinnerung an Zahlen.

Auf die Frage, wie es geregelt war, während Stumpf in der Pressekonferenz im Landtag war, ob er erreichbar war, ob das besprochen wurde, antwortet Zeuge, dass Stumpf seinem Führungsassistenten Sch. mit den Worten „übernehmen Sie Halde 100“ mit der Übernahme des Funkverkehrs beauftragt hat. Weitere Gespräche gab es nicht, konkrete Gespräche hat Zeuge nicht mitbekommen.

Zeuge ging davon aus, dass Stumpf auch während der Pressekonferenz erreichbar ist, über digitales Funkgerät, über Handy, aber während es in der Pressekonferenz sitzt, kann er keinen Einsatz leiten. Er kann Entscheidungen treffen, aber nicht komplett führen. Zeuge ging davon aus, dass Führungsassistent Sch. die Aufgabe von Stumpf übernimmt, da er nicht Walz oder Stolz angesprochen hat, sondern Sch. Das war Routine.
Nach der Pressekonferenz hat es „Stumpf die Sprache verschlagen“ Er war total überrascht.

Vorhalt 11:53 Funkspruch mit Frage was aus damaliger Sicht angefordert und was freigegeben wurde
1. Einsatz Unmittelbarer Zwang in Zug- und Hunderschaftschaftsstärke mit Schlagstock angefordert
2. Wasserwerfer auffahren

Antwort Zeuge: Führungsassistent Sch. hat freigegeben
1. Freigabe allgemeiner Unmittelbarer Zwang und
2. Wasserwerfer auffahren lassen

Der Zeuge hat „Auffahren“ als Auffahren verstanden, einfach Auffahren als Drohung. Noch kein Einsatz. „Auffahren ist Auffahren. Einsatz ist Einsatz“ . Zeuge erklärt, dass aus Entfernung nicht gesagt wird „mach das und das und das“ sondern dass aus der Nähe konkrete Entscheidungen getroffen werden. Aus Entfernung ist [Anweisung für] konkreter Einsatz Wasserwerfer nicht möglich. Konkrete Einzelweisungen setzt voraus/bedingt Aufenthalt vor Ort. Für Zeuge kam Anfrage überraschend.

Auf die Frage, wie der Zeuge das bewertet hat, dass Führungsassistent Anfrage beantwortet hat ohne Rückfrage mit Polizeiführer, antwortet Zeuge, dass die Anfrage alles auf den Kopf stellte. Sch. hat nicht mit Stumpf gesprochen vor Beantwortung des Funkspruchs. Hinterher gab es diverse Telefonate. „Hinterher Sachen zu erörtern bringt ja nichts“. Zeuge hat Sch. auch nicht gefragt, war dringlich, war so dringlich und für den Zeugen war ja alles klar. Nachdem Walz übernommen hat, war Sch. raus.

Damals hat Zeuge Meldungen vermisst, mit Sch. besprochen, versucht Funkkanal 303 mitzuhören. Bei 303 hat Zeuge nicht nachgefragt. „Lagemeldungen ist Bringschuld, nicht Holschuld.“ Zeuge hat „keine böse Absicht vermutet“, dachte sich, dass es sicher so drunter und drüber zugeht, dass sie nicht zum Funken kommen.

[die Mimik der Angeklagten bei dieser Aussage ist bemerkenswert - to say the least. Vermehrte Blickkontakte untereinander, kurze Gespräche mit Anwalt]

Eine Nachfrage wurde nicht erörtert, das Aufschalten hat nicht geklappt, Zeuge ist nicht auf die Idee gekommen, dass Abschnittskanal gar nicht funktionieren könnte, hat das nicht für möglich gehalten.

Die alten Funkgeräte waren im desolatem Zustand – es gab keine Ersatzteile mehr für Geräte. Nachträglich war Zeuge klar, dass es kein Funkschatten sein konnte, da Führungsfunk über gleiches Relay geht. Damals ist er nicht davon ausgegangen, dass EA3 Funk ausfällt.

Nachdem Walz sich eingeschaltet hatte, übernahm Walz auch Halde 100 und es war dann klar, dass Walz Polizeiführer ist. An weitere Funksprüche von Sch. hat er keine Erinnerung.

Vorhalt Aussage [Notiz fehlt ] Zeuge widerspricht, „das war nicht Sch. sonder Walz.“ Es gab keine Veranlassung für Sch. zu funken.
Auf die Frage, wann der Zeuge erfahren hat, dass Stumpf in Pressekonferenz gehen wird, antwortet dieser: nach Eintreffen/auf der Fahrt

Zeuge kann sich daran erinnern, dass Sch. Halde 100 wieder übernommen hatte, nachdem Stumpf wieder im Fahrzeug war und gefunkt hat. Es war klar, dass Walz jetzt Polizeiführer ist und Sch. hat nicht mehr gefunkt.

Zeuge sagt aus, dass während der Abwesenheit Stumpf um 12:11 und 12:49 Uhr wegen Wasserwerfer über Führungskanal Funkdurchsagen gehört zu haben. Um 12:54 Uhr funkte Walz „geben Sie mal die Lage durch“. Es gab keine Reaktion im Fahrzeug bei Meldung um 12:49 Uhr über Wassereinsatz „Richtstrahl nach oben“. Zeuge gibt an den Funkspruch mit Sicherheit mitbekommen zu haben, da Stumpf noch abwesend war. Weder er noch Sch. hatten irgendwelche Bedenken.

Auf die Nachfrage, ob es Reaktion im Auto gegeben hätte, antwortet der Zeuge, „überhaupt keine Reaktion. Wir waren außen vor. Polizeiführer war ja im Führungsstab“

Nachfrage der Richterin „11.53 Uhr war Auffahren und jetzt ist Wasserwerfer im Einsatz?“ Zeuge sagt aus, dass er ja nicht wusste was Walz und F. miteinander besprochen hatten.

Zeuge wusste, dass Walz Bedenken wegen Schlagstockeinsatz hatte. Er erklärt, dass das „denkbar mildere Mittel Wasserregen war. Das mildeste Mittel. Wasserregen tut überhaupt nicht weh“

Zeuge hat am 30.09. nichts von Telefonat zwischen Walz und F. gewusst, wonach Walz die Beschränkung auf Wasserregen durchgegeben habe. Er hat erst später, im Zuge der Ermittlungen davon erfahren.

Stumpf kam zurück zum Auto. Sch. hat Stumpf nach dessen Rückkehr nicht unterrichtet, weil er gerade gefunkt hat. Sch. war mit Lagemeldung nicht zufrieden, wollte wissen wie viele Meter [der Gitterlinie] noch fehlen Zeuge hat sich Stumpf gegenüber geäußert, dass Einsatz nicht rund läuft. Auf Nachfrage, ob Sch. Stumpf später [nach Funken] unterrichtet hat, sagt Zeuge, soweit er weiß nicht.

Die Ereignisse überschlugen sich, Entsetzen seitens Stumpf, dass nur 1/3 der Gitter standen, dann wurde E. eingesetzt. Großes Problem, möglicherweise auch in der Führung.

Stumpf wurde nicht in Kenntnis gesetzt, dass nur 1/3 der Gitterlinie steht. Er hatte keine Kenntnis über Freigabe UZW. Er hat nicht nachgefragt. Auf die Frage zu Telefonaten von Stumpf antwortet Zeuge, „des weiß ich jetzt nimmer“ [was zu viel Unruhe bei der Verteidigung führt]

[Richterin weißt Zeuge wieder darauf hin, dass Zeuge keine Schlussfolgerungen zu äußern hat, sondern Fakten]
Weder Stumpf noch Zeuge wurden von Sch. darüber informiert, dass Wasserwerfer eingesetzt ist. Der Zeuge kann sich nicht erinnern ob Stumpf informiert wurde.

Als um 13:16 Uhr Stumpf die Androhung von Wasserwerfereinsatz über Funk mitgeteilt hat und E. ihm geantwortet habe, „der schießt schon, nein er sprüht“ war Stumpf eine Verwunderung nicht anzumerken, eine Reaktion von Stumpf hat der Zeuge nicht mitbekommen. Stumpf:„er soll Wirkung erzielen“

Zeuge hat sich gewundert, „was hätte er denn sonst machen sollen [als Wirkung erzielen]?“ Wenn nicht das, dann kann man es gleich bleiben lassen.

Das polizeitaktische Vorgehen erörtert der Staatsanwalt nicht mit Führung. Zeuge hält sich ganz bewusst aus solchen Besprechungen heraus.

Das Führungsfahrzeug stand um 13:16 Uhr noch am Landtag, ist eine zeitlang dort stehen geblieben, daran kann sich Zeuge erinnern.
Dann ist das Fahrzeug in die Straße am Schlossgarten gefahren, hat am damaligen ZOB angehalten und Sch., Stumpf und Zeuge sind dann durch ein Loch im Zaun „durchgekrochen durch die Büsche“ und zum Feldherrenhügel gegangen.

Stolz und Sch. sagten aus, dass Fahrzeug erst kurz in den Führungsstab gefahren sei, Zeuge erinnert sich daran nicht mehr und es hätte zeitlich nicht gereicht. „da muss sich Herr Sch. und Herr Stolz irren oder vielleicht irre ich mich auch.“ Er meint, sie seien direkt in den Schlossgarten, was auch zeitlich hinhauen würde.

Der Mitarbeiter der Stadt, N., sei nicht im Auto dabei gewesen, war wohl ein Rückschluss von Stolz, so der Zeuge. Zeuge hat sich darüber gewundert, „warum fährt denn der nicht mit?“. Noch mehr überrascht war Zeuge als er später N. auf dem Bild vom Feldherrenhügel gesehen hat, er hat ihn dort nicht wahrgenommen.
Zeuge erinnert sich an kein Telefonat von Stumpf, das ihm aufgefallen wäre. Insbesondere nicht an ein Telefonat mit Mappus, denn das wäre ihm aufgefallen. [Diese Aussage kommt wie aus Pistole geschossen, laut und deutlich, im Gegensatz zu den anderen Aussagen und Berichten an diesem Tag]

Auch kann sich Zeuge nicht an ein Telefonat von Stumpf kurz vor 14:00 Uhr mit dem Angeklagten F. Erinnern. Auf Nachfrage, ob er sich an ein Telefonat erinnern kann, in dem es darum geht „solange wir vorkommen“, antwortet Zeuge, das sei ihm nicht erinnerlich.

einstündige Mittagspause

Von Landtag in Schlossgarten gegen 14.30 Uhr laut Erinnerung, was laut Zeuge „offensichtlich nicht stimmt“. Zeuge holt aus, dass Dr. Götz, der Behördenleiter ihm „fairnesshalber, damit er es nicht in der Zeitung lesen muss“ das Ermittlungsverfahren gegen Stumpf ergeben hat, dass sie früher auf dem Feldherrenhügel waren. Lichtbilder hätten das gezeigt.

Richterin fragt nach wie Zeuge ursprünglich auf 14.30 Uhr kam. Dieser gibt an, durch Rückrechnung, die Uhrzeit 14.30 Uhr hatte er nicht in Erinnerung. Er hatte sich überlegt 15.30 Uhr laut Aussage Stumpf, das kam ihm zu spät vor, nach seiner Erinnerung um 15 Uhr im Führungsstab, 15 min Fahrt, 15 min Aufenthalt.

Auf die Frage, ob er beim Untersuchungsausschuss mit Sch. oder Stumpf über den Zeitpunkt diskutiert habe, antwortet Zeuge, dass er weder mit Sch. noch mit Stumpf zu Details des 30.09. gesprochen hat. Es wurden nie gezielte Gespräche über den 30.9. geführt.

Bei Stumpf hatte der Zeuge den Eindruck, dass dieser Tag für ihn traumatisch war/ist, da er immer, wenn sie sich trafen anfing darüber zu reden.

[Beteiligte gehen nach vorn und schauen sich die Skizze an, die bei der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung von Stumpf angefertigt wurde]

Zur Situation im Mittleren Schlossgarten befragt, gibt Zeuge an, dass er vom Feldherrenhügel aus gesehen, das Szenario Richtung Klettpassage gesehen hat. Den Wasserwerfer habe er „ein bisschen von schräg hinten gesehen“ Gefragt nach der Anzahl der Personen, gibt Zeuge an, es war dort eine unüberschaubare Menschenmenge – auch wegen dem Baumbestand.

Menschenmenge stand auf dem Weg und auf der Wiese (also links Richtung Klettpassage), die Hauptmasse links, rechts vereinzelt. Der Bereich des Parks war voll, die freie Fläche wurde voll von den Personen in Anspruch genommen.

Gefragt nach Gittern, sagt Zeuge, dass links eventuell schon Gitter standen. Vorne hat er keine Gitter gesehen, er habe aber auch nicht darauf geachtet.

Zeuge sagt aus „ Situation hat mich fassungslos gemacht, hat mich überwältigt. So eine Situation habe ich überhaupt noch nie gesehen.“ Er kann sich nicht erinnern, den Ausdruck „entsetzlich“ gebraucht zu haben, schließt dies aber nicht aus und es würde zu seinem Eindruck passen.

Das Verhalten der Personen in Anbetracht des Wasserwerfer dazu sitzen, Wasserwerfer sind eine gefährliche Sache, Verletzungen, Prellungen [sind möglich]. Es war einfach ein Ereignis, dass der Zeuge so nicht für möglich gehalten hat.

Nicht nur im Einzelfall, sondern, dass Menschen vor dem Wasserwerfer in Massen saßen, so etwas hat er noch nie erlebt und er versteht es auch nicht, dass sie Verletzungen in Kauf nehmen würden. Wenn ein Polizeieinsatz außer Kontrolle gerate, weiß man nicht was alles geschieht.

Zeuge hat sich zum eigentlichen Einsatz nicht geäußert, er betont, dass er sich ja bewusst raus gehalten habe, auch mit Stumpf habe er nicht darüber gesprochen. Stumpf war ganz bleich im Mittleren Schlossgarten, hat zuerst gar nichts gesagt, wirklich sprachlos, war überwältigt wie er auch. Zeuge weißt daraufhin, dass das subjektive Eindrücke sind.

Stumpf hat nicht gesagt, weshalb er jetzt in den Mittleren Schlossgarten gehen will. Sch. ist mit in den Schlossgarten. Gemeinsam, sind dann alle nach ca. 10/15 Minuten, inklusive Ein-, und Aussteigen wieder abgefahren. Häussler hat sich – nach eigener Aussage - wie eine Klette an Stumpf angehängt. Seine Begründung dafür ist, wenn man das nicht macht, ist plötzlich das Auto weg.

Gefragt ob während der Fahrt ins Polizeipräsidium etwas gesprochen wurde, antwortet Zeuge er hat keine Erinnerung an ein Gespräch im Fahrzeug auf dem Weg zum Führungsstab, er hat „Gespräche wesentlichen Inhalts nicht wahrgenommen“ Jedenfalls irgendwelche Sachen, die nicht gravierend waren. Auch wurden über Eindrücke im Mittleren Schlossgarten nicht gesprochen, seiner Erinnerung nach.

Im Führungsstab angekommen, hat er dann Frau P. getroffen und ist mit ihr dann zum Essen in die Kantine, so gegen 15:15/15:20 Uhr., eventuell war Stolz dabei, eventuell auch nicht. Bei Frau P. Ist er sich sicher, da sie ihn gefragt hatte.

Auf die Frage, ob er von Verletzten etwas mitbekommen hat, antwortet Zeuge, dass er erst später, durch eine Mitteilung des Verbindungsbeamten davon erfahren hat. Das war laut Zeuge gegen 17.00 Uhr, vorher habe er über Zahl und Art der Verletzten nichts gehört, aber er hätte auch nicht gefragt. Abgesehen vom Bild Wagner. Er fragte sich wer das ist, konnte es nicht einordnen.

Vor Vorhalt erklärte Zeuge, dass er zunächst das Geraffel aus Auto wieder ausgeladen werden musste [es dauert halt vom Mittleren Schlossgarten zum Polizeipräsidium zu fahren]. Nach dem Essen sei er dann noch zum EA 6 gegangen und habe die beiden anderen Staatsanwälte begrüßt und kurz mit ihnen gesprochen, gefragt was es Neues gibt. Dann war er wieder im Führungsstab.

Wann er das Bild von Herrn Wagner gesehen hat, kann er zeitlich nicht einordnen. Es war auf jeden Fall an der Pinnwand angebracht. Zeuge wiederholt, dass aus den Mitteilungen des DRK gegen 17:00 Uhr keine Augenverletzungen hervorgegangen sind, nur Prellungen und Augenreizungen aufgrund von Pfefferspray.

Richterin versucht den Zeitraum einzuschränken und fragt ob die Gitterlinie schon stand als er das Bild gesehen hat. Zeuge sagt aus, dass Gitterlinie noch nicht stand.

Zeuge hat auch nicht mitbekommen, ob angesichts des Bildes irgendwelche Aktivitäten/Nachfragen innerhalb des Führungsstabs entwickelt wurden. Das Bild hing schon da, als er rein kam.
Beim zweiten mal herausfahren stand stand die Gitterlinie bereits

Inaugenscheinnahme drei Videosequenzen

.1. Video von Feldherrenhügel.

[man sieht wie der Wasserstrahl mitten in die Menschenmenge geht. Ein herunter gezogener Wasserstrahl. Zeuge läuft ins Bild]

Richterin fragt Zeuge, ob er die Person erkennt. Zeuge bejaht, das wäre er.

.2. Wieder Video von Feldherrenhügel

[wieder Wasserstrahl voll rein in die Menschenmenge. Person steht rechts im Bild, nur von hinten zu sehen]

wiederum fragt Richterin den Zeugen, ob er die Person erkennt. Zeuge bejaht, sagt aber auch, dass man von hinten nicht viel erkennt.

.3. Wieder Video von Feldherrenhügel (?)

Nach Inaugenscheinnahme der drei Videosequenzen wird Zeuge gefragt, ob Bild dem Zeitraum, in dem er und Stumpf im Schlossgarten waren seinen Erinnerungen entspricht. Zeuge antwortet, dass dies insofern seinen Erinnerungen entspricht, da Wasserabgabe hier ja nach oben ging und durch die Schwerkraft irgendwann wieder runtergekommen ist, er hat dies als Wasserregen bezeichnet. Möglicherweise sah man auf einem Video eine Wasserabgabe gegen Plane, das ist aber Unmittelbarer Zwang gegen Sachen. An weitere stoßartige Wasserabgaben hat er keine Erinnerung.

Befragung durch Berichterstatterin Müller-Nieß

Zeuge hatte keinen direkten Kontakt mit den Angeklagten. Er hat auch keine Anordnungen/Weisungen, Entscheidungen oder Diskussionen mit Stumpf mitbekommen, er wiederholt hier noch einmal, dass er sich ganz bewusst raus gehalten hat, nicht mithören wollte, er habe nichts gehört, es war auch sehr laut.
Gefragt ob einzelne EPSweb Einträge inhaltlich besprochen wurden, antwortet Zeuge, dass er sich daran nicht erinnern kann, es wäre auch über Funk besprochen worden.

Staatsanwalt Dr. Biehl hat keine Fragen

Befragung durch Rechtsanwalt Petermann (Verteidigung)

Frage zu Funkspruch um 13.41 Uhr Halde 100 → 202 und die Frage ob es möglich war, dass er über festen Apparat auf Befehlsstelle anrief. Er kann sich nicht daran erinnern, ob er um 13:41 im Führungsstab, also im Polizeipräsidium war. [Diskussion, ob mit Befehlsstelle auch der Führungsstab gemeint ist oder nicht, es gibt unterschiedliche Ansichten dazu]

Verteidiger versucht die Erinnerung von Zeugen aufzufrischen, ob um 13.41 Uhr im Führungsstab ein Telefonat angefordert hat mit E.? Zeuge antwortet, „hilft meiner Erinnerung nicht weiter“ Zeuge hat kein Telefonat mitbekommen.

[Beteiligte gehen nach vorne und schauen sich Skizze vom Führungsstab an, wer wo saß, wie weit weg voneinander]

Auf die Frage, ob er B. [Verbindungsbeamte DRK] angefragt habe wegen des Bildes von Herrn Wagner, antwortet dieser, dass es ja auch Gerüchte von Toten im Park gegeben hatte. Er hat sich erkundigt, worauf das zurückzuführen sein könnte. Vielleicht war B. nicht da, vielleicht hat das DRK mit solchen Verletzten nichts zu tun. Zeuge hat unmittelbar nachdem er das Bild gesehen hat, nachdem Stolz von Fälschung sprach, dann mit dem SEK Führer ausgetauscht, der meinte, dass es eventuell durch Schlagstockeinsatz zu solchen Verletzungen kommen kann.

Zeuge hat erst am nächsten Tag über Medien sich veranlasst gefühlt nachzufragen, auch habe er die Erkenntnis nicht unverzüglich an EA6 weitergeleitet. Erst am Folgetag wurden Ermittlungen wegen Augenverletzungen aufgenommen, nachdem bekannt war, dass es diese gab.

Befragung durch Rechtsanwalt Müller

Zeuge hat unmittelbar nach Sichtung des Bildes von Herrn Wagner mit dem SEK Mitarbeiter gesprochen. Dieser Beamte sagte ihm, dass er so etwas noch nie gesehen bzw. gehört hat. Er erwägt die „Möglichkeit eines Schlagstockeinsatz auf den Kopf, so dass Auge aus Höhle trat“ Namen von SEK Beamte kennt er nicht, und würde ihn auch nicht sagen dürfen.

Stolz sagte ihm, dass das Bild im Internet aufgetaucht ist. Internetauswertung des EA 4, die auch normal das Internet auswerten [ein Hallo an EA 4 an dieser Stelle!]

Es ist schon ungewöhnlich, dass Stumpf Einsätze selbst leitet. Am 30.07. (Gelöbnisfeier) war Zeuge zusammen mit Stumpf. Den eigentlichen Einsatz vor Ort hat Walz geleitet. Alle Einsätze zu S21 vom Polizeipräsidium hat Stumpf selbst geführt, er war kein Polizeivollzugsbeamter. Seine Vorgänger, soweit sie Polizeivollzugsbeamte waren, haben das nie getan. Es gab noch eine Vielzahl von Einsätzen von Revieren, bei denen hat sich Stumpf nicht eingemischt.

Eine Begründung für seine Entscheidung im Juni 2010 S21-Einsätze selbst zu führen hat Stumpf ihm gegenüber nicht erinnerlich abgegeben. Nur der Satz „wenn etwas schief geht, kann ich es gleich selbst machen“ war ihm salopp gesagt erinnerlich.

Häussler betont nochmals die Gefährlichkeit des Wasserwerfers. Er war bei einem Lehrgang dabei und hat gesehen, wie die Wirkung des Wasserwerfers ist. Ein Polizeibeamter sei nach einem gezielten Beschuss (ob mit vollem Druck, weiß er allerdings nicht) einfach umgefallen. Häussler zeigte seine Empörung darüber, dass die Menschen vor dem Wasserwerfer blockierten und standen und saßen. Wenn ich mich unmittelbar vor den Wasserwerfer setze, setze ich meine Gesundheit aufs Spiel. Der Wasserwerfer kann mich überfahren, das ist Selbstgefährdung. Die Leute brachten sich massenweise in Gefahr, darüber ist er bis heute schockiert. Zeuge sprach von Versündigung an der eigenen Gesundheit bei einem derartigen Verhalten.

Gefragt nach der Erinnerung in Bezug auf 'schockiert über die Gefahren, sich Leute durch Wasserwerfer aussetzen' antwortet Zeuge, dass er Erinnerungen an Gedanken und Empfindungen von diesem Tag hat. Er kann sich jedoch nicht erinnern, dass Wasserstösse auf Personen traf. Zeuge schließt aus, Wasserstöße gesehen zu haben.

Zeuge wiederholt nochmals seine Empörung: Man ist es sich selbst gegenüber schuldig, dass man einem geschlossenen Polizeieinsatz aus dem Weg geht. Man gefährdet sich nicht selbst, man sei es seiner Gesundheit schuldig, dass man sich dem nicht aussetzt. Es scheint unvernünftig, man versündigt sich an seiner eigenen Gesundheit, wenn man sich dem aussetzt.

Rechtsanwalt fasst Aussage des Zeugen zusammen, er habe keinen Wasserstrahl auf Personen gesehen und war schockiert, dass Personen sich Wasserwerfer aussetzen. Zeuge bestätigt, dass er schockiert war, weil sich Leute vor Wasserwerfer setzen. Wenn er Wasserstoß gesehen hat, dann nur auf Plane.

Auf die Frage nach 'Wirkung erzielen' antwortet der Zeuge [trocken] „offensichtlich nicht, sonst hätte das Ding nicht so lang gedauert“ Offensichtlich hat er keine Wirkung erzielt. Eine Wirkung wurde nicht erzielt, wie aus dem Funkspruch ersichtlich „wir müssen sie einzeln wegtragen“. „wie kann man so verrückt sein beim Wasserwerfer einfach sitzen zu bleiben?“

Um den Zeitpunkt einzuschränken als Zeuge das Bild von Wagner wahrnahm, wird gefragt was er als nächstes wahrgenommen hat. Das Bild gesehen, mit Walz geredet ? mit SEK Beamten? Zeuge antwortet „was weiter geschah weiß ich nicht, weil ich nicht weiß worauf sie hinaus wollen. Nein, daran kann ich mich nicht erinnern.“

Zeuge wird gefragt in Bezug seiner Aussage, 'ab einem Zeitpunkt ist Einsatz außer Kontrolle, der Zeuge hätte derartige Situation in anderen Einsätzen schon erlebt, führt der Zeuge aus, dass eine gewisse Eigendynamik entsteht die desto unberechenbarer ist, je unkontrollierbarer der Polizeieinsatz ist.

Fragen zu Zusammenhang Anzahl von Verletzten und außer Kontrolle geratenen Einsätzen.

[Richterin lässt Fragen nicht zu und weißt wieder darauf hin, dass Zeuge Tatsachen zu bekunden hat. „Er ist kein Sachverständiger, kein Hellseher, kein Wahrsager“]

Zeuge sagt daraufhin zu Rechtsanwalt, „sie wissen nicht was ich gesagt hätte [wenn die Frage gefragt worden wäre]. Er beantwortet die nicht gestellte Frage mit „Nein, wenn die Frage käme"

[ganz großes Kino]

Befragung durch Rechtsanwalt Mann

Am 30.07. war Staatsanwaltschaft in Bereitschaft. Bei der Nordflügelbesetzung kam es zu keiner strafprozessualen Weisungen.
Am 30.07. war Zeuge bei Stumpf dabei, es gab keine Vorbesprechungen, das war auch für Zeuge überraschend. Stumpfs Plan war einfach, die vorhandenen Einsatzkräfte an den Nordflügel nach der Gelöbnisfeier den Nordflügel absperren zu lassen.
Einfach eine Fortführung des Einsatzes mit Änderung. Bei der Gelöbnisfeier, hier handelt es sich ja um eine große öffentliche Veranstaltung, war DRK eingesetzt, das macht man so, das war bei größeren Menschenmenge üblich. Zeuge kann nicht sagen ob beider Nordflügelabsperrung Rettungsdienst fortgeführt wurde.

Am 30.09. um 10 Uhr morgens [im Führungsstab] hat sich der Zeuge Häussler nicht darüber gewundert, dass der DRK nicht da war, weil der ursprüngliche Plan seiner Überzeugung nach klar war und aufgehen müsste. Die PDV 100 ist dem Zeugen nicht bekannt gewesen.

Zeuge kennt auch keine Richtlinien zum Einsatz von Pfefferspray, es gibt da wohl Ausbildungsrichtlinien/Schulungsunterlagen für Pfefferspray. Eine PDV für Pfeffer gibt es nicht. Anhand der Ausbildung zu beurteilen, ein Ausbildungstrainer der Polizei wird dafür hinzugezogen.

Von Pfeffersprayeinsatz gegen Kinder (d.h. bis 14 Jahre) war ihm nichts bekannt, er hat davon nichts mitbekommen. Auch die Videoauswertungen haben keinen Einsatz gegen Kinder ergeben. Der Jüngste war laut Ermittlungen zu Pfefferspray 18 Jahre alt.

Über Funk hat er kurz vor 11:53 Uhr davon erfahren, dass BFE-Einheiten Unmittelbaren Zwang einsetzten. Es waren zwei Funksprüche, die sehr eng beisammen lagen, aber doch unterschiedlich waren.

Gefragt, ob sein Entsetzen sich auf Demonstranten bezog oder auch auf die polizeiliche Vorgehensweise, antwortet Zeuge, dass sein Entsetzen auf dem Feldherrenhügel war bezogen auf das Gesamteinsatzbild. So was wie den 30.09. habe es noch nie gegeben. Wenn die Polizei die Kontrolle verliert, wird ein Einsatz unkontrollierbar, nach seiner Erfahrung und man weiß nie wie sich das auswirkt.

Befragung durch Rechtsanwältin Eberle

Gefragt wie moderne digitale Funkgeräte aussehen, beschreibt Zeuge kleines Gerät, das wie altertümliches Handy aussieht, bisschen massiver und klobiger als ein Handy. Steht auf dem Tisch oder ist in der Hand.

Nach seiner Erinnerung war keine Feuerwehr im Führungsstab dabei. Es brannte ja schließlich auch nicht. Verbindungsbeamte vom DRK ist für Rettungsdienst zuständig, auch Feuerwehr (gemeinsame Leitstelle)

Gefragt nach Plan des Führungsstab, dass dort Plätze für Gäste verzeichnet sind und wer da sitzen könnte antwortet Zeuge, dass nach seiner Erinnerung keine Gäste da waren. Ihm sei auch nicht bekannt, dass die beiden im EA6 eingesetzten Staatsanwälte, Frau N. und Herr F., im Mittleren Schlossgarten waren. Generell mögliche Gäste sind Verbindungsbeamte LKA etc.

Frage nach Bilder im Führungsstab, EPSweb. Zeuge sagt aus, dass es später Bild-, und Videoaufnahmen gab. Diese, von der BeDo Truppe, wurden an Wand projiziert. Er hat kein konkretes Bild, nichts detailliertes, nichts was ihm in Erinnerung gewesen wäre. Um Mittagszeit hat er nichts diesbezügliches festgestellt.

Gefragt ob es einen Polizeiführer Vorbehalt gab, d.h. Etwas das sich der Polizeiführer vorbehält alleine zu entscheiden, verneint dies der Zeuge. Solche Vorbehalte würden ausdrücklich im Plan vermerkt oder mündlich kommuniziert. Zeuge weiß nicht ob Stumpf an dem Tag sich etwas vorbehalten hat.

Der Pressesprecher des Polizeipräsidiums, Herr Keilbach, war nicht im Fahrzeug dabei, Zeuge meint sich zu erinnern, dass Herr Keilbach mal zum Fahrzeug kam.

Frage nach Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit der Mittel, wiederholt Zeuge, dass man nur vor Ort beurteilen kann welche Massnahmen zu ergreifen sind. Im Führungsfahrzeug „hockt man am kleinen Tisch und weiß eigentlich nicht wovon man redet.“

Innerhalb des Fahrzeugs wurde nicht über die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes gesprochen. „wenn die Dinge besprochen sind, sind sie besprochen. Es ist ja nicht so, dass man bei einem Einsatz dauernd plappert, da hat man gar keine Zeit dafür. Zeuge hat keine Erinnerung an Gespräche.

Frage zur Übung [mit Wasserwerfer], wo Einsatzmittel und Eskalationskonzept erläutert wurden. Zeuge gibt an, dass die höchste Wirkung bei hohem Druck erzielt wurde. Barrikaden wurden weggeräumt mit schwerem Räumgerät. Die Wirkung des Wasserwerfer hat er auf den Ästen gesehen, die hat es weg geschwemmt. Ein Polizeibeamte war als Störer markiert. Wasserwerfer hat Wasser abgegeben, der fiel dann um. Das war bei höchstem Druck und höchster Wassermenge „Man hat einfach gesehen wie der Kollege getroffen wurde und umgefallen ist.“

Zeuge korrigiert noch seine Aussage zur PDV 100. Die sei ihm bekannt. Die PDV 122 war ihm am 30.09. nicht bekannt, erst nachträglich wurde sie ihm bekannt. Diese wurde ja zwischenzeitlich um ein Rettungskonzept erweitert.

Befragung durch Rechtsanwältin Röder

Strafverfolgungspflicht ist umfassend für Staatsanwalt, setzt aber einen Verdacht voraus. Zeuge hatte keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten von Polizeibeamten am 30.09.
Zeuge hat am 30.9. keine Kenntnis von [schwer?] Verletzten bekommen, Verletzte können gerechtfertigt sein, von ungerechtfertigten Verletzten hat er nichts mitbekommen.

Zeuge sagt aus, „nur bei ganz wenigen war es nicht möglich, die Polizeibeamte zu identifizieren“ Identifikation ist nur dann möglich/setzt voraus, dass Personen detailliert Angaben zu Zeit und Ort machen können.

Auf Frage ob Leitlinien üblich sind, antwortet Zeuge, dass er kein Interesse hatte an irgendwelchen Leitlinien. Für ihn war der grafische Befehl von Interesse. Üblich war nur grafischer Befehl aus dem sich wesentliche Dinge ergeben, aus dem kann man viel ableiten.

Nur allgemeine Art/Aufgabe des Tages kam üblicherweise in Leitlinien, wie Demonstrationsrecht schützen, Straftäter verfolgen. Zeuge hat wegen Leitlinien nicht nachgefragt.
Die Wahrnehmung aus Führerfahrzeug wurde nicht mitgeteilt. Mitteilungen gehen an Polizeiführer, und der saß ja im Fahrzeug. Von besorgten Anrufen wusste Zeuge nichts.

Der Zeuge weiß von einem Anruf von Mappus bei Stumpf. Dies war ungewöhnlich, weil der Personenschützer von Mappus über den Führungsstab hereinkam und es kein direkter Anruf von Mappus auf dem Handy von Stumpf war. Über den Inhalt des Telefonats wurde nicht gesprochen.

Der Zeuge hatte keine Veranlassung näher an das Geschehen heranzutreten, weil seine Aufgabe dies nicht erfordert hat.
Zeuge hat in Krankenhäusern nicht angerufen und dies begründet mit „wer so verletzt ist, ist auch noch am nächsten Tag im Krankenhaus“ Er hat keine Veranlassung gesehen, weil das Bild unerklärlich war. „ist das Bild überhaupt echt? Wer ist das überhaupt?“ Erst am nächsten Tag.

Der Zeuge hat nach eigener Aussage keine Kompetenz, in einen laufenden Polizeieinsatz einzugreifen. Deshalb kann er auch keine Verletzungen verhindern, wenn er davon nichts weiß.
Im Führungsstab hat Zeuge keine Gespräche mitbekommen.
„Was soll man machen?“

[Richterin weist Zeuge wiederholt daraufhin Kommentierungen wegzulassen]

Zeuge hat keine Meldung über DRK über schwere Verletzungen bekommen. Da keine Meldung ist er davon ausgegangen, es gab keine schwer Verletzten.

Frage zu 'im Zuge der Ermittlungen hat man Internetauswertung betrieben.'Im Lagezentrum Innenministerium und im Führungsstab hat man cams21 und Flügel.tv gesehen, Zeuge hat nicht nachgefragt, ob EA6 dies auch getan hat, das war für den Zeugen auch unerheblich.

Zeuge weiß nicht worum es bei Pressekonferenz ging. Stumpf hat es nicht erwähnt und ihn hat es nicht interessiert.

Die Hauptaufgabe eines Polizeiführers besteht aus Funken.

Der Zeuge hat vor dem Landtag auch mit seiner Stellvertreterin telefoniert, die zwar krank war, aber er hat es trotzdem getan, des Weiteren hat er mit Staatsanwalt F. Gesprochen. Zeuge hat nur Führungskanal mitgehört, keine Gespräche von essentiellem Inhalt auf Handy gehört, da er selber mit Kollegin telefoniert hat.

Nachfrage von Richterin Haußmann

Der Zeuge meint sich daran zu erinnern, dass der Anruf von Mappus hereinkam, als die Gitterlinien standen, er ist sich aber nicht ganz sicher.

Dass Walz Bedenken wegen des Schlagstockeinsatzes hatte und deshalb nochmals mit F. sprechen wollte, hat nach der Erinnerung Häusslers keine Reaktionen von Sch. im Fahrzeug ausgelöst „oben sticht unten“

Kommentar (ich glaube von Richterin) „wenn das nur immer so wäre“ daraufhin „Oh, doch, bei Polizei ist das doch schon so“

Nachfrage durch Rechtsanwältin Eberle

Aus Untersuchungsausschuss von zwei Telefonaten die Rede. Dem Zeugen ist ein zweites Telefonat zwischen Stumpf und Mappus nicht erinnerlich.

Verhandlung endet gegen 16 Uhr

Fortsetzung 19.11.2014, 9:00 Uhr, Saal 18

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KONTEXT Artikel: Melden macht frei
der dreiundzwanzigste Verhandlungstag
Ausgabe 189 vom 12.11.2014