16. Verhandlungstag: Mittwoch, 10.09.2014

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Zeuge Freddy B., 56 Jahre, PHK, Biberach
- damals Kommandant Wasserwerfer 2,
- Strafbefehl 120 Tagessätze, fahrlässige Körperverletzung im Amt
Helmut P., 55 Jahre, PHK, Polizei Hochschule Biberach
- damals: Strahlrohrführer Wasserwerfer 1
- Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 153a StPO
Hubert S., 49 Jahre, POK, Biberach
- damals: Strahlrohrführer Wasserwerfer 1
- Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 170 Abs.2 StPO
Roland H., 59 Jahre, PHM, Hochschule Biberach
- damals Beobachter Wasserwerfer 1
Manfred W., 54 Jahre, Polizeibeamter, Polizei Hochschule, Biberach
- damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 2
- Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 153 StPO
Michael B., 54 Jahre, POK, Polizeipräsidium Ulm
- damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 2
- Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 170 Abs.2 StPO
Martin K., 53 Jahre, PHM, Polizeipräsidium Ulm, Revier Laupheim
- damals Beobachter Wasserwerfer 2
Manfred L., 51 Jahre, PHM, Polizeipräsidium Ulm, Revier Laupheim
- damals Kommandant Wasserwerfer 4,
- Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 153 StPO
Stefan K.,37 Jahre, PHM, Polizeipräsidium Konstanz
- damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 4
- Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 153 StPO
Heiko S., 39 Jahre, Polizeibeamter, Polizeipräsidium Ulm, Revier Laupheim,
- damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 4
- Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 153 StPO
Tanja G., 35 Jahre, POMin, Polizeipräsidium Ulm,
- damals Beobachterin Wasserwerfer 4

Bericht von Nina Picasso

Tweets von @fraufoo

Tweets von @visions_s

Bericht von FrauFoo

Erklärung zur Inaugenscheinnahme/Vororttermin Feldherrenhügel von Verteidigung

Örtlichkeiten, die wir gesehen haben, haben sich seit dem 30.9.2010 verändert und sind zu 2/3 abgetragen. Natursteine, die die Fahrbahnbreite beschränkten, sind nicht mehr da. Das ganze Gelände in Richtung Innenstadt ist auch anders.

Beginn der Zeugenvernehmung

Rechtsbeistand von Zeuge H. ist Professor Ebel.

Es erfolgt Rechtsmittelbelehrung

Rechtsbeistand Ebel beruft sich auf § 55 Auskunftsverweigerungsrecht für seinen Mandanten.

Richterin sieht keine Veranlassung das beantragte Aussageverweigerungsrecht nach § 55 anzuerkennen. Durch den rechtskräftigen Strafbefehl (120 Tagessätze wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt) ist der historische Ablauf des 30.09.2010 für den Zeugen abgedeckt. Auskunftsverweigerungsrecht steht dem Zeugen nicht zu. Gleiche Begründung wie bei Staffelführer der Wasserwerferstaffel H. (siehe Verhandlungstag 14)

Der Strafbefehl umfasst das gesamte Geschehen am 30.9. im Schlossgarten. Alle Wasserabgaben des Wasserwerfers in dem sie tätig waren.

Ebel legt Rechtsmittel ein und bittet um Kammerbeschluss.
Kammer zieht sich zur Beratung und Beschlussfassung zurück.

Fortsetzung der Verhandlung gegen 10:00 Uhr

Richterin verkündet den Beschluss der Kammer, wonach das Rechtsmittel zurückgewiesen wird. Ein Auskunftsverweigerungsrecht besteht nicht, da er am 13.9.2013 rechtskräftig in 3 Fällen mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen der Kommandant von Wasserwerfer 2 verurteilt wurde.

12.48 Uhr – 16.32 Uhr zahlreiche Wasserabgaben
14.07 Uhr – 14.15 Uhr Rohrführer unter seiner Aufsicht und Führung.

Er hat es unterlassen sicherzustellen, dass Köpfe nicht getroffen werden.
14.07 Uhr Daniel K.
14.08 Uhr Gerhard W.
14.15 Uhr Alexander Sch.

Kammerbeschluss wird vorgelesen, zu Protokoll genommen.
Wiederaufnahme des Verfahrens liegt nicht vor und Wiederaufnahme scheidet aus

Zeugenaussage Zeuge Freddy B., 56 Jahre, PHK, Biberach

„Man wusste mit Stuttgart 21 isch irgendwas. Bei uns war da aber noch nichts bekannt.“ Es gab vermehrte Übung mit Wasserwerfer. Am 30.9. hieß es gibt es einen Einsatz, nicht klar wo. Am 29.9. dann erfahren es geht nach Stuttgart. Zuerst nach Böblingen, Kolonne aufgebaut, am Anfang erst nicht klar, dann schon, was man vor hatte im Schlossgarten. Gitter aufbauen, Wasserwerfer hinter Absperrung als Sicherung der Absperrung. [Kolonne war so aufgebaut] Gitterfahrzeug, Wasserwerfer, Gitterfahrzeug, Wasserwerfer.

Fahrt nach Stuttgart, rein gefahren, stehen geblieben. Was auch immer das war. Einige Demonstranten waren schon da. Sind zum Wasserwerfer1 und vor das Gitterfahrzeug. Wasserwerfer1 war schon blockiert, keine Begleitsicherung. Es war nicht vorgesehen Einsatz mit Wasser machen zu müssen. Personen sind aufs Fahrzeug. Blockierer waren da, gingen nicht weg. Langsam vorgefahren, Wasserwerfer1 ca. 100 m vor uns. Bei mir ging nichts mehr weiter. Wasserwerfer2 ging weiter, dann 1 Person vor Wasserwerfer2, dann 6 Personen.

Nach vorne schauend überrascht „der Wasserwerfer1 gibt ja schon Wasser ab“. Ich hatte keinen Einsatzfunk. Nur Funkkontakt mit 3-er und 4-er und mit Staffelführer.

Das war von 13 Uhr an, weiß nicht wie viele Durchsagen er gemacht hat. Ich war nicht blockiert, konnte später nachziehen. Unter meinem Werfer lag eine Person. Handbremse auch noch rein. Person heraus geholt, Schaden ist nicht entstanden. Bei Werfer1 später gehört schon, Reifen platt.

Dann konnte ich vor zu Werfer1. Der hatte kein Wasser mehr, ich sollte an ihm vorbeifahren. Er ist auf die Seite, ich bin vorbei gezogen.

Es war wirklich alles voller Polizeibeamte, Polizeiketten, Demonstranten. Durchs Fenster [wurde ihm gesagt] : "Siehste da die Laternen? Da ist der Asphaltweg"

So kam es auch bei mir zum Wasser Einsatz. 10 oder 20 mal im Turnus von 1-2 Minuten. Man hat schon gesehen wie hinten welche massiv [Notiz nicht mehr leserlich] „Haben die gelacht oder Schmerzen gehabt?“

Es war wirklich voll. "ich dachte an Duisburg. Wenn da einer hin fällt. Es war wirklich voll."

Dann wieder Wasserregen in hinteren Bereich, damit Druck nachlässt. Aufpassen, da waren Polizisten. Es war ein Chaos.

"Manches habe ich verdrängt. [Der Einsatz] ist mir im Nachhinein nicht leicht gefallen. Ich hatte gesundheitliche Probleme" Zeuge berichtet, dass er diese mit Psychiater aufbereitet hat, viel verdrängt hat.

„Siehst du, da hinten, das und das. Siehst du, isch da oben einer im Baum?“ „Ja, da seh ich einen.“ Also nicht in den Baum. Da hat man drauf geachtet.

[es handelte sich dabei nicht um die Situation ~ 2 Stunden später, in der Jugendliche gezielt in Bäumen beschossen wurden. Diese vom Zeugen angesprochene Situation fand vor 14.30 Uhr statt, da gegen ~ 14.30 Uhr Wasserwerfer 1 und 2 schon leer waren, d.h. 18 000 Liter waren im Schlossgarten gelandet]

Ich seh die Polizeikette. Da wo die Störer sein sollten, hat man mir gesagt. „Pass auf. Steinwurf“ Ob es ein Stein war kann ich nicht beurteilen. Hab ich nicht gesehen, nur gehört wie es auf den Werfer knallt. Tür auf, „Werfer kommt von 10 Uhr“

Da kommt der meiste Druck her, um zu sehen, wer unter der Plane ist, zum filmen. Da ham wir gegen Plane gespritzt“ „aber nie, nie auf die Idee gekommen, dass ich da Köpfe treffen würde oder verletzen würde. Da hätte ich sofort Stopp gemacht. Das war für mich nicht erkennbar."

Irgendwann war bei Wasserwerfer das Wasser leer. Es gab keine Möglichkeit aufzutanken. Wasserwerfer4 ist dann nach vorn. So rationell wie möglich damit umgehen. Wasserregen in hinteren Bereich braucht viel Druck, d.h. Wasser war schnell weg.

Wasserwerfer1 befüllt von Wasserwerfer4, Wasserwerfer2 blieb im abgesperrten Bereich stehen

Befragung durch Richterin Haußmann

Auf die Frage , um wie viel Uhr das war antwortet Zeuge, dass sie sich eine ¾ bis 1 Stunde besprochen haben, daher gegen 15 Uhr. Zeuge gibt an Kommandant im Wasserwerfer2 gewesen zu sein. Die weitere Besatzung bestand aus Fahrer G., Beobachter G., Rohrführer W. links, und B. rechts.

Nach praktische Erfahrung mit Wasserwerfer vor dem 30.9. gefragt gibt Zeuge an von 96/97 in Einsatzabteilung in Wasserwerferstaffel gewesen zu sein, anfangs als Rohrführer. Mehrere Jahre geübt, verschiedene Einsätze, auch Auslandseinsätze, Davos. Berlin 1.Mai Hamburg, Rostock G8. 2005 Fortbildung zum Kommandanten. Er war sehr viel auf Gerät gewesen, theoretisch weiß man es.

Zu 90/95% ist Wasserwerfer nur anwesend im Einsatz, nur zur Abschreckung, kein Wasser im Einsatz, z.B bei Fußballspiel, Göppingen NPD

Gefragt nach vermehrten Übungen und wie viel Zeit davor sie angefangen sagt Zeuge aus, dass dies schon eine gute Woche, 1½ Wochen davor war. Es kamen externe Kräfte, 1 Rohrführer, der nicht dazu [zur Wasserwerferstaffel von Biberach] gehört. Da muss man schauen, dass er ein paar mal auf Wasserwerfer drauf sitzt und übt. War aber nicht täglich. Es war mehr als eine Woche, wegen den Zeitplänen/Dienstplänen.

2 Tage vorher hieß es es gibt einen Einsatz, aber nichts Detailliertes. Wir haben schon vermutet Stuttgart. Es waren schon immer vier Wasserwerfer für Einsatz, deswegen das Problem mit Externen. So dass die schon mal drauf gesessen sind.

Vorhalt, laut Aussage [Wasserwerferstaffelführer] H. nur zwei [Wasserwerfer]. Zeuge korrigiert sich, „stimmt“. Alle haben vermutet Stuttgart.

Erst in Böblingen, als Mannschaft gesehen hat wie Konvoi aufbaut, da haben sie einen Zettel bekommen. „Stell dich hinter Gitterwagen so und so.“ Geplant war Schutz der Gitterlinie, d.h. rein fahren mit Wasserwerfer1 und 2. Wasserwerfer3 und 4 bleiben draußen. Gitterwagen fährt vor und wird abgeladen, Wasserwerfer dahinter. Wenn Gitterlinie steht kann der Wasserwerfer nicht mehr dahinter, deswegen war geplant ihn gleich mit rein zu nehmen.

Gefragt nach Änderung der Einsatzzeit, sagt Zeuge aus, morgens nach Böblingen, da hat sich nichts geändert. Von einem vorverlegten Einsatz weiß der Zeuge nichts.

Neben den vier Wasserwerfern hatten sie sonst noch ein Fahrzeug mit Staffelführer H. und Stellvertreter H. dabei. Stellvertreter H. hat der Zeuge nie gehört, er war immer weg, sollte die Wasserleitung in Schlossgarten legen, um die Wasserwerfer zu betanken.

Die Kommunikation per Funk waren die Wasserwerfer untereinander und mit Staffelführer auf 2x2 Meter. Gefragt nach einer Einsatzbesprechung sagt Zeuge aus, 2,3 Leute haben erklärt es geht nach Stuttgart im Konvoi. Wer das genau war, weiß Zeuge nicht mehr, er vermutet der Schirmmeister von Böblingen.

Zeuge wusste nicht wer den Gesamteinsatz leitet. Sie sind in Böblingen angekommen, als es noch fast dunkel war, dann Tross zusammenstellen, im Hellen losgefahren, so gegen 9/10 Uhr. Sie sind langsam in die Straße am Schlossgarten gefahren, standen 1,2 Minuten, sind dann gleich rein. Wasserwerfer 3 und 4 blieben draußen, das war Auftrag von [Staffelführer] H. und [Stellvertreter] H.

Auf die Frage , wie weit sie gekommen sind, antwortet Zeuge „da gab es so ein Café, da war ich lang noch nicht.“ Wasserwerfer1 kam noch ein Stück, Blockade, dann Gitterfahrzeug, eng gebaut, Blockade bei mir, 10 Meter gekommen.

Zeuge wusste nicht dass Wasserfreigabe vorliegt, er hat es über Funk nicht gehört, er war mit Blockade beschäftigt. Er hat gesehen, dass Wasserwerfer 1 Wasser abgibt und dann gesagt. „schau mal,der spritzt“

[zu dem Zeitpunkt gab es] für Wasserwerfer2 noch keine Wasserfreigabe. Zeuge hat nachgefragt, da Wasserwerfer1 Wasser abgegeben hat und er Demonstranten neben dem Wasserwerfer1 sah „Pass uff, links kommt Gebüsch, 1 Meter noch Platz zwischen Werfer. Da sind Demonstranten am Werfer“

Da hätte [Staffelführer] H. geantwortet, „gib mal einen klein bissle Wasser ab, damit die da weg gehen.“ Leichter Wasserregen. Es hat sich jemand vor seinen Wasserwerfer gesetzt. Er hat dann 2,3 Wasserstösse abgegeben, linkes Rohr, da [Demonstranten] links vom Wasserwerfer1. Erteilt wurde Anweisung von [Staffelführer] H.

Wer genau die Blockierer räumte wusste Zeuge nicht, er vermutet Kräfte aus Böblingen, vielleicht BFE.

Begleitkräfte hatte er erst später, die kamen dazu als Wasserwerfer gestoppt wurde, als Person drunter lag. „Wir machen deine Begleitsicherung“ mit Kommandant immer wieder direkt kommuniziert [an Tür vom Wasserwerfer]

Zeuge bestätigt, nach Räumen der Blockade, vorgezogen zu sein als Wasserwerfer1 leer war.

Die Wasserfreigabe kam von [Staffelführer] H. “Ich hab sonst niemandem am Funk. Wasserfreigabe gilt bis er sagt 'Wasser stopp!'“

Zeuge erklärt, dass H. schon sagt, 'Wasser in den Bereich'. Den Druck gibt [Staffelführer] H. nicht vor. Je nachdem wohin, wie weit es nach hinten geht, stellt Zeuge das dann ein.

[Staffelführer] H. hat gesagt, dass man gegen Planen spritzen soll, dass man versuchen soll die Planen weg zu bekommen. Eine genaue Wasserabgabe [Form der Wasserabgabe] wurde nicht vorgegeben.

Gefragt nach anderen Leuten, gibt Zeuge an, dass Zugführer BFE/Begleitsicherung gesagt haben, "Pass auf, von dort ist der Wurf gekommen. Versuch mal nach da hinten Wasserregen zu machen" dann hat man das gemacht. Kontakt zu F. und M.-B. hat er nicht gehabt.

Video von 13.02 Uhr aus Wasserwerferkabine wird in Augenschein genommen.

Frage, wer bei dem im Video gehörten Funkgespräch sprach. Wahrscheinlich [Staffelführer] H. und Zeuge.

Im Video sieht man auch eine Demonstrantin, die direkt neben Wasserwerfer in die Kabine filmt Kommentar im Video: "die hält uns Handy direkt vors Gesicht!"

„kannsch du da hinten, da isch Druck, kannsch das Wasser abgeben?“

Nachfrage der Richterin, „das kam schon vor?“ Zeuge antwortet, dass das nicht üblich sei.

[Kamera in der Wasserwerferkabine wird wieder eingeschaltet]

BFE mit der Bitte an Staffelführer H. schnell vorbei ziehen “Schnell vorbeiziehen, nicht damit wir lange stehen und dann kommt wieder jemand. Dann sind wir wieder an der gleichen Stelle [blockiert]“

Frage zu Auftrag von S2 (?) bis Wasser leer ist. Wassersperre vor Blockade. Zeuge erklärt, dass damit Wasser auf Asphalt runter gemeint ist, „damit es Krach macht, damit sie beeindruckt weggehen“ Nachfrage zum Auftrag von S2, Zeuge antwortet, dass er Anweisungen immer von H. bekam.

Zeuge wusste nichts von verletzten Personen. Er wusste nur von Freigabe Schlagstock, Pfefferspray. Sonst von nichts. Da allererste mal, dass er gehört hat, dass jemand verletzt wurde, war nachts, als die Gitter standen „da isch jemand blind“ Das war das Einzige.

Er kennt Stumpf, hat ihn während dem Einsatz nicht gesehen, Häussler kennt er nicht, kann daher nichts dazu sagen.

[Interessant, dass die Richterin nicht wie anfangs im Prozess nur fragte, ob der Zeuge Stumpf/Häussler gesehen hat, sondern immer gleich dazu, ob Zeuge sie kennt und weiß wie sie aussehen]

Auf die Frage, ob er von dem beschränktem Einsatz auf Wasserregen gehört hat, sagt Zeuge aus, dass es eine grundsätzliche Beschränkung nicht gibt. "Da hat man gegen die Plane gespritzt, damit die weggehen. Gut, das war kein Wasserregen mehr.“

Er gab keine Einschränkung nur auf Wasserregen. Gefragt wie detailliert er Wasserabgabe vorgegeben hat ob Art des Wasserstrahls oder auch Richtung, antwortet Zeuge mit ja. Nachfrage in Bezug auf 30.9., bejaht Zeuge, dass es auch vor kam. Er gibt ein Beispiel: hinterer Bereich nur Wasserregen möglich, sonst kommt man da nicht hin.

Auf Vorhalt Verschriftung aus Wasserwerferkabine: „13.09 Uhr Auftrag von 30 (?) – während vorziehen Wasser abgeben“ antwortet Zeuge, dass er nicht weiß wo er gestanden hat, wenn er so gefragt wird.

Die Art der Wasserabgabe wird vom Kommandant entschieden, grundsätzlich gilt: erst mal das mildeste am Anfang.

Vorhalt Funkspruch BFE „Freddy, rechts ein bisschen rein spritzen, damit es sich auflockert“ [Staffelführer H. „Ja, spritz mal runter rein, damit Luft bekommen. Nur in hinteren Bereich, damit sich das auflockert, damit man vorschieben kann“

Vorhalt Funkspruch 15.06 Uhr „es gibt Plan Blockade abzuziehen. Sitzblockaden mit Wassersperre zu räumen“ Wer den Plan hatte, weiß Zeuge nicht. Es gab eine Besprechung.

Reizstoffe wurden mitgeführt, sie kamen nicht zum Einsatz. Sie sind verplompt, sind nicht angeschlossen, Schläuche sind nicht dran. Diskutiert wurde das an dem Tag nicht.

Der Externe in der Besatzung war W., G. ist öfters gefahren. Knapp 20 Leute für die Wasserwerfer zuständig. Man hat Externe gebraucht. Je 5 Personen pro Wasserwerfer.

Inaugenscheinnahme Video 14.07 Uhr -14.10 Uhr. Fragen zur Situation, was man erreichen will und um welche Art der Wasserabgabe es sich handelt.

[Video zeigt Situation vor Biergarten. „Aufpassen auf die Kamera!" "Nicht zu tief. Da ist Polizei wo du spritzt“ Man sieht zwei Wasserstrahls auf Plane „tiefer! Tiefer“, "da, die Weiße! Das war gut!"]

An die Situation kann sich Zeuge nicht mehr genau erinnern. „War das vor dem Biergarten? Das ist kein Wasserregen. Mischform. Es gibt keine Zielvorrichtung [im Wasserwerfer]. Es isch wirklich schwierig. Von Plane kam halt Druck gegen Polizeikräfte" Versuch gegen Plane zu spritzen, damit Plane weggeht. In dem Moment Wasserabgabe auf Plane - als Stöße weniger gefährlich als Stöße, anhaltend (?) Mischform von Wasserregen und Wasserstössen mit dem Ziel, damit Plane wegkommt, weil von dort der meiste Druck entgegen kam von hinten.

Der Zweck war Wasserregen in hinteren Bereich, damit Demonstranten nicht nachkommen und die, die schon hinten da sind, weggehen.

Befragung durch Berichterstatterin Müller-Nieß

Auf die Frage, ob die Wasserfreigabe Bestand bis 'Wasser halt!' kommt oder ob die Wasserfreigabe immer wieder erteilt wird antwortet der Zeuge, dass die Freigabe Bestand hat bei längeren Phasen. Pro 'Wasserkomplex'. Danach erst wieder Wasserabgabe nach Wasserfreigabe.

Eine Besprechung hat der Zeuge mitbekommen, da es einen Lagestilland gab. Er weiß aber weder wer daran teilgenommen hat, noch den Inhalt. Es war eine statische Lage, alles war eingefroren.

Auf die Nachfrage was er mit „Die besprechen sich. Die quatschen gerade. Die wissen selber nicht was sie wollen" gemeint hat, sagt Zeuge, "Das sagt man halt so. Man kennt sich ja. Ist per du. Da sitzt man halt zusammen im Auto"

Es gibt eine kurzem stichwortartige Dokumentation über Wasserabgaben, Wasserwerfer Tagebuch, das ist alles in der Nacht noch abgenommen worden. Zeuge weiß nicht mehr ob an [Staffelführer] H. oder Hundertschaftsführer oder BeDo

Befragung durch Staatsanwalt Dr. Biehl

Zeuge gibt an mit [Staffelführer] H. hauptsächlich über Funk kommuniziert zu haben. Einmal ist er kurz an Werfer ran. Er hat ihn ein- zweimal rechts von ihm gesehen, M.-B. hat er erkannt F. nicht. M.-B. stand da wo [Staffelführer] H. stand, Zeuge hat nicht drauf geachtet. Er weiß nicht mehr ob das ein Auftrag von Huber war.

„Versuch Wassersperre. Machen wir Krach“ versuchen Leute nicht zu treffen, dass Leute aufstehen, ohne das was passiert. Ob eine Absprache mit Räumkräften stattfand weiß Zeuge nicht, jedenfalls nicht mit ihm.

Gefragt nach Anweisungen von Hundertschaftsführer H. antwortet Zeuge, dass er das nicht mehr weiß. Erst war der Steinwurf, vorher nicht. Nachfrage ob Wasserabgabeauf Plane vor Steinwurf war und warum war es in der Situation wichtig war Wasser auf Plane abzugeben, antwortet Zeuge „Zeitpunkt was zuerst, weiß ich wirklich nicht mehr. Von da kam halt Druck gegen Polizeikräfte. Plane weg, so dass man sieht wer drunter ist. Dass des mal weg isch.“

Gefragt ob der Wasserregen auf Plane runter gezogen wurde und wie die eingeschätzte Gefährlichkeit dabei war, antwortet Zeuge, "ich wollte niemanden verletzen. Ich hätte nie gedacht, dass jemand verletzt wird. Ich hatte nicht das Gefühl, dass jemand verletzt werden könnte.“ Wasserregen wurde nicht herunter gezogen. Erst stopp. Dann auf die Plane.

Gefragt, ob es eine Nachbereitung oder Besprechung gab, sagt Zeuge aus, dass in Ludwigsburg darüber gesprochen wurde. „Stimmt es wirklich, dass jemand verletzt wurde?“ Die Bundespolizei hat nachbereitet, kein halbes Jahr später, genaue Zusammensetzung weiß er nicht mehr.

Gefragt nach Art der Besprechung, ob eine Quintessenz gezogen wurde, was gut/schlecht gelaufen ist, springt die Richterin ein, da gut und schlecht Bewertungen sind. Sie lässt die Frage zu, da es sich um eine Wiedergabe handelt. Zeuge antwortet; „wenn es Verletzte gibt, ist immer schlecht. Es war ein Einsatz, wie ich ihn bisher nicht selbst erlebt habe. Weil es einfach anders war.“

"ihr habt es wirklich gut gemacht. Ohne euch wäre der Einsatz nicht so durchgezogen worden" bekam er hinter gesagt . Wie das gemeint war, weiß er nicht.

Gefragt was anders war, sagt Zeuge aus, dass sie in Schlossgarten rein fahren und Demonstranten schon da sind. Das ist nicht üblich. Auch war das Klientel gemischt im Gegensatz zu manchen Demonstrationen, Krawalle am 1. Mai. Es war unüblich. Es war keine normale Demonstrantion. Wir sollten rein fahren hinter die Gitter. Chaos.

Zeuge wurde intern ausgebildet bei BP Biberach. Die Auswahl der Besatzung nahem [Staffelführer] H. vor.

Die Durchsagen von Wasserwerfer1 wurden fortgesetzt. Zurücktreten, Straße freimachen, Androhen von Wasser, nochmal Androhen, irgendwann Wasserregen.

Gefragt ob Personen den Platz verlassen, der Durchsage Folge leisten konnten, antwortet Zeuge, dass dies nach hinten gegangen wäre. Nach vorne nicht. Das war richtig.

Zeuge bestätigt das Formblatt für Wasserwerfer1 ausgefüllt zu haben. Kommandant stellt Druck ein 4,8,12,16,20 bar [am 30.9. waren 4-16 bar im Einsatz], Rohrführer stellen 20,40,60,80,100% davon ein, 'Reduzierung' 'Wasserdurchfluss' abhängig, ob sie mit hohem Druck nach hinten oder mit 'niedrigen' Druck auf Plane [2 Strahlrohre unterschiedliches Ziel daher %] Diese Druckverringerung 'Reduzierung' wird nicht protokolliert "das hat man noch nie gemacht. Das krieg ich nicht mit" Im Einsatztagebuch wird festgehalten, wie lange die Umwälzpumpe lief, aber Rückschluss auf Dauer der Wasserabgabe ist nicht möglich.

[Beteiligte gehen nach vorne und schauen sich das Formblatt an. Es geht um Abkürzung Polizeiführer M.-B. und später H .– lange Diskussion wer mit PF [für Polizeiführer] gemeint war, Nachfragen, hin und her]

Zeuge hatte oben 'PF M.-B.' vermerkt mit Funk 303, falls man ihn mal kontaktieren muss, sonst hat er mit Polizeiführer [Staffelführer] H. gemeint.

Zeuge hatte angegeben mit M.-B. mehrere Einsätze gemacht zu haben, Nachfrage um was für Einsatzarten es sich bei den 5-10% handelte [bei denen Wasserwerfer eingesetzt wurden] Zeuge antwortet, dass das auf den Einsatz ankam. Von Verletzten weiß er nur von einmal in Berlin – Notwehr, wirklich auf Person mit Pflasterstein, da ging es nicht anders . Auch da kam nie was [Strafrechtliches].

Nachfrage warum Zeuge bei einer Frage vorher mitten im Satz abgebrochen hat nach „sobald“. Zeuge führt aus „sobald“ im Gespräch, erst entplomben, dann passiert auch nichts. Entplomben, aufmachen, Kanister aufschrauben. Erst dann ist Reizstoff eine Option. Menge von Reizstoff ist abhängig von Wärme, je wärmer, desto weniger. Für Einsatzkräfte ist es empfehlenswert Schutzmaske zu tragen, auch in Wasserwerferkabine, da Wasserwerfer nicht dicht ist. Die Schutzausrüstung hatten sie dabei, der Begleitschutz auch.

Den Begriff der Auftragstaktik kennt der Zeuge nicht.

Befragung durch Rechtsanwalt Müller

Einsatz mit Reizstoff gab es in Berlin und Davos, gefragt ob dort der Einsatzleiter M.-B. war, antwortet Zeuge, in Davos sicher nicht. Er weiß es nicht.

Übungen mit Reizstoff werden nicht durchgeführt. Geübt wird die ABC Maske aufzusetzen, der Anschluss, echtes CM wird nicht verspritzt.

Auf die Frage nach letztem Einsatz unter Führung M.-B, antwortet Zeuge unter Vorbehalt in Ulm, die Wasserfreigabe kam von jemand anderem. Der Chef von Ulm hat mit Daumen hoch auf Sichtkontakt [die Wasserfreigabe gegeben] M.-B. hat er auch dort gesehen, er weiß nicht welche Funktion dieser dort war.

Vorhalt Aussage [Wasserwerferbesatzungsmitglied] B. über M.-B. in Ulm: „ wo er [M.-B.] sich schon mal die Freiheit raus nimmt direkt an Wasserwerfer heranzutreten und Anweisungen zu geben“

Gefragt ob Zeuge Erinnerung hat, dass M.-B. direkt an Wasserwerfer [in Ulm] kam um Anweisung zu geben, antwortet Zeuge „kann schon mal sein, weiß ich nicht mehr.“

Zeuge hat in Pausen keine Lagebeurteilung an [Staffelführer] H. Auch keine Rückmeldung an H. im Umfeld zur Besprechung. Zeuge hat im Laufe des Einsatzes nicht remonstriert. Gefragt, ob es eine Situation gab „ich bin nicht einverstanden?“ antwortet Zeuge, „Nein, nicht mit diesen Worten. Hab ich glaub ich nicht.“

[es folgt eine echter Freudscher vom Rechtsanwalt, er sagt „Wasserstrahl direkt ins Gericht“, statt „Wasserstrahl direkt ins Gesicht“ Gelächter]

Auf die Frage, ob Zeuge wusste, dass Wasserstrahl ins Gesicht Verletzungen verursachen kann, sagt Zeuge aus „ nicht ins Gesicht, nicht ins Gesicht, wenn es geht.“ Auf die Nachfrage, welche Gefahren er damit verbunden hat, wenn Strahl ins Gesicht geht, antwortet Zeuge, Reaktion, die man im Einsatz macht. Man ist selber unter Hochspannung.

Seine Reaktion beruhte nicht auf Unterweisung/Gutachten in Ausbildung, sondern es war grundsätzlich, dass man das Gesicht meiden sollte. Zeuge kannte das Gutachten über Gefahren vom Wasserstrahl ins Gesicht nicht.

Zeuge hat nicht wahrgenommen, dass unter den Störern Jugendliche und Schüler waren. Das Thema Jugendliche wurde unter der Besatzung nicht diskutiert. Er hat im Einsatz kein hochgehaltenes Bild von Wagner wahrgenommen.

Befragung durch Rechtsanwalt Mann

Neben den 4 Wasserwerfern plus Begleitfahrzeug mit [Staffelführer] H. und [Stellvertreter] H. waren noch ein Unimog und ein Gerätewagen/technisches Fahrzeug mit Motorsägen, Generator, Kanister etc. dabei.

Zeuge korrigiert Fragesteller, dass nicht 5, sondern 4 Wasserwerfer offiziell in Biberach waren. Einer ist verschrottet und dient als Ersatzteillager.

Zeuge hat keine Reaktion wie Husten und Augen reiben wahrgenommen. Ihm ist nichts aufgefallen.

Übung war 1 oder 2 Tage zuvor, er weiß es nicht mehr. Die Übung wahrscheinlich durch [Staffelführer] H. Alles Schattenspiele, keine echten Störer. Man übt Ein-und Aussteigen, Befüllen, Handling.

Thema Wassersperre vor Sitzblockade um Krach zu erzeugen. Es gab keine Plane. Wassersperre setzen. Das Wasser muss irgendwo hin, kommt mit hohem Druck auf Boden zu. Wohin geht es? Zeuge antwortet „nach rechts, links, hinten“ Rechtsanwalt kontert „Winkel – Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel“

Befragung durch Rechtsanwalt Friedel (Vertretung von Rechtsanwältin Eberle)

Thema Einsatztagebuch, Zeuge bestätigt dies ausgefüllt zu haben. Gefragt, warum sein Wasserwerfer der Einzige war der M.-B. erwähnte weist Zeuge auf missverständliche Dokumentation hin.

Zeuge weiß nicht von wem [Staffelführer] H. seine Anweisungen bekommen hat. Eine Nachbesprechung unter Kollegen gab es nicht. Es gab eine förmliche Besprechung zur Nachbereitung des Einsatzes mit den dafür zuständigen Vorgesetzten. Das war ein Nachmittag, er war er dabei, während dem Dienst. Ein Teil der Besatzung, die nicht im Urlaub waren oder frei hatten waren dabei. Besprechung wurde wahrscheinlich von [Staffelführer] H. einberufen. Wie viele Personen dabei waren weiß er nicht mehr.

Was am Ende der 2 oder 3 Besprechungen stand, eine Vereinbarung oder Vorgabe, weiß er auch nicht mehr. Ob es ein Protokoll der Besprechung gibt, weiß er nicht. Es handelte sich um keine Manöverkritik, es war keine Kritik. Es wurde einfach Besprechung was vorgefallen war. Daran, ob auswärtige Beamte dabei waren, kann sich Zeuge nicht mehr erinnern.

Gefragt ob die Besprechung auch zu dem gehört, was er verdrängt hat, greift Richterin ein mit dem Hinweis, dass er sich auf sehr dünnem Eis befindet.
[unklare Notizen. Es geht um persönliche Belastung und Behandlung beim Psychiater]

Über die Verletzten wurde bei Nachbesprechung nicht direkt gesprochen. „Man hat halt gewusst, dass es angeblich Verletzte gegeben haben sollte“ Ein Bild ging rum in der Nacht. Über die genaue Anzahl Verletzter, Art der Verletzung wussten sie nichts. Herr Wagner war bekannt.

Zeuge sagt aus, „dass ich angeblich jemand verletzt haben sollte, hab ich ~ 2 Jahre später durch Ermittlungsverfahren erfahren“. Es gab kein Gespräch mit dem Staatsanwalt, es war schriftlich. Mit Kollegen hätte er natürlich darüber gesprochen. Die Inhalte der Gespräche weiß er nicht mehr.

Als Vorbereitung für die Verhandlung hat sich Zeuge den Strafbefehl durchgelesen. Unterlagen anschauen ist schon lange her. Keine Bilder. Keine Videos. Vor der Zeugenaussage hat er mit der Besatzung nur geredet „Musst du auch zur Zeugenvernehmung?“. Über Inhalte wurde nicht geredet. Er hat nicht mit [Staffelführer] H. geredet, hat keinen Kontakt mehr.

Gefragt nach Remonstration eines Kollegen, sagt Zeuge aus "wenn er Partout nicht hätte wollen, wäre er nicht eingesetzt worden."

Befragung durch Sachverständigen Sch.

Personen wurden gezielt angesprochen sich von Plane zu entfernen.

Nachfrage von Staatsanwalt Dr. Biehl

Auf die Frage ob Zeuge schriftlich von Staatsanwalt informiert wurde, antwortet Zeuge es habe eine mündliche Belehrung mit Ihnen [Staatsanwalt Dr. Biehl] gegeben, dass eventuell ein Ermittlungsverfahren gegen uns eingeleitet wird. [Es war zu dem Zeitpunkt] noch nicht eingeleitet.

Nachfrage von Rechtsanwalt Mann

Bei Nachbesprechung an anderen Dienststellen war Zeuge nicht dabei. Er hat nichts gehört.

Nach dem 30.9. war Zeuge wieder bei einem Wasserwerfer Einsatz dabei als Fahrer in Göppingen NPD Auflauf – gegen seinen Willen.

Es gab seitens der Leitung keine Beanstandung gegenüber Zeuge, dass er sich nicht rechtmäßig verhalten habe.

Mittagspause von 12.40 Uhr bis 13.30 Uhr

Nach der Mittagspause Zeugenvernehmung 10 weitere Polizisten der Wasserwerferbesatzung. Bei allen ist Professor Ebel Rechtsbeistand.

Zeuge Helmut P., 55 Jahre, PHK, Polizei Hochschule Biberach

damals: Strahlrohrführer Wasserwerfer 1, Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 153a StPO

Ermittlungsverfahren eingeleitet aufgrund Vorkommnisse am 30.09.2010. Es gab eine gerichtliche Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO

Beschränkter Strafklageverbrauch, prinzipiell keine Ermittlung. Tatverdacht eines Verbrechens u.a. schwerer Körperverletzung bei Nebenklägerin Gabriele L. Entfernte Möglichkeit einer schweren Körperverletzung, daher steht dem Zeugen Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 zu, ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach der Mosaiktheorie.

Zeuge hat vorab schon verlauten lassen, er wolle die Aussage verweigern, das ist auch weiterhin so.

Zeuge Hubert S., 49 Jahre, POK, Biberach

damals: Strahlrohrführer Wasserwerfer 1, Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 170 Abs.2 StPO

Zeuge hat laut Richterin ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 und will weiterhin keine Angaben machen.

Zeuge Roland H., 59 Jahre, PHM, Hochschule Biberach

damals Beobachter Wasserwerfer 1, Manfred W., 54 Jahre, Polizeibeamter, Polizei Hochschule, Biberach

Ebel bezieht sich auf § 55 Auskunftsverweigerungsrecht für seinen Mandanten.
Aussage könnte die Möglichkeit eröffnen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Gefahr „psychischer Beihilfe“ als Körperverletzungshandlung.

Aufgabe der Beobachter ist Wasserabgabe zu verfolgen und außerhalb des rechtmäßigen [Wasserabgabe] den Notausknopf zu drücken. Daher ergibt sich Möglichkeit der Strafverfolgung/Eröffnung eines Strafverfahrens.

Staatsanwalt beantragt Gerichtsbeschluss, da er das Auskunftsverweigerungsrecht nicht sieht. Es hätte keine Pflicht bestanden einzuschreiten, kein aktives Tun, die Verletzungen nach sich ziehen.
Verteidigung widerspricht Auffassung der Staatsanwalt. „Psychische Beihilfe“ steht im Raum. Wie weit BGH diesen Begriff ausdehnt, daher steht ein teilweises Auskunftsverweigerungsrecht zu.

Nebenklägeranwalt Friedel schliesst sich Staatsanwalt an.

[Kammer zieht sich zurück um Beschluss zu fassen. Unterbrechung der Verhandlung.]

[Zeuge geht kurz raus, kommt rein, begegnet M.-B., kurzer Handschlag, man kennt sich]

Richterin bestätigt Auskunftsverweigerungsrecht und liest Beschluss / Begründung vor [sehr detailliert, sehr juristische Sprache, Bezug zu einigen Urteilen, zu schnell um mit zuschreiben]
Zeuge wird entlassen

Manfred W., 54 Jahre, Polizeibeamter, Polizei Hochschule, Biberach

damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 2, Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 153 StPO

Zeuge hat laut Richterin ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 und will weiterhin keine Angaben machen.

Michael B., 54 Jahre, POK, Polizeipräsidium Ulm

damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 2, Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 170 Abs.2 StPO

Zeuge hat laut Richterin ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 und will weiterhin keine Angaben machen.

Auskunftsverweigerungsrecht nur für Ereignisse des 30.9.2010.

Befragung durch Rechtsanwalt Mann zu Ereignissen in Ulm
Vorhalt [seiner Aussage] zu Ereignissen in Ulm „ja, ich kenn ihn vom Einsatz in Ulm, wo er auch geführt hat und sich die Freiheit raus nahm, direkt an den Wasserwerfer zu gehen und konkrete Anweisungen zu geben“

Zeuge gibt an, sich nicht mehr erinnern zu können, was er gesagt hat. Anweisungen gab es , welche weiß er nicht mehr. M.-B. hat den Kommandanten angesprochen.

Zeuge Martin K., 53 Jahre, PHM, Polizeipräsidium Ulm, Revier Laupheim

damals Beobachter Wasserwerfer 2

Ebel bezieht sich auf § 55 Auskunftsverweigerungsrecht für seinen Mandanten.

Verschriftlichung Kabinengespräche um 14.08 Uhr: Zeuge B.: „so ist gut, das war gut. Da musst du hin. So ist gut. So ist gut. So ist gut.So ist gut. Genau, nochmal, so ist super.

Richterin, „er muss nicht einmal aussagen, dass er am 30.9. im Schlossgarten war, noch dass er Beobachter war.“

Zeuge hat laut Richterin ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht und will weiterhin keine Angaben machen.

Staatsanwalt beantragt wieder Gerichtsbeschluss

Unterbrechung bis 15.10 Uhr

Richterin liest Beschluss vor [wieder detaillierter Beschluss] Fazit der Begründung: Zeuge setzt sich bei Aussage Gefahr der Strafverfolgung aus.

Zeuge hat laut Richterin ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 und will weiterhin keine Angaben machen.

Zeuge Manfred L., 51 Jahre, PHM, Polizeipräsidium Ulm, Revier Laupheim

damals Kommandant Wasserwerfer 4, Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 153 StPO

Zeuge hat laut Richterin ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 und will weiterhin keine Angaben machen.

Zeuge Stefan K.,37 Jahre, PHM, Polizeipräsidium Konstanz

damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 4, Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 153 StPO

Zeuge hat laut Richterin ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 und will weiterhin keine Angaben machen.

Zeuge Heiko S., 39 Jahre, Polizeibeamter, Polizeipräsidium Ulm, Revier Laupheim,

damals Strahlrohrführer Wasserwerfer 4, Ermittlungsverfahren eingestellt nach § 153 StPO

Zeuge hat laut Richterin ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 und will weiterhin keine Angaben machen.

Zeugin Tanja G., 35 Jahre, POMin, Polizeipräsidium Ulm

damals Beobachterin Wasserwerfer 4

Äußerung von Zeugin im Einsatz laut Verschriftlichung Kabinengespräche
15.17 Uhr „Ja, dahin genau“
16.23 Uhr, höher“

Staatsanwalt beantragt wieder Gerichtsbeschluss

unterbrochen bis 15.45 Uhr

Richterin liest Beschluss vor [wieder detaillierter Beschluss] Fazit der Begründung: Zeugin setzt sich bei Aussage Gefahr der Strafverfolgung aus.

Zeugin hat laut Richterin ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 und will weiterhin keine Angaben machen.

Antrag Rechtsanwalt Mann

1) Beweisantrag
um zu beweisen, dass Kretschmann um 14 Uhr zugegen war, dass er sich geäußert hat, dass der Wasserwerfereinsatz zu hart sei und beim Innenminister Rech auf Beendigung des Einsatzes hingewirkt hat.

Daher wird beantragt Winfried Kretschmann als Zeuge zu laden zur Sachverhaltsaufklärung.

2) Beiziehungsanträge
Innenministerium Protokoll Lagezentrum vom 25.08.2010 – 15.10.2010 über sämtliche Vorkommnisse Einsatzprotokolle, an wen vermerkt, an wen wurde Information übermittelt.

Im Untersuchungsausschuss 2 hat Stumpf ausgesagt „dass ihm nicht bekannt sei was im Innenministerium vor sich geht“

von mindestens 2 Anrufe über EBA zu Baumfällverbot informiert wurde.

Begründung: weitere Sachverhaltsaufklärung´, weiter Meldungen von Verletzten im Schlossgarten.

Bericht aus Innenministerium – Ministerialbeamten, erster Entwurf beizuziehen

18.07.2014 weiteren Brief, der auch er nicht kennt, von Ministerialbeamten berichtet.

Aussage von Stumpf: Endfassung beschönigt und oberflächlich.

3) Gutachten von 1985 über Gefährlichkeit von Wasserwerfer bei zuziehen
Gutachten wurde aufgrund von vier Schwerverletzten 1980, in Auftrag gegeben und erstellt.

Richterin weist darauf hin, dass sich das Gutachten schon in den Akten befindet. Rechtsanwalt Mann ist sich nicht sicher, ob es sich dabei um das vollständige Gutachten handelt, erweitert Beweisantrag auf Vervollständigung des Gutachtens, falls dies nicht vollständig sei.

Erklärung von Staatsanwalt Dr. Biehl

Auskünfte der Behördenleitung welche Staatsanwälte am 30.9. in Polizeieinsatz eingebunden waren.

Zwei weitere Mitarbeiter waren dienstlich mit eingebunden, Staatsanwältin N. und Staatsanwalt F. Sie hielten sich nicht im Schlossgarten auf, sondern im EA6/Ermittlungsabschnitt 6 im Polizeipräsidium in der Hahnemannstrasse wegen strafprozessualen Massnahmen von EA6.

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KONTEXT Artikel: Tausend Mann und kein Befehl
der sechzehnte Verhandlungstag
Ausgabe 181 vom 17.09.2014