17. Verhandlungstag: Mittwoch, 17.09.2014

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Zeuge Thomas E., 56 Jahre, POR, Stuttgart, Einsatzabschnittsleiter Landtag,
später zusätzlich eingesetzter Einsatzabschnittsleiter Abschnitt 3 Schlossgarten

Protokoll vom Vormittag von Sybille Kleinicke

Tweets von @fraufoo

Tweets von @visions_s

Protokoll vom Nachmittag von FrauFoo

nach der Mittagspause ab 13.45 Uhr

Ausweise von allen BesucherInnen - inklusive der PressevertreterInnen - werden jetzt wie von der Vorsitzenden Richterin angekündigt kopiert.

Befragung des Zeugen Thomas E. durch Richterin Haußmann geht weiter

Auf die Frage, 'ab Zeit ~15.06 Uhr im Schlossgarten, wie ging es weiter?' antwortet Zeuge, dass der Auftrag war die Gitterlinie zu stellen und im Anschluss Fahrzeuge nach vorne zu bringen. Einsatzkräfte hatten angefangen Leute wegzutragen. Zaun ZOB (ehemaliges Gelände vom Zentralen Omnibusbahnhof) und gedachte Gitterlinie war der Einsatzraum.

Vorhalt Funksprüche
14.45 Uhr: Halde 303 an Halde 202: Gitteraufbau geht voran in Richtung Schillerstrasse.

15.50 Uhr: Standortfunkspruch Halde 303 an Halde 202, zwischen Hundertschaftsführer und Zeuge

15.56 Uhr: Halde 303 an Halde 606: „Transportkapazität für 40 Leute Abtransport. In 5 Minuten 50 Personen" "also 90 Personen?" "Negativ. Insgesamt 50 Personen"

[Uhrzeit fehlt]: Halde 100 an Halde 202: "Pyrotechnische Gegenstände, selbst gebastelte Rauchbomben werden geworfen ohne Rücksicht auf Verluste auf eigene Leute"

zu Funkspruch gefragt sagt Zeuge aus: "an Situation kann ich mich nicht erinnern. Ich hab die ganze Situation mit Pyrotechnik völlig vergessen" Tischtennisbälle in Styropor. Nicht so gefährlich. Von Auswirkung groß. Man sieht es richtig. Große Rauchentwicklung.

16.04 Uhr: Halde 606, Halde 100 Halde 202: professioneller. Leute wegtragen, weniger Druck auf Polizeikräfte, Gitter aufstellen.

16.15 Uhr: Halde 100 an Halde 202: Gitternetzpunkt GP3 erreicht. Kräfte um 14 Uhr ausgetauscht. „Jetzt sind hier Tübinger, keine Karlsruher mehr“

16.19 Uhr: Halde 100 an Halde 202: „wir haben Zwischenziel erreicht. Wir ziehen jetzt nach vorn zu den Orgelpfeifen“. Bogen, südlich von Biergarten, gerade Richtung Orgelpfeifen.

[Beteiligte gehen nach vorne und schauen sich Gitterplan/ Karte vom Schlossgarten an, wo Punkt 3 = Zwischenziel ist]

16.23 Uhr: Halde 202 an Halde 100 / Zeuge E an Polizeiführer Stumpf: "Wir setzen noch mal massiv Wasserwerfer massiv ein, dann könnt ihr hinten räumen das Stück"

zu dem Funkspruch befragt erläutert Zeuge: "'massiv einsetzen' heißt 'Strahl flach vor Demonstranten. Andere Einsatzweise hab ich nicht beobachtet“ 'massiv' bedeutet, dass die Maschine sehr laut war. Eine Beobachtung des Zustands.

Gefragt, ob es sich um eine Ankündigung handelte, antwortete Zeuge, dass es eine Beschreibung des Zustands war. Nachgefragt über Details, erklärt Zeuge: Motorengeräusche, Wasserabgabe. Blick war schlecht, da er hinter Beamten stand.

Funkspruch ~ 16.30 Uhr: Zeuge E. -> Stumpf: „ Gitterlinie ist jetzt komplett auf vorgesehener Linie“ Stumpf : „gut so“

Gefragt, welche Arten von Wasserabgaben er im gesamten Einsatzverlauf gesehen hat, antwortet Zeuge: "Beregnung. Auf den Boden unter die Personen. Abgabe von Wasserstrahlen, allerdings konnte ich das Ziel nicht sehen. Im Verhältnis, am meisten war die 'Beregnung'"

Auf die Frage nach Erfahrung mit Wasserwerfer Einsatz, antwortet Zeuge: „nein. Also unmittelbar miterlebt.“ Nachgefragt, ob mittelbar, antwortet Zeuge: „Ich war in Brokdorf, aber nicht in solchem Bereich“

Gefragt ob Wasserwerfer Thema zwischen Angeklagtem M.-B. und ihm war, sagt Zeuge aus: "Nein. [Pause] Also, da könnt ich mich jetzt nicht erinnern."

Zum Stichwort Reizgas. Einsatz von Reizgas hat der Zeuge keine Beobachtungen gemacht. Zeuge sagt aus: "Schwaden von Pfefferspray und Tränengas und Tierabwehrspray. Also das ist wie eine Wolke drüber gelegen."

Gefragt nach Beschränkung auf Wasserregen, ob das Thema irgendwann mit irgendwem war, sagt Zeuge aus „da könnt ich mich nicht erinnern.“

Zeuge berichtet von ständigen Durchsagen von Wasserwerfer. Es waren versammlungsrechtliche Inhalte. Wortlaut weiß er nicht mehr. Er hat sie akustisch wahrgenommen und verstanden. Sie wurden auch vom Gegenüber verstanden, da sie jeweils mit großem Gejohle begleitet wurden.

Gefragt, ob er Gefühl hatte zu remonstrieren, haben Sie gedacht „jetzt läuft was schief?“ antwortet Zeuge, dass er während des Einsatzes nicht remonstriert hat. „Förmlich remonstriert habe ich nicht vor dem Einsatz“ [Pause] „Aus Feigheit.“

Zeuge hatte vor dem Einsatz keinen Zugang zu Stumpf "man versucht Sachbearbeiter daraufhin zu weisen "das würde ich so machen" "Ich verstehe nicht, warum wir das nicht in der Nacht machen."

Zeuge erzählt, als er bei anderer Demo der Jugendoffensive im Schlossgarten war mit Hundertschaft. Es ging um Clubsterben. Röhre, Landespavillion. Es ging das unbegründete Gerücht rum, dass Polizei gerade in Park eindringt. Das hat nicht gestimmt. Alle Versammlungsteilnehmer haben sich schweigend in verschiedene Richtungen bewegt. Es war eine völlig schwierige Situation.

Daher seine Überlegung ob man verhindert dass Jugendoffensive am 30.9. in Park eindringt. Es sah aus wie eine Übung. Jedoch reichten Kräfte dafür nicht aus. Zeuge hatte im Vorfeld gefragt "gibt es einen Plan die Jugendoffensive aufzuhalten?" "Nein, keine Kräfte" Zeuge sah darin ein Problem.

Zeuge kann nicht gut mit Polizeipräsident Stumpf. Persönliche Gründe – zwei Verwaltungsverfahren vor Gericht. Er hat keinen Zugang zu ihm. Im Einsatz ging es schon. Dort war die Zusammenarbeit gut. „Wir verstehen uns im Einsatz. Menschlich verstanden wir uns nicht.“

"Ich bedaure nicht remonstriert zu haben. Die zeitliche Vorverlegung hat uns jegliche Chance gekostet aus meiner Sicht"

„Das Problem war, dass wir zu leichtsinnig waren durch die Geschichte am Busbahnhof. Wir waren nachts mit vier Hundertschaften da und es kamen keine Störer.“ "Wir waren zu leichtsinnig. hatten zu wenig Kräfte"

Richterin fragt nach wie seine Versuche Einfluss zu nehmen ankamen? Zeuge: „Tenor: „du kennsch ihn [Stumpf] doch. Da haben wir keinen Einfluss.“

Zeuge führt aus, dass es schwierig war Einfluss zu nehmen, da alles so geheim war. Versuch mit Stabmitarbeitern bei Kaffee und Zigarettengesprächen Versuch der Einflussnahme.

Es gab wohl die Idee im Vorfeld die Kräfte mit Sonderzug zeitgleich in Park zu bringen. Aber es gab Schwierigkeiten mit der Bahn.

Der Einsatz wurde mit dem Zeugen nicht nachbereitet.

Gefragt, 'ob Polizeipräsident Stumpf bestimmt hat wo es langgeht aus seiner Sicht?' antwortet Zeuge: "er war der dominante Polizeiführer."

Zeuge war im Einsatzraum eigentlich immer abgesetzt gewesen. „Ich beweg mich viel dort wo Einsatzkräfte sind.“ Überwiegend auf der Wiese Richtung Schillerstrasse.

Angeklagter M.-B. hat grundsätzliche Taktik vorgegeben [bezieht sich wohl auf Besprechung Vortag], dann Vorort umgesetzt. „Über den Einsatz von Wasserwerfer haben wir uns nicht unterhalten“

Taktik von M.-B. war 'wechselseitiger Druck' 'Pendelbewegung' – Verfahrensweise als einzige Möglichkeit, dass es geht. Thema Wasserwerfer wäre zu komplex geworden, Anordnungslage im Abschnitt nicht mitbekommen. 'Pendelbewegung', auspendeln, Einsatz von Zwangsgeschichten im zu räumenden Gebiet, man passt sich dann an.

M.-B. war laut Zeuge Umgang mit geschlossenen Einheiten gewöhnt. Den gestaltete er mit Hundertschaftsführer, das hat er nicht mitbekommen.

Inaugenscheinnahme 8 Videosequenzen

es ging hauptsächlich um Standortbestimmung des Zeugen im Einsatz , mit wem er wann wo war

1.Video: 12.48 Uhr
Zeuge nach Anschauen vom Video:" Das bin ich. So schlimm hab ich das gar nicht in Erinnerung"

2.Video: 13.38 Uhr
Zeuge: „mir war das noch bewusst mit den Bierbänken, aber dass es so ein Menschenauflauf war“

3.Video: 13.38 Uhr
Zeuge: „der Bereich Biergarten, in dem wir versucht haben Fahrzeuge rein zu bringen. Da war wie gesagt keine klare Trennung zwischen Demonstranten, Polizei und Fotografen“
[in anderen Worten: Chaos]

4.Video: 13.53 Uhr: Zeuge E. Mit Führungsassistent B.
Besprechung F. und M.-B. , sein Führungsassistent B. und Zeuge.
Auf die Frage der Richterin, ob das eine der zwei Besprechungen war, antwortet Zeuge, dass das eigentlich nicht gewesen sein kann. Abschluss der ersten Phase.

5.Video: 14.35 Uhr man sieht Zeuge mit Führungsassistent B.
[die Ruhe hinter den Wasserwerfern - aus der Ferne ertönen oben bleiben Rufe]

6.Video: 14.40 Uhr – man sieht Zeuge beim Versuch das Eigenlaborat aus zu treten.

7.Video: 15.59 Uhr – man sieht wie eine Sitzblockade aufgelöst wird.

8.Video: 16.15 Uhr: Angeklagter M.-B. und Zeuge stehen zusammen und unterhalten sich. Nachfrage Richterin, ob er noch weiß worüber sie sich unterhalten haben? Antwortet Zeuge: "nein"

Befragung durch Berichterstatterin Müller-Nieß

Auf die Frage wie und wann er von der Freigabe unmittelbarer Zwang erfahren hat, antwortet Zeuge, „An die Freigabe kann ich mich nicht erinnern.“

Vorhalt Funkspruch 11.53 Uhr mit Freigabe unmittelbarer Zwang.

Zeuge kann sich nicht erinnern. Wenn Andere [Rufnamen auf Funk] gerufen waren, bekam das keine volle Aufmerksamkeit von ihm, erklärt Zeuge.

Gefragt, ob er im Park von M.-B. oder F. den aktuellen Stand vermittelt bekam, antwortet Zeuge, „Nein. Da kann ich mich nicht erinnern.“ „Ich kann mich nicht erinnern, dass es mir mitgeteilt wurde.“

Es habe Defizite in Kommunikation gegeben, deswegen habe er vorgeschlagen Kopf der Kommunikation zum Führungsstab zu machen. Am Funk hat man [bis dahin] wenig bis gar nichts gehört.

„Im Ansatz muss alles über Funk gehen. Das Handy verfluche ich manchmal. Viele Dinge sind über Handy gelaufen, oder gar nicht angesprochen worden – das kann ich nicht sagen.“ Über Handy nur zweiTeilnehmer, die anderen sind 'blind'.

Zeuge sagt aus, dass sie Defizite bekommen haben Infos rein zu holen [wegen Funkproblemen] von Gefangenenwagen und Aufklärer Linksautonome.

Zeuge hat keinen Bericht erstattet über die einzelnen Wasserabgaben, nur über die eine.

Gefragt wie das Führungsverhältnis im Abschnitt 3, bevor ´Zeuge kam, antwortet Zeuge, dass die Funksprüche meistens von Kollege F. kamen.

„Ich kann mir das nicht vorstellen, wie das funktionieren soll mit zwei Einsatzabschnittsleiter. Deswegen hab ich auch keine Beobachtung dazu gemacht. Er erwähnt „Reibungsverluste“

Richterin liest Vorhalt aus Vernehmung vor über Arbeitsaufteilung zweiEinsatzabschnittsleiter

Zeuge sagt aus keine konkreten Anordnung an Wasserwerferstaffel von M.-B. oder F. mitbekommen zu haben.

Auf die Frage, ob er keine Verletzten auf Demonstration wahrgenommen hat und Mitteilung über Verletzte während Einsatz, antwortet Zeuge, dass es ein Vorkommnis, ein Klaustrophieanfall einer Frau gab. Sie hätte nur einen Schritt nach hinten gehen müssen. „Ansonsten ist mir nichts erinnerlich.“

„Herr Stocker war sehr erbost. Es war Remmidemmi und Halligalli. Es konnten mich dritte Personen von außen gar nicht erreichen. Es war ein Gebrüll.“
Gezielt gefragt, ob er Mitteilung über Verletzte mitbekommen habe von M.-B.? „nein“ von F.? „nein, von Stumpf ?„nein“, vom Führungsstab? „nein“ Bilder gesehen? „nein“

Gefragt zunächst nach Stumpf und Häussler – welcher Einsatz in dem Moment [ihrer Anwesenheit im Schlossgarten] war? Ob Wasserwerfer im Einsatz sind? antwortet Zeuge:“kann ich mich leider nicht erinnern.“

Befragung durch Staatsanwalt Dr. Biehl

gefragt ob Meldekopf der Versuch gewesen sei Kontakt zu halten, antwortet Zeuge, dass Einsatzabschnitt und Führungsstab/Polizeiführer unzureichend von der Menge der Infos war. Zeuge wollte Informationsstand bei Stab und benachbarten Abschnitte auf gewissem Niveau halten.

Befragung durch Rechtsanwalt Dr. Olaf Hohmann (Verteidigung)

Zeuge sagt aus vom unmittelbarer Zwang keine Kenntnis gehabt zu haben.
Zeuge sagt aus, gesehen zu haben, dass unmittelbarer Zwang eingesetzt wird.
Zeuge hat Einsatz von Wasserwerfer selbst angeordnet.
Wie passt das zusammen?

Zeuge antwortet, dass er von Anordnung nichts mitbekommen habe, die Wasserwerfer nicht selbst angeordnet habe. „Ich habe Massnahmen getroffen, damit er die Massnahmen durchführen kann.“

Vorhalt aus Vernehmung
15.30 Uhr „massiver Einsatz Wasserwerfer 'Ich sprach Besatzung durch Tür an““ „Darauf ordnete ich an“

Zeuge erwidert: „So war es eben nicht, da ich das Ereignis völlig anders bewertet habe“. Sinngemäß. Das Geschriebene nicht 100% „Ich hab mich da fahrlässig ausgedrückt“

Verteidigung hält vor, dass es 27 Funksprüche über unmittelbarer Zwang gab, weit ausgelegt sogar 38 auf Funkkanal DK 55

Zeuge antwortet „ja, gut, bei diesen Funksprüchen war ich nicht direkt angesprochen“

Verteidigung fasst zusammen: „Sie hören nicht genau hin? Aber dennoch konnten Sie beurteilen, dass die Info nicht ausreichend war? Einerseits hören Sie nicht genau hin, andererseits hatten Sie das Gefühl es reicht nicht.“

Gefragt zur Äußerung: „F. wenig Erfahrung mit gewalttätigen Auseinandersetzungen und M.-B. hat Erfahrung“ antwortet Zeuge, dass F. bei S21 Einsätzen war, die waren gewaltlos. F. sei relativ kurz in Stuttgart. Vor S21 andere Qualitäten bei Einsatz/ Einsatz mit stärkerem Gewaltpotential.

Gefragt nach seiner Aussage 'Nebel von Tierabwehrspray' antwortet Zeuge, dass Pfefferspray von Polizeibeamten war, Zeuge hat bei zwei verletzten Kollegen CS-GAS/ Tierabwehrspray leichtes Brennen in den Augen beobachtet. Er gibt an, dass es von Demonstranten eingesetzt wurde. „Kollege ist aus erster Reihe gerannt: Die hat mir in die Augen gesprüht“. Zeuge gibt an, dass ihm die Augen leicht gebrannt haben. Es lag in der Luft.

Gefragt nach seiner Aussage „nicht mit so einem Verhalten der Menschen im Park gerechnet habe. Überrascht von Aggressivität der Leute gegen Polizei und gegen sich selbst“ führt Zeuge aus, dass gegen Polizei Tierabwehrspray eingesetzte wurde. "Es an Absperrungen kein Zurückweichen gab. Die Gitter gegen uns eingesetzt worden sind, unter Hinnahme, dass man selber dadurch verletzt wird."

Gefragt, warum Zeuge so überrascht war, antwortet dieser „so was hab ich noch nicht erlebt.“

Fahrzeug von Stumpf stand vor Landtag. Befehlskraftfahrzeug ausgestattet mit Funk, Video, Laptop für Dokumentation, komfortabler Bestuhlung.

Gefragt nach seiner Aussage 'von Polizeiführer über Draht zu kommen' führt Zeuge aus: „hinterher mach ich es üblicherweise so, wenn es ein Gespräch gegeben hat [dann über Funk das Ergebnis mitzuteilen]

Nachgefragt, warum nicht gleich über Funk? So sei es ein Schritt mehr antwortet Zeuge, „wenn einen der Chef anweist man soll über Draht kommen...“

Einwurf Rechtsanwältin Eberle: „da müssen Sie Stumpf fragen!“

Befragung durch Rechtsanwältin Röder

zur Aussage des Zeugen, dass ihm der Funkspruch von Fess an Stumpf bekannt war, er ihn zur Kenntnis genommen hat - wer hat konkreten Wasserwerfereinsatz angeordnet? Zeuge antwortet, dass er draußen vor Ort „keine Erinnerung an Konkretes“ beim Mithören von Führungskanal und Abschnittskanal hat.

Auf die Frage nach den zwei Gesprächen im Vorfeld, was der Inhalt war, Vorgabe? Einführung? Plan? antwortet Zeuge, dass es ihm schwer fällt sich an Inhalte einzelner (?) zu erinnern. Einsatzabschnittsleiter stellten ihr Konzept vor.

Gefragt, ob es eine Einführung gab, sagt Zeuge aus, dass die Lage dargestellt wurde: am 30.9. Park teilweise geräumt werden soll, um in der Nacht zum 1.10. Baumfällarbeiten durchzuführen. Kräfte aus anderen Bundesländern. Einsatzabschnittsleiter stellen Konzept vor.

Polizeiführer fällt die Entscheidung in Vorbesprechungen. Da werden verschiedene Abschnitte/Aufträge an uns (? Notizen unleserlich), Massnahmen dargestellt, so dass alle gleichen Wissensstand haben.

Laut Zeuge waren keine andere Daten im Gespräch außer vom 30.9. auf den 1.10., kam von Polizeipräsident Stumpf oder vom [Führungs] Stab. Rückfragen, alternative Vorschläge gab es in der Runde nicht.

Auf die Frage, warum man es nicht nachts macht, antwortet Zeuge, dass die Vegetationsperiode am 30.9. endet. Die Logistik der Bahn macht es notwendig, es gleich zu machen. „So wurde es an mich herangetragen.“

Zeuge sagt aus, dass sie zu höchster Geheimhaltung über Termine und Uhrzeit verpflichtet waren. „Geheim ist falsches Wort. Geheimnistuerei.“ „Ja nix saga“ Es durfte nicht kommuniziert werden.

Gefragt ob von seiner Erfahrung her es genügend Zeit [für Vorbereitung] Großeinsatz war? Antwortet Zeuge: „zu kurz“ Er hat dies nicht geäußert „Ich versuchte informelle Wege“

Zeuge bestätigt, dass es auf seiner Führungsebene Nachbereitung/Gespräche gab. Unter Führung des Innenministerium. Ergebnis war das Festlegen zu jedem Großeinsatz: Vorgabe Ausstiegsszenario, Antikonfliktteam-Kommunikation. Der Bericht wurde unter damaligem Inspektor Sch. erstellt.

Zeuge sagt aus an dem Bericht nicht beteiligt gewesen zu sein und auch nicht befragt worden zu sein. Der Bericht ist offiziell intern veröffentlicht. Es gab interne Diskussion. Gefragt nach dem Tenor, sagt Zeuge aus, dass es volle Bandbreite gab von totaler Ablehnung bis totaler Zustimmung – es wurde sehr kontrovers diskutiert.

Gefragt zu den Verletzten, sagt Zeuge, dass Kollegen zunächst berührt worden waren von den negativen Ergebnissen oder völliges Unverständnis 'wieso Demonstranten nicht weggegangen sind', sehr kontrovers diskutiert.

Zeuge sagt aus keine Sanitäter gesehen zu haben, diese ihm nicht aufgefallen sind und ihm nichts zugetragen wurde.

Gefragt, ob ihm von Sanitätern vom DRK berichtet wurde, antwortet Zeuge, dass Sanitäter über Führungsstab bestellt wurden bei wahrscheinlichem Herzanfall einer Person. „Einziger Fall, der mir bekannt ist“. DRK Einsatzwagen hat Zeuge keinen gesehen.

Befragung durch Rechtsanwältin Eberle

Auf die Frage wann und von wem er von den Verletzten erfahren habe, antwortet Zeuge, als er zu Einsatzabschnitt 3 über Leitner Steg ist „beinah d'Gosch voll bekommen von Gruppe Heranwachsenden“, geschubst worden, Rufe: 'Verletzte'. „Das war als Einsatz völlig vorbei war.“

Wann der Zeuge von offizieller Seite [von Verletzten erfahren hat] ? „Weiß ich nicht mehr“ Auf die Frage, ob Demonstranten ihm von Verletzten berichteten, antwortet Zeuge, dass er es aus Medien erfahren habe, Radio, Fernsehen.

Mutter und erwachsene Tochter [sprachen ihn an?] , Tochter war mit Pfefferspray angesprüht worden und hatte gerötete Augen. „Ich konnte das gar nicht glauben“

Der Führungsstab und Pfefferspray haben Einsatzabschnittsleiter festgelegt. Da wird nicht diskutiert.

Auf die Frage 'hätten Sie aufgrund Ihrer Erfahrung Grund Sie bei Einsatzabschnitt3 einzusetzen?' antwortet Zeuge, dass Einsatzschwerpunkte zu bilden sind. „Da wo ich war, war nicht viel los, brauchte man niemand.“

Die Sicherung Landtag war da falls Demo zum Landtag führt/endet.

Fahrzeug stand vor Landtag. Dass der Polizeiführer eine Pressekonferenz gegeben hat, hat Zeuge erst hinterher erfahren.

Gefragt zum Funkspruch antwortet Zeuge, dass man eine zuverlässige Aussage woher der Funkspruch kommt, nicht machen kann. Der Rückruf auf Festnetz 2103 Führungsstab - andere Räumlichkeiten

Gefragt nach den zuvor geäußerten Reibungsverlusten antwortet Zeuge: „es geht nicht mit zwei Alphatierchen auf einem Terrain. Das ist meine Überzeugung. Es muss Hierarchie geben" Ein konkreter Vorfall [dazu]? „Nein.“

Befragung durch Rechtsanwalt Mann

dokumentiert, um 15.06 -15.09 Uhr in Fahrzeug hinein gesprochen zu haben. Mit 12-16 bar auf Sitzblockade einwirken und teilweise auch treffen. Ursprüngliche Aussage „Person mit Wasser anheben und nach hinten weg schieben“

Gefragt, wer diese Aussage gemacht hat, antwortet Zeuge: „Weiß ich nicht mehr“

Gefragt, ob das der Staffelführer gewesen sein könnte, antwortet Zeuge: „Kann gewesen sein.“

Zeuge führt aus „Dimension dieser Ereignisse habe ich damals falsch eingeschätzt, sonst hätte ich es detaillierter (?)“ [Notizen unleserlich – wohl in Bezug auf Ausdrücke bei Vernehmung]

Zeuge war in Stuttgart bereits in der Funktion des Leiters Polizeirevier 1 und 5 tätig. Er war Einsatzabschnittsleiter vom Einsatz 'Jugend gegen S21', danach auch.

Auf die Frage nach dem Alter und ob nach Alter eingeteilt wird, antwortet Zeuge, „„ich weiß nicht den Geburtstag von Andi F.“ M.-B. kannte der Zeuge. Zusammen haben sie schon Einsätze gemacht, Zeuge kann nicht sagen wann [das war]. F. kannte er auch, es gab keinen gemeinsamen Einsatz vorher.

Zeuge war nicht verwundert, dass er nur Einsatzabschnitt 2 zugeteilt bekam. Gefragt, ob das mit seinem nicht ganz gutem Verhältnis zu Stumpf zu tun hat, antwortet Zeuge, dass es logisch war den Einsatzabschnitt 3 an F. zu geben, weil er örtlich Polizeirevierführer war.

Auf die Frage, ob er schon erlebt hat, dass ein Polizeiführer eine Pressekonferenz gibt während Einsatz, bejaht Zeuge dieses, „wenn Einsatz 2-3 Tage dauert ist das nicht ungewöhnlich“

Gefragt zu der zweiten Besprechung mit F., M.-B. und Zeuge, im weiteren Verlauf der Diskussionsrunde, gab es Alternativvorschläge? [zur Pendel-Taktik] antwortet Zeuge: „Es gab keine Alternativen. Der Vorschlag wurde als der einzig praktikable empfunden.“

Auf die Frage nach Anforderung Telefonat mit Polizeiführer, antwortet Zeuge, „nein, es ist nicht denkbar“

Einwurf Vorsitzende Richterin, dass der Zeuge sich nicht erinnern kann, ob es Telefonat überhaupt stattgefunden hat. Rechtsanwalt Mann daraufhin: „wohl wahr“

Auf Thema 'nicht formelle Remonstration', 'Situation Nordbahnhof / Clubs /Röhre' angesprochen, führt Zeuge aus, dass Aufzugsgruppe nach hinten weg ging, es eine Marschrichtungsänderung um 180 Grad war. Eine Person sagte sinngemäß: „schnell, zurück in Park, die Polizei schreitet ein“. Zeuge kam das vor wie Übungsverhalten für spätere Anlässe. Überraschende Bewegung, die schwierig zu handeln ist und immens Kräfte braucht, „dass die plötzlich überraschend nach hinten ausbrachen.“

Thema Tränengas/Tierabwehrspray. Auf die Frage, ob Gas gegen Polizeibeamte eingesetzt wurde, antwortet Zeuge: „ja, richtig“

Klärung Festnetz / VPN Nummer – was 'kommen Sie über festen Apparat oder auf VPN' bedeutet, erklärt Zeuge, dass VPN Handy ist, das die gleiche Nummer hat wie Festnetz, ein polizeiinternes Handy z.B. Festnetznummer: 2103, VPN (Handynummer) 2103.

Polizeiführer hat im Regelfall die Nummer 2000 als Amtsleitung. 2103 ist Befehlsstelle Festnetz in der Hahnemannstrasse. Polizeiführer, Führungsstab. Nummern mittlerweile geändert.

Gefragt nach dem zusätzlichen Handy, antwortet Zeuge, dass er da Stumpf fragen muss.

Verhandlung endet gegen 16.15 Uhr

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KONTEXT Artikel: Der späte Mut, den Mund aufzumachen
Ausgabe 182 vom 24.09.2014