17. Verhandlungstag: Mittwoch, 17.09.2014

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Zeuge Thomas E., 56 Jahre, POR, Stuttgart, Einsatzabschnittsleiter Landtag,
später zusätzlich eingesetzter Einsatzabschnittsleiter Abschnitt 3 Schlossgarten

Protokoll vom Nachmittag von FrauFoo

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Tweets von @visions_s

Protokoll vom Vormittag von Sybille Kleinicke

Ankündigung durch Richterin Haußmann

Ankündigung der Vorsitzenden Richterin, dass ab sofort die Personalausweise photokopiert und ihr persönlich vorgelegt werden. Sie wird diese dann selbst vernichten. Ab sofort lässt sie nur noch Personalausweise, Pässe oder Führerscheine zu. VVS-Ausweise werden für den Einlass nicht mehr anerkannt.

Rechtsanwalt Mann will Aufklärung wegen Handy-Mitnahme bei Polizeibeamten in den Gerichtssaal. Die Richterin will sich wegen der Ungleichbehandlung darum kümmern.

Zeuge Thomas E., 56 Jahre, Polizeioberrat

Der Zeuge wird zunächst nach § 55 StPO belehrt. Die Vorsitzende Richterin weist den Zeugen dabei auch darauf hin, dass es nicht nur um Fahrlässigkeit gehen könnte, sondern auch Vorsatz möglich wäre.

Der Zeuge will aussagen.

Der Zeuge Thomas E. war Abschnittsleiter Landtag. Er sollte den Landtag sichern. Er weist daraufhin, dass er keine genaue Erinnerung mehr an die Zeitabläufe hat.

Am Morgen des 30.09. gab es eine letzte Einsatzbesprechung. Er ging später ins „Geschäft“ und hat dann erfahren, dass der Einsatz vorverlegt wurde. Er ist dann auf die Dienststelle zurück und hat umorganisiert. Er hat dann mit seinem Ersatzmann pünktlich den Einsatz vor dem Landtag begonnen.

Am Landtag war nichts los. Irgendwann stand dann das Fahrzeug von Polizeiführer Stumpf vor dem Landtag, es gab eine kurze Unterhaltung mit dem Führungsassistenten von Stumpf, Herrn Sch. Stumpf kam auf den Zeugen zu und schickte ihn in den Park. Vorher musste er bereits Teile seiner Einsatzkräfte in den Mittleren Schlossgarten schicken. Ab dem Nachmittag war er dann selbst im Mittleren Schlossgarten zugange. Auf dem Weg in den Schlossgarten wurde er von einer älteren Dame beschimpft mit dem Wort „Kinderschänder“.

Im Mittleren Schlossgarten stellte sich ihm eine unklare Lage dar, es war keine Linie sichtbar zwischen Polizei und Demonstranten.

Er hat sich dann mit den Angeklagten M.-B. und F. abgesprochen. F. trägt Sorge dafür, dass Fahrzeuge in den zu sichernden Bereich einfahren können. M.-B. übernimmt die Kontrolle über die Personenströme und er selbst ist zuständig für das Zaunaufstellen und die Meldewege.

Er hat eingebettete Journalisten im abgesperrten Bereich wahrgenommen.

Fahrzeuge waren dann im gesicherten Bereich, es gab eine erneute Besprechung und den Versuch, Kontakt zu halten. Dann war M.-B. zuständig für die Kräfte zur Abdrängung und F. zur Sicherung des Raumes zuständig. Zeuge hatte Schwierigkeiten den Zaun zu stellen. Zaun wurde von Demonstranten hoch gehoben und in Richtung Polizei geworfen. Ihm ist ein Vorfall erinnerlich, in dem er einen Demonstranten mit Kreislaufkollaps wahrgenommen hat.

Irgendwann war der Raum frei und der Zaun konnte gestellt werden und der Zaun konnte auf ca. 300m gestellt werden durch die hinzugekommenen zahlreichen frischen Polizeikräfte. Ihm unterlag dann auch die Versorgung der Einsatzkräfte.

Befragung durch Richterin Haußmann

Er ist sich relativ sicher, dass er Tage vorher von dem bevorstehenden Einsatz erfahren hat. Da er einen Abschnitt am Landtag hatte (Abschnitt 2), musste er keine großen Vorbereitungen treffen. Dieter Sch. war sein Stellvertreter und als Ablösung am Abend eingeplant. Für ihn hatte dieser Einsatz keine größere Bedeutung.

Es gab eine Besprechung am 30.09. und zwei weitere in den Tagen vorher. Zeuge erinnert sich an die Idee, dass Einsatzkräfte mit dem Zug herangeführt werden sollten, davon wurde dann aber nie mehr gesprochen.

Nach seiner Erinnerung war Stumpf einmal in einer solchen Besprechung dabei, er hat aber keine konkrete Erinnerung mehr. M.-B. und F. waren da bei der Vorstellung des Einsatzplanes. Der Einsatzbeginn war immer auf den Nachmittag gesetzt, für ihn stand dieser Termin bis er morgens am 30.09. in Dienst gegangen ist.

Am 30.09. hat er gerüchteweise von der Vorverlegung des Einsatzes erfahren. Im Dienst hat er dann erfahren, dass tatsächlich vorverlegt wurde.

Der Zeuge erklärt auf Nachfrage, dass er Gleitzeit habe zwischen 6:00 Uhr und 8:00 Uhr und er an diesem Tag kurz nach 8:00 Uhr den Dienst angetreten hat. Es gab dann eine Besprechung 9:00/10:00 Uhr, Stumpf hat diese Besprechung geleitet, es ging nur um den Einsatzbeginn 10:00 Uhr. M.-B. und F. waren bei dieser Besprechung nicht dabei. Ob Herr Häussler dabei war, weiß er nicht mehr, auch an Walz kann er sich nicht mehr erinnern. Die Besprechung dauerte ca. 30 Minuten.

Die Mitführung der Wasserwerfer wurde angesprochen, sie sollten notfalls die Gitter schützen. Das Thema Wasserwerfer wurde eher gestreift. Weder M.-B. noch F. haben die Wasserwerfer thematisiert.

Ihm wurden eine Hundertschaft und ein Zug für die Absicherung des Landtags zugewiesen.

Richterin hält dann einen Funkspruch von 10:52/10:53 Uhr vor „Gitter aufgestellt“ Die Gitterlinie war innerhalb von 20 Minuten am Landtag aufgestellt.

Befragt nach Treffen mit Stumpf erklärt der Zeuge, er habe Stumpf erst getroffen, als das Fahrzeug im abgesperrten Bereich vor dem Landtag stand. Dabei war der Führungsgehilfe Sch., der Fahrer und Stumpf saß auf dem Beifahrersitz. Ob eine weitere Person im Wagen saß, war dem Zeugen nicht mehr erinnerlich. Das Führungsfahrzeug kam nach dem Aufbau der Gitterlinie um den Landtag. Die Gespräche mit Stumpf waren immer kurz. Man erörterte die schwierige Einfahrt in den Park.

Richterin hält dem Zeugen Funkspruch von 11:00 Uhr vor „202 meldet Gitterlinie steht am Landtag“, Zeuge sagt dann, dass das Zusammentreffen mit Stumpf dann nach 11:00 Uhr gewesen sein muss.

Über den Stab kam dann die Ansage, dass die Einsatzhundertschaft in den Mittleren Schlossgarten zu verlegen ist. Zeuge sagt aus, dass er ausschließlich Funk verwendet, weil der auch protokolliert wird, auch hört er ein Handyklingeln im Einsatz nicht wirklich.

Funkspruch 11:59 Uhr: Körperschutzausstattung für EH KA (Einsatzhundertschaft Karlsruhe) anzulegen vor Eintritt in den Mittleren Schlossgarten. Weiterer Funkspruch um 12:15 Uhr, dass EH KA in Körperschutzanzügen zur Verfügung.

Der Zeuge weiß nicht mehr, ob die Kräfteverlegung in den Mittleren Schlossgarten mit Stumpf besprochen wurde. Er wurde von jemandem kontaktiert, weiß allerdings nicht mehr von wem, von alleine sei er nicht auf die Idee gekommen „seine“ Einheit abzugeben.

Funkspruch 12:19 Uhr: Ich komme mit Einsatzhundertschaft über Ferdinand-Leitner-Steg“

Funkspruch 12:33 Uhr: Die EH KA wurde komplett an 303 übergeben.

Der Zeuge hat die Einsatzhundertschaft bis Arnulf-Klett-Passage begleitet.

Nach seinem Eindruck gefragt, sagt der Zeuge, dass er im Park Fragmente einer Gitterlinie, also ca. 30 bis 40m gesehen hat und dass auf der Wiese sehr viele Personen standen. Ihm ist eine Gruppe von ca. 50 bis 100 Personen erinnerlich beim Überqueren des Ferdinand-Leitner-Stegs, die haben sich der Einsatzhundertschaft genähert, aber dann noch nicht blockiert.

Gefragt, ob er von der Freigabe des Unmittelbaren Zwangs gewusst hat, gab Zeuge an, dass er über Funk mitbekommen hat, dass Wasserwerfer Wasser eingesetzt haben. Er hat den Funkkanal allerdings nicht konzentriert mitgehört. Auch gibt der Zeuge an, dass in dem Gespräch mit Stumpf vor dem Landtag der Unmittelbare Zwang kein Thema war.

Nachdem er die Einsatzhundertschaft übergeben hatte, ging der Zeuge zurück zum Landtag, er weiß allerdings nicht mehr, ob das Führungsfahrzeug zu diesem Zeitpunkt noch da stand.

Es gab dann ein weiteres Gespräch mit Stumpf, Stumpf kam auf Zeugen zu und sagte ihm, „Sie gehen jetzt zur Unterstützung in den Abschnitt 3“. Es gab dazu keine weiteren Weisungen oder Befehle. Dieses Gespräch fand vor dem Landtag statt, der Zeuge meint, dass Stumpf weggefahren war und wieder vor den Landtag angefahren sei. Das Führungsfahrzeug stand immer wieder mal da.

„Führungsunterstützung“ ist völlig ungewöhnlich. Einsatz in dieser Dimension ist eigentlich durchgeplant, der Zeuge konnte mit der Weisung von Stumpf erst einmal nicht viel anfangen. Auf Nachfrage der Richterin, ob der Unmittelbare Zwang Inhalt dieses Gesprächs war, verneinte der Zeuge.

Häussler hatte die Befürchtung, dass Einsatz nicht wie geplant läuft.

Auf Nachfrage der Richterin gibt Zeuge an, dass Wasserwerfer sich Gesprächsthema zwischen ihm und Stumpf war, allerdings kein bewusstes Thema, er selbst hab sich nicht wirklich mit dem Einsatzabschnitt 3 intensiv beschäftigt, er war ja Abschnittsleiter 2 vor dem Landtag.

Funkspruch 12:54 Uhr: Halde 303 an Halde 100 „einzelne Personen durch Wasserwerfer benetzt.“

Aufbau der Gitterlinie und Errichtung der Absperrung hatten oberste Priorität.

Halde 100 wurde von Sch. (Führungsassistent Stumpf), Stumpf und Walz bedient. Die beiden Angeklagten haben dies so bestätigt.

Der Zeuge hat dann den Landtag an seinen Ersatzmann übergeben und ist mit einem weiteren Assistenten B. in den Mittleren Schlossgarten gegangen. Auch dieses Mal ist der Zeuge über den Ferdinand-Leitner-Steg in den Mittleren Schlossgarten rein und dann Richtung Biergarten gelaufen.

Gefragt nach seinem Eindruck, antwortet der Zeuge, dass am Zaun noch viel gefehlt hat, im Bereich Biergarten waren Polizeilinien erkennbar. Fahrzeuge standen auf Zufahrtsweg, viele Personen um die Wasserwerfer herum, Zeuge hat den Motor des Wasserwerfers und auch Spritzgeräusche gehört. Wenn der Wasserstrahl nach oben gerichtet war, hat er ihn auch sehen können. Es war sehr sehr laut, es gab Geschrei und entlang der Gitterlinie gab es Gerangel, er hat Bierbänke hinter der Gitterlinie wahrgenommen.

Rechts war der Biergarten, links der Feldherrenhügel. Er hat nach den beiden Angeklagten gesucht und sie dann am Feldherrenhügel getroffen.

Richterin fragt dann konkret nach der ersten Besprechung mit den Angeklagten. Zeuge sagt, es ging darum, wie das weiter gehen soll und welches Ergebnis erzielt werden müsse. F. sollte die Fahrzeuge in den gesicherten Bereich bringen, M.-B. gesicherten Bereich einrichten und der Zeuge selbst sollte den Gitteraufbau leiten. Da es ein Defizit in der Kommunikation gab, sollte der Zeuge E. die Kommunikation zum Führungsstab übernehmen. Dieser Vorschlag kam vom Zeugen selbst, er sah sie mehr als Moderator.

Der Zeuge E. betont, dass er die Aufteilung zwischen den Angeklagten so nie vorgenommen hätte, er hätte die Führung übernommen „Alles hört auf mein Kommando“. Der Zeuge betont, dass er de facto den beiden Angeklagten unterstellt war, allerdings habe er in der Praxis selbständig gehandelt. Allerdings scheiterte er bei Anordnungen, z.B. als er wegen des Zaunaufbaus etwas ändern wollte, bekam er von Beamten die Mitteilung, dass sie sich an den Plan halten werden.

Funkspruch 13:16 Uhr Halde 100 für 202 „ca. 1400 [Personen] zu räumen, Wasserwerfereinsatz androhen (Stumpf), Antwort: Wasserwerfer spritzt/sprüht schon. Zeuge sagt dazu, dass er sowie St. oder Stumpf am Funk waren.

Der Zeuge hat Wasserbogen des Wasserwerfers gesehen und die Fahrzeuggeräusche gehört. „Ja aber soll Wirkung erzielen“ aus dem Funk kam eindeutig von Stumpf.

13:17 Uhr Funkspruch zwischen Stumpf und dem Zeugen
„Ihnen zur Kenntnis, wird rustikaler Einsatz“ Wiederholung „harter Einsatz“

Mit diesem Funkspruch wollte der Zeuge dem Polizeiführer klar machen, dass aufgrund der Lage ein heftiger Einsatz notwendig wird.

Nach dem persönlichen Eindruck des Zeugen befragt, erklärt dieser, dass nach seinen Beobachtungen die Demonstranten immer aggressiver wurden, es gab keine Tendenz, dass die Demonstranten zur Seite gehen.

„Wir kämpfen uns jetzt durch die ersten 400 durch“.

Der Zeuge E. sagt auf Nachfrage der Richterin aus, dass es kein Gespräch zwischen ihm und den Angeklagten über Stumpfs Äußerungen gab, die hätten ja den Funk mithören können.

Funkspruch 13:23 Uhr 202 an 100:
Vorschlag, die Gitterlinie zunächst seitlich des Weges zu stellen und später nachzuziehen.

Zeuge sah ein Problem in der Kommunikation innerhalb des Einsatzabschnitts 3. „Plan ist gescheitert wegen Planvergabe“.

Der Zeuge hat mit den Angeklagten nur persönlich gesprochen, er hätte sie allerdings über Funk beide erreichen können.

Funkspruch 13:31 Uhr „Bevölkerung ist noch wach“ Zeuge bespricht Lage mit Stumpf.

Seine persönliche Einschätzung war die, dass nur durch den Einsatz von mehr Kräften der Einsatz weitergehen kann.

Zeuge ist überzeugter Funker, weil der Funkverkehr erstens dokumentiert wird und zweitens von den Kollegen mitgehört werden kann. Alle hätten dann jeder Zeit den gleichen Stand. Er lehnt Einsatz von Handys im Einsatz ab.

Nachdem Satz „Kampf mit jedem Gitter“ über Funk wurde Zeuge aufgefordert, über Handy mit dem Polizeiführer Kontakt aufzunehmen. An das Telefonat selbst hat Zeuge keine Erinnerung, wäre es von Bedeutung gewesen, hätte er über Funk den Inhalt weitergegeben, damit alle Bescheid wissen.

Der Satz „Kampf mit jedem Gitter“ hat damit zu tun, dass Zeuge einen Vorfall erlebt hat, wonach die Gitter immer wieder Richtung Beamten verschoben wurden.

Funkspruch 14:00 bis 14:01 Uhr zwischen Zeuge und Stumpf
Eine Absperrlinie gebildet entlang Biergarten, ca. 1000 Personen auf dem Weg.
Persönliche Einschätzung des Zeugen war, dass die Wasserwerfer im Einsatz bleiben mussten wegen der hohen Anzahl von Personen und der steigenden Aggressivität.

Funkspruch 14:01 bis 14:02 zwischen Zeuge und Stumpf

„Menge zurückgedrängt Richtung Biergarten immer weiter Richtung Orgelpfeifen“.

Auf Nachfrage, ob er von Verletzten etwas mitbekommen habe, sagte Zeuge, nur der Herzkreislauf. Allerdings habe er von verletzten Polizisten durch Tränengas mitbekommen. Der Zeuge spricht jetzt von „Pfeffersprayeinsatz von Gegenüber“ und „Nächster Kollege durch Pfefferspray verletzt“. Von der Freigabe von Pfeffersprayeinsatz bzw. Unmittelbarer Zwang war ihm nichts bekannt, es war im völlig entgangen, dass die Polizei Pfefferspray eingesetzt hat.

Auf Nachfrage sagt der Zeuge, er hat Häussler und Stumpf im Mittleren Schlossgarten gesehen, weiß aber nicht mehr, wann das war. Sie waren auf dem Feldherrenhügel, er selbst war kurz dort hat aber mit den Herren nicht gesprochen. Er hat aber mitbekommen, dass Häussler „entsetzlich“ ausgerufen hat, Stumpf erschien ihm sprachlos beim Anblick des Szenarios. Die beiden haben dann mit den Angeklagten gesprochen, der Zeuge ist weggegangen.

Der Zeuge hatte den Eindruck, dass Stumpf sich nach dem Besuch im Mittleren Schlossgarten verändert hatte.

Um 14:36 Funkspruch „Gitterlinie steht“.

Zeuge zu Stumpf „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“.

Es gab eine Mitteilung, dass „Linksautonome da wären, die tragen durchweg Handschuhe“. Allerdings waren die von ihm registrierten Rauchschwaden von den Auspuffgasen des Wasserwerfers stammen.

Der Zeuge hat von Pyrotechnik nichts mitbekommen, wäre dem so gewesen, hätte er dies über Funk gemeldet.

Funkspruch 14:39 Uhr „Tischtennisbälle in Alufolie“ im Bereich Biergarten.

Zeuge hat das Ding ausgetreten, deshalb weiß er, dass das Tischtennisbälle in Alufolie waren. Die rauchen bloß heftig und richten doch weiter keinen Schaden an.

Der Zeuge und die Angeklagten haben sich 2 x besprochen, ca. 14:30 Uhr, deshalb die lange Funkpause. Es wurde der Vorschlag von M.-B. gesprochen, wechselweise den Druck zu erhöhen und dann nachlassen und so in Richtung Schillerstraße zu schieben. F. war zuständig für Sicherung Areal und Nachschub.

Auf Nachfrage sagt der Zeuge, dass er den Zeugen H., Wasserwerferstaffelführer nicht kennt.

Dann schildert der Zeuge ein Gespräch, das er mit dem Angeklagten F. hatte: F. hatte „Schwächeanfall“, sagte dem Zeugen „er schmeißt jetzt alles hin“. F. ging es körperlich schlecht, das hat man ihm deutlich angesehen. Es war ein zufälliges Treffen während des Einsatzes auf der asphaltierten Fläche Höhe Biergarten. Zeuge hat F. geraten, sich an Stumpf zu wenden und mit ihm zu sprechen. Er kann nicht mitten im Einsatz abbrechen. Der Angeklagte F. soll in dem Gespräch gesagt haben „Ich kann das nicht, ich krieg das nicht hin“. Es war wohl eine völlige Überforderung. Wann dieses Gespräch – zeitlich – stattgefunden hat, weiß der Zeuge nicht mehr.

Videostandbild von 14:44 Uhr Angeklagter F. und Zeuge auf großer Wiese

Videostandbild von 15:09 Uhr Angeklagter F. und Zeuge an Feldherrenhügel.

Der Zeuge gibt an, dass er sich immer hinter der Polizei aufgehalten hat, von dort aus hat er auch gesehen, dass Polizei von Wasserwerfer im Genick getroffen wurden. Plan mit Wasserstrahlen die Leute abzudrängen und den Weg zu räumen wurde versucht, Zeuge hat dies jedoch abgebrochen, weil die Leute nach hinten gar nicht weg konnten. Beamten aus Bayern waren dann abkommandiert.

Es werden verschiedene Videosequenzen gezeigt.

Funkspruch 15:10 Uhr Zeuge an Stumpf „einzeln wegtragen“ Wassersperre hat nicht funktioniert.

Mittagspause bis 13:45 Uhr

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KONTEXT Artikel: Der späte Mut, den Mund aufzumachen
Ausgabe 182 vom 24.09.2014