4. Verhandlungstag: Mittwoch, 02.07.2014
30.09. ab 11.53 Uhr (Funkspruch Freigabe unmittelbaren Zwang gegen Menschenmenge über 12.48 Uhr (erste Wasserabgabe Wasserwerfer) bis ~14 Uhr
Kommentar zu Funk und Handy von Someone
Protokoll von FrauFoo
[Vorbemerkung: für mich der zweite Tag im Wasserwerfer-Prozess. Es gibt von diesem Tag nur sporadische, stichwortartige Notizen von mir, da ich zu dem Zeitpunkt nicht wusste, ob dies für mich der letzte Tag als Besucherin bleiben würde. Zu diesem Zeitpunkt war die Veröffentlichung meiner Notizen in keinerlei Weise Thema für mich. Notizen machte ich aus rein persönlichen Gründen. Meine späteren Protokolle hingegen sind wesentlich ausführlicher. Aus diesen spärlichen Notizen vom Juli Monate später ein Protokoll zu erstellen, war gelinde gesagt etwas schwierig, daher ist es leider oft unklar von wem welch Aussage kommt und in welchem genauen Zusammenhang die Aussagen gemacht wurden.
Bei der mehrtägigen Einlassung der Angeklagten zur Sache gab die Vorsitzende Richterin einen klar definierten Zeitraum vor, zu der die Angeklagten erst aussagten, gefolgt von der Befragungsrunde – Vorsitzende Richterin – Berichterstatterin – dritter Richter – Schöffen – Staatsanwaltschaft – Verteidigung - Nebenklage, gefolgt vom nächsten klar definierten Zeitraum und und der Befragung hierzu.]
kurze Einführung von Richterin Haußmann
Vorsitzende Richterin stellt klar: „Hauptverhandlung findet in der Öffentlichkeit statt, nicht für die Öffentlichkeit“
Videovorhalte werden später im Zuge der Inaugenscheinnahme (Beweisaufnahme) gemacht.
Gegenüberstellungsvernehmung
30.9.2010 Zeitraum ab 11.53 Uhr
Anforderung der Freigabe unmittelbarer Zwang
Angeklagter Einsatzabschnittsleiter F. war zuständig für Kommunikation mit Führungsstab.
Angeklagter Einsatzabschnittsleiter M.-B. war zuständig für Kommunikation mit Hundertschaftsführer.
Einer der Angeklagten sagte, dass sie alle Formen des unmittelbarer Zwang freigeben lassen wollten, da sie nur so unseren Auftrag [Gitterabsperrung] durchführen konnten
F.: „Wir regen an einen Wasserwerfer auffahren zu lassen“
EPSweb Protokoll: im Führungsstab zur Dokumentation eines Einsatzes
Funkspruch: steht während dem Einsatz zur Verfügung, auch den Einsatzleitern.
„Verhältnismäßigkeit immer im Auge behalten“
UZW - (unmittelbarer Zwang) gegen Einzelne
UZW – (unmittelbarer Zwang) gegen Menschenmenge
[es folgt eine ca. 30 minütige Analyse der nur wenige Sätze umfassenden Funksprüche im Detail. Wer was genau gesagt hat, was das im Polizeijargon genau bedeutet.]
Einer der Angeklagten: "dass man Protestierende mit dem Schlagstock schlägt war in keiner Weise gemeint, es wurde immer Verhältnismäßigkeit gewahrt.”
Führungsstab war laut einem der Angeklagten überrascht von Anfrage Freigabe unmittelbarer Zwang, es kam aber keine Rückfrage. F. weist entschieden von sich, nicht ausreichend informiert zu haben. Große Diskrepanz zwischen EPSweb Protokoll und Funkprotokoll.
Durchschnittlich alle 4 Minuten ein Funkspruch. Führungsstab umfasst weiter über 20 Personen. Funkspruch erreicht Stumpf auf Weg zur Pressekonferenz.
Vorhalt Zeugenaussage Walz (stellvertretender Polizeipräsident) zu F.: 'Keinen breiten Schlagstock-Einsatz, Beschränkung von Schlagstock- Einsatz '
F. kann sich daran nicht erinnern. Er war in Funktion des Einsatzabschnittsleiter 3.
Walz: „Können sie Wasserregen einsetzen? ~ 12.30 / 12.40 Uhr
F. ruft Walz an, um Führungsstab in Kenntnis setzen. Per Telefon: „Wir setzen Wasserwerfer ein. Wir setzen Wasserregen ein.“
Funkspruch: 12.49 Uhr „Wasserwerfer , leichter Wasserregen von oben“
Drei Telefonate (laut Walz ?) über Schlagstock, Wasserwerfer, Räumung.
Räumung Gitter LKW mit SEK Kräften war ausschließlich über Funk (laut ?)
Antwort F. zu diesem Vorhalt: „da ist mir kein Gespräch erinnerlich“
F.: 11.53 Uhr [Freigabe] Pfefferspray und Wasserwerfer ohne Einschränkung
Einsatzbefehl 10.45 Uhr: Polizeiführer Stumpf, Leiter Führungsstab Stolz vertritt Polizeiführer Stumpf.
Führungsstab ist da um zu dokumentieren und Polizeiführer zu beraten.
Walz war kein Polizeiführer, in Alltagssituation ist er Stellvertreter von Stumpf.
Führungsübergabe muss dokumentiert und kommuniziert werden.
[Funkspruch von] Stumpf: „ Wasserwerfer muss Wirkung erzielen“ d.h. keine Einschränkung. „rustikaler Einsatz, konsequent“
„kommen Sie über Draht“ d.h. Anruf per Telefon/Handy
Manfred Sch. war Führungsassistent von Stumpf
Stolz: „wir sollen uns raushalten, es ist alles besprochen“
[Kommunikation per Funk ist protokolliert. Dann gab es die Telefonate zwischen Angeklagten und Führungsstab. Unterschiedliche Aussagen hierzu.]
[Heute Morgen ging es volle 2 Std um den nur ein paar kurze Sätze umfassende Funkspruch um 11.53h (Freigabe unmittelbarer Zwang). Allein 1 Stunde Fragen der Richterin zu diesem einen Funkspruch und der Kommunikation]
Parkschützeralarm von Parkschuetzer.de wird von Richterin vorgelesen. [Skurril]
Audiodatei des Funkspruchs ist von Staatsanwalt noch nicht an Gericht übergeben. Die Frage kommt auf ob noch vorhanden.
Zuständigkeiten sind unklar. Es gibt verschiedene Ansichten wer Polizeiführer ist während des Zeitraums der Pressekonferenz.
Angeklagter F.: Stumpf ist 'reduziert' Polizeiführer
[weitere Interpretationen von Funksprüchen/Polizeijargon. Es folgen Erklärungen von polizeilichen Begriffen]
BeDo (Bereichs- und Dokumentationseinheit): Videoabbildübetragung übertragen an Polizeipräsidium und Landespolizeidirektion und Regierungspräsidium Stuttgart.
Live Bilder in all diesen Stellen.
PDV (Polizeiliche Dienstvorschrift) 100 – nur für Dienstgebrauch – Teil der Verschlusssache
Geregelt in der PDV 100, die Teil der Verschlussache ist. Auf Anfrage einer Nebenklägerin meinte Verteidigung: "Ich könnte behilflich sein, ich sehe mich jedoch nicht in der Rolle die Dinge offen zu legen"
[in der] PDV 100 [ist geregelt] wann man UZW [Unmittelbaren Zwang] einsetzen muss.
läuft es grundsätzlich nicht so, wie man es sich vorgestellt hat, [dann ist die] Lage prekär
Frage der Richterin: "„einen Wasserwerfer auffahren zu lassen“ - wie sollte das verstanden werden?" Einer der Angeklagten antwortet: "einen Wasserwerfer einsetzen"
Am 30.9. hatte Walz keine Funktion, keine Regelungskompetenz
„wenn der Herr Walz mir eine Regelung gegeben hätte, hätte ich remonstriert.“
"Man wickelt das Wesentliche über Funk ab."
Frage der Richterin: „wussten Sie um 11.53, dass Herr Stumpf in Pressekonferenz ist?
Antwort einer der Angeklagten: „Nein“
30.9.2010 Zeitraum 11.54 bis 12.47 Uhr (12.48 Uhr war erste Wasserfreigabe)
über 100 Personen vor Gitterwagen. Blockade vor Wasserwerfer – mit Rohren und Baumaterial auf der Strasse. Auf dem Gitterwagen: mehr als 20 Personen, alle Altersgruppen. Räumung der Blockade durch BFE.
Frage: „wann haben Sie erfahren, dass Stumpf in Pressekonferenz ist?“
Antwort einer der Angeklagten: „nach dem Einsatz bei der Aufbereitung“
Wasserwerfer: „der sukzessive Aufbau des Entgegenhaltens der Personen im Park“
Dem Gegenüber deutlich machen, dass er [Wasserwerfer] da ist.
Installation vor 1. Abgabe, d.h. Scheinwerfer anmachen, Strahlrohre hochfahren, Durchsage.
[soll] signalisieren: Polizei betritt bezüglich Räumung weitere Stufen
Wasserwerfer weiter nach vorn fahren, um Blockade Technikkonvoi zu räumen.
"Die Einsatzabschnittsleiter verbrachten den größten Teil vom Tag auf dem Feldherrenhügel"
Frage: Rettungskräfte organisiert?
M.-B. antwortet "kein Wissen davon"
'freizumachender Bereich'
keine Sicherungskräfte für Wasserwerfer vorgesehen.
Wasserwerfer war nicht für Räumung gedacht, sondern für statistisch abends.
Mittagspause von 12.15 Uhr bis 13.45 Uhr
[nach der Mittagspause skurrile Szenen. Eine Person weigert sich aufzustehen als die Kammer den Saal betritt. Die Person neben mir notiert sich "PS steht nicht auf" in ihr Büchle. Ich notiere mir, "Person neben mir notiert sich "PS steht nicht auf" in ihr Büchle" in mein Büchle. Irgendwo rauscht ein Funkgerät im Besucherraum.]
30.9.2010 Zeitraum 12.48 Uhr - erste Wasserfreigabe
Wasserwerfer ist ca. 70-100 m von Spitze des Konvoi entfernt. Das Ziel ist den Konvoi in abzusperrenden Teil bringen.
Wasserregen - soll Personen nur nass machen
Befehlskette F. und M.-B.
F.: Rückkopplung Führungsstab
M.-B.: Rückkopplung Staffelführer Oliver H. Generelle Freigabe “jetzt mach sie mal nass“
Die Abschnittsführung hat fehlende Kenntnisse/Fortbildung zum technisches Vorgehen Wasserwerfer.
Auftragsform in Form von Auftragstaktik. Auftragstaktik heisst: Ziel-, und Zweckvorgabe, keine Vorgabe für ein spezielles Vorgehen. Umsetzung von Wasserwerfer Staffelführer nach Freigabe. Wasserregen reicht sehr weit, ab jetzt [nach Freigabe] in Eigenverantwortung von Staffelführer Oliver H.
Befehlstaktik ist auch möglich. Ohne Spielraum. [das war] nicht der Fall hier.
Zeugenaussage vor Untersuchungsausschuss wird von Richterin vorgehalten [Vorhalt nicht notiert]
Einer der Angeklagte dazu: nicht zwingend, je nach taktischer Lage
Richterin: Eigenverantwortlichkeit (Aussage vor Gericht) – Absprache (Aussage vor UA). Was gilt jetzt?
Vorhalt: "Wasserregen 12 bar, Wassersperre"
M.-B. antwortet: „ich habe keine konkreten Anweisungen erteilt“
Vorhalt: Aussage Staffelführer Oliver H: „M.-B. gab mir direkte Anweisung“
Wasserwerferprotokoll
Wasserwerferbesatzung hat eigenen Funk [auf Kanal] 427
Aufgabe Staffelführer laut PDV 122 ist Abschnittsleitung zu beraten, [das war?] Grund der Gespräche
Funkspruch um 12.49 Uhr: "jetzt mach sie mal nass!"
"jetzt mach sie mal nass!" heisst 'jetzt geht es los'
[Anweisung des einen Angeklagten an Staffelführer vom Wasserwerfer: "jetzt mach sie mal nass!" wird gefühlt 20x zitiert. ]
Wasserregen diente dazu Fahrzeug frei zu machen. Hundertschaft BFE räumt, unterstützt von Wasserwerfer 1. Frage ob Räumkräfte informiert waren. [einiges Interessantes zur Befehlskette von Wasserwerfer Einsatz und Vorgehen]
12 bar Wasserregen
4 bar Wassersperre
Funkspruch: 13.16 Uhr "Wasserwerfer spritzt schon" – an Polizeiführer Stumpf
ca 1400 Personen beiseite räumen
50 Durchsagen von Wasserwerfer Besatzung an Leute
3 andere Hundertschaften in Spitzenzeiten
Abschnittsleitung
Einsatzkräfte warteten auf Startschuss, der von M.-B. gegeben wurde
30.9.2010 Zeitraum 12.49 Uhr – 14 Uhr
fortlaufender Prozess des Räumens und Freiräumens
Thomas E.(Unterabschnittsführer) kommt Einsatzabschnitt 3 zur Unterstützung (vorher Einsatzabschnitt 2 am Landtag)
Funkspruch 13.20 Uhr:
Technikkonvoi wieder zusammen. Störer 200 im Biergarten, 800 auf Strasse, 400 bei Gitterfahrzeug und Wasserwerfer.
„das wird sehr rustikal“ „ das wird ein harter Einsatz“
„wenn da Hunderte von Personen stehen und die muss man beiseite schaffen"
Funkspruch 13.31 Uhr - F. mit Halde 100
„wir kommen hier nur Zentimeter um Zentimeter nach vorn“
F.: "Man muss hier um jedes Gitter, das man aufstellen will, kämpfen“
„aufgrund der schierer Anzahl der Menschen kann man niemand mehr dort hinstellen“
Funkspruch: „Ja, es ist ein Kampf um jedes Gitter“
F.: der Weg war voll mit Menschen, voll mit Gegenständen
Telefonat mit Stumpf und F. gegen 14 Uhr
~ 14 Uhr Anruf F. zu Stumpf wegen Erörterung der Situation.
Flaschenhals am Biergarten, gedrängte Situation „wo wir sehr massiv auf gegenüber einwirken mussten mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen“
Stumpf: “Solange ihr vorwärts kommt, machen wir weiter“ Solange man vorwärts kommt, kein Abbruch“
Stumpf bestreitet dieses Telefonat: „Kommunikation ging nur über Funk“
später per Funk: „über Draht Kontakt aufnehmen“ , das heisst über Telefon.
später stand Stumpf neben F.
30.9.2010 Zeitraum 14 Uhr
Thema ist Engstelle, Flaschenhals am Biergarten. Es folgt eine Beschreibung des Flaschenhalses, Biergarten auf der einen Seite, Brunnen auf der anderen.
vor Flaschenhals: Räumung in die Tiefe entlang des Weges
nach Flaschenhals: Räumung in zwei Richtungen, d.h. abwechselnd Druck ausüben Richtung Strasse und Richtung Park/Pavillon – Räumrichtung nicht mehr eindimensional.
Ein Wasserwerfer vorziehen, um anderen Wasserwerfer zu betanken
Zeitraum 1. Wasserwerfer leer? Meldung [dazu] um 13.48 Uhr
Zwei zusätzliche volle Wasserwerfer im Park, Austausch und Betanken.
Starker Wassereinsatz an der Blockade, die in starke Wasserstösse übergingen,
mehrere auf Planen.
F. beschreibt ersten Wasserwerfer Einsatz, unmittelbare Auswirkung auf Personen mit Strahl
Wasserregen geht drüber
Wassersperre vor Person
Wasserstösse auf zu räumenden Bereich
Gefragt nach wieviel Druck? Wieviel Bar? antwortet F.: „wieviel Druck dahinter steckt kann man von außen nicht beurteilen“
Wasserstösse gegen Planen sind gleich Wasserstösse auf Sachen, nicht auf Personen
Ein Angeklagter hat Wasserstösse gegen Plane gesehen. Und übernimmt Häusslers Bezeichnung als 'unmittelbaren Zwang gegen Sachen'
"Aufgrund der Funkprobleme waren da persönliche Gespräche"
F. und M.-B. "so wie mir bekannt ist eher nicht” (Frage fehlt)
F.: "ich hab kein regelwidrigen Wasserwerfer Einsatz gesehen.“
Wasserstoß gegen Personen gesehen, nicht rechtswidrig empfunden haben [unklar ob Frage oder Antwort]
Rechtsanwältin Röder "so eine Plane schwebt ja nicht im freien Raum!"
PDV 122 in Grundzügen bekannt
S. 1.3 bei Wasserstoss auf Störer ist zu beachten nicht auf Köpfe richten
einer der Angeklagten: „im Prinzip was mir das präsent"
F.: "an das Treffen einer Einzelperson kann ich mich nicht erinnern“
M.-B.: desolater Funkzustand, deswegen mündlich (Kommunikation)
PDV 122 für Funktionspersonal des Wasserwerfer.
Zuständigkeit endet beim Staffelführer.
PDV 122 enthält nichts was für Einsatzabschnittsleiter gilt.
Rechtsanwalt Müller: Wasserstrahl gebündelt Plane getroffen
M.-B.: Bilder von Planen vor Augen von Videos
Thomas E. informiert Stumpf wegen Gitter. Man wollte Einsatzmaßnahmen beschleunigen
Polizeiführung geht der Einsatz zu langsam. Großteil der Kräfte war noch für Räumung unter M.-B.
Rechtsanwalt Mann: alle Zwangsmaßnahmen zusammen bringen Gesamteinsatz weiter nach vorne.
Rechtsanwältin Eberle (Frage fehlt)
F: kann nicht mehr entscheiden ob [Bilder bekannt von] Wasserwerfer Einsatz von Videos, Reallife, Vorbereitung Untersuchungsausschuss
[Angeklagte] standen abgesetzt auf Höhe des Wasserwerfer / Überblick über Gesamtsituation
Rechtsanwältin Röder: Thomas E. führt Funkgespräch zur Lage / Lage selbsttätig
Handy – ein Ohr – oft blockiert / Akku leer
Funk – ein Ohr ein analoges Funkgerät Kanal 427 – unser Abschnittskanal
ein weiteres Handy gegen 14/15 Uhr in der Hand – geladen und SIM Karte rein
Frage nach Häussler und Stumpf um 14 Uhr [unklar ob es um Funk, Telefon, gesehen oder etwas anderes geht] Beide antworten klar mit Nein.
M.-B.:„wenn ich gesehen hätte, dass etwas nicht in Ordnung gewesen wäre, wäre ich eingeschritten“
Verhandlung endet gegen 17.30 Uhr
Anmerkungen, Paragraphen und Abkürzungen
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KONTEXT Artikel: Volles Rohr gegen Häussler
der vierte und fünfte Verhandlungstag
Ausgabe 171 vom 09.07.2014